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"The European Ombudsman and the Guarantee of European Citizenship Rights", Konferenz von Jacob Söderman, Europäischer Bürgerbeauftragter, Tage am Europatag, organisiert vom Sindic de Greuges de Catalunya, in Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in Barcelona, Barcelona, Spanien, 7. Mai 2002


Exzellenz Síndic de Greuges,
Exzellenz,
verehrte Gäste,
meine Damen und Herren,

Es ist eine große persönliche Befriedigung, den Europatag mit etwas Vorfreude mit Ihnen feiern zu können. Und das in Barcelona, einem Symbol für eine Stadt mit proeuropäischer Berufung und Offenheit.

Bevor ich beginne, werde ich Antón Cañellas meinen öffentlichen Dank aussprechen können, dessen Aufgabe als Síndic de Greuges de Cataluña immer ein Beispiel für alle Ombudsleute war. Lieber Anton, vielen Dank, dass ohne Ihre Hartnäckigkeit und Unterstützung dieser Akt nicht hätte stattfinden können. Ich möchte hier auch die große Hilfe anerkennen, die die Delegationen des Parlaments und der Europäischen Kommission geleistet haben, und dafür möchte ich ihren Vertretern, Herrn Ribot und Herrn Coll, danken.

Ich spreche diese Worte vor einem so wichtigen Publikum aus, nachdem ich fast sieben Jahre lang das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten innehatte. In dieser Zeit hatte ich das Privileg, Katalonien bei zahlreichen Gelegenheiten zu besuchen, um meine Arbeit zu erklären. Mit all dieser Erfahrung ist es nun möglich, die Meilensteine des zurückgelegten Weges und des vor uns liegenden Weges anzugeben.

Zu diesem Zweck wurden eine Reihe wichtiger Dokumente verteilt, darunter:

die Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
- der neue Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis; und
- eine Broschüre über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Die Idee eines Bürgereuropas wurde in den südeuropäischen Ländern in den 1980er Jahren stark gefördert. Aus diesem Grund war es für die spanische Regierung selbstverständlich, im Rahmen der Vertragsreform von 1991 einen diesbezüglich kohärenten Vorschlag vorzulegen. In diesem Projekt schlug die spanische Regierung eine lange Liste europäischer Bürgerrechte vor, deren Umsetzung vom Europäischen Bürgerbeauftragten auf allen Ebenen der Europäischen Union überwacht werden sollte.

Der spanische Vorschlag wurde 1993 in Maastricht teilweise angenommen. Nur eine eingeschränkte Liste der Rechte der europäischen Bürger wurde in den Vertrag über die Europäische Union aufgenommen. Die wichtigsten davon sind das umfassende Recht auf Freizügigkeit, Aufenthalt und Arbeit in den Mitgliedstaaten; das Recht, bei Kommunalwahlen und auch bei Wahlen zum Europäischen Parlament zu wählen und gewählt zu werden, wenn der Bürger seinen Wohnsitz in einem EU-Land hat.

Zwei neue verfassungsmäßige Rechte wurden ebenfalls in den Vertrag von Maastricht aufgenommen: zum einen das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und auf allen Ebenen der Union – ob supranational, national, regional oder lokal – zu richten, und zum anderen das Recht, Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzureichen. Es sei darauf hingewiesen, dass sich das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten nur auf Fälle angeblicher Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft beschränkte. Dies bedeutet, dass ein Bürger, eine Organisation oder ein Unternehmen Beschwerden einreichen kann, wenn er der Ansicht ist, dass die Handlungen der Gemeindeverwaltung unbefriedigend oder mangelhaft sind.

Die Mitgliedstaaten akzeptierten jedoch keine Kontrolle der Tätigkeiten der Verwaltungen der Mitgliedstaaten selbst durch den Europäischen Bürgerbeauftragten, selbst wenn sie das Gemeinschaftsrecht anwendeten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass diese Art von Maßnahmen sehr wichtig ist, da das Gemeinschaftsrecht ein dezentralisiertes Recht ist. Dies bedeutet, dass ihre Umsetzung und Entwicklung nicht von Brüssel abhängt, sondern von den nationalen Verwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten. In diesem Bereich kann der Bürger Beschwerden bei der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge einreichen oder eine Petition an das Europäische Parlament oder den zuständigen Bürgerbeauftragten in dem Mitgliedstaat richten. Dies hängt natürlich von der Art der Beschwerde ab.

Liebe Freunde,

Dies war der Fall, als ich meine Arbeit als erster Europäischer Bürgerbeauftragter am 1. September 1995 begann (905).

Aber wo sind wir jetzt? Was geschah mit dem spanischen Traum oder der Vision von 1991?

Die Bestrebungen Spaniens nach Rechten für die Bürger zu dieser Zeit haben sich in der in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte gut niedergeschlagen. Sie stellt für mich die Grundprinzipien und Rechte dar, die das Gemeinschaftsrecht gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union wahren muss.

Die drei Organe der Gemeinschaft, das Parlament, die Kommission und der Rat, deren Präsidenten die Charta proklamiert haben, müssen bei ihrer regelmäßigen Tätigkeit mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie ihre Bestimmungen und Grundsätze anwenden. Dies wurde kürzlich im Zusammenhang mit der Abschaffung der Altersgrenzen bei Einstellungsverfahren für die Gemeindeverwaltung gezeigt.

Die Charta von Nizza proklamiert das Recht aller, eine Beschäftigung zu suchen (Artikel 15) und das Recht, nicht aufgrund des Alters diskriminiert zu werden (Artikel 21). Angesichts dieser Anerkennung habe ich beschlossen, von Amts wegen eine Untersuchung zum Thema Altersdiskriminierung bei der Rekrutierung in der Gemeinschaft einzuleiten. Ich habe versucht, jede mögliche diskriminierende Situation zu beenden, die nicht hinreichend gerechtfertigt war. Ich habe alle Organe und Einrichtungen der EU um Einzelheiten zu ihrer Praxis und deren mögliche Begründung gebeten.

Sowohl der Präsident des Europäischen Parlaments, Herr Cox, als auch der Präsident der Europäischen Kommission, Herr Prodi, haben dem Europäischen Bürgerbeauftragten förmlich bestätigt, dass sie die Bestimmungen und Grundsätze der Charta bei der Tätigkeit ihrer Organe achten werden. Und sie haben dies bereits in der Praxis gezeigt, indem sie diesbezüglich die Altersgrenzen abgeschafft haben.

Der Ministerrat und seine Verwaltung haben diesbezüglich Zweifel. Seine Argumentation scheint zu bleiben, dass die Charta "eine bloße politische Aussage" ist und daher nicht eingehalten werden muss. Ich glaube, dass die europäischen Bürger das Recht haben zu erwarten, dass eine Charta, die im Dezember 2000 in Nizza von den höchsten Behörden der Union feierlich proklamiert wurde, von allen, die dazu befugt sind, respektiert wird. Dies wird zweifellos die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern stärken.

Mit anderen Worten, es wäre schlecht für die Zukunft der Union und ihre Beziehungen zu den Bürgern, wenn die Politiker in der Lage wären, den Bürgern erhebliche Fortschritte zu erklären und zu versprechen, sich aber nicht verpflichtet fühlen würden, zu gegebener Zeit etwas zu leisten.

Ich hoffe daher, dass der Ministerrat seinen Standpunkt überdenken und sich verpflichten wird, bei seinen Tätigkeiten die in der Charta von Nizza verankerten Grundrechte, einschließlich derjenigen administrativer Art, zu achten. Auf diese Weise würden sie ihre Berufung im Dienste der europäischen Bürger bekräftigen.

Meinerseits habe ich versucht, der Linie des Respekts vor der Charta von Nizza zu folgen, wie Sie sehen können, wenn ich mich später in dieser Ausstellung auf meine Arbeit beziehe.

Obwohl die Grundrechte in den Verfassungen oder Menschenrechtskonventionen verankert sind, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, ist die verbindliche Wirkung der Charta von Nizza nach wie vor offen, und ihre Ansichten zu diesem Thema sind unterschiedlich.

Auch der Konvent zur Zukunft Europas prüft diese Frage bei der Ausarbeitung eines Verfassungsvertrags für die Union. Die Meinungen der.

Lassen Sie mich nun meine Aktivitäten näher erläutern:

Die wichtigste Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten besteht darin, eine gute Verwaltung bei der Tätigkeit eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft zu fördern. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine gute Verwaltung ein Grundrecht der Bürger ist, wie es in Artikel 41 der Charta von Nizza verankert ist. Nach diesem Artikel hat jeder das Recht, dass seine Angelegenheiten von den Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden. Zu diesem Zweck muss bei dieser Maßnahme Folgendes berücksichtigt werden:

- das Recht auf rechtliches Gehör,
- das Recht jeder Person auf Akteneinsicht, die sie betreffen kann, und
- die Pflicht, Verwaltungsentscheidungen zu begründen.

Darüber hinaus setzt das Recht auf eine gute Verwaltung Folgendes voraus:

- jede Person, die einen durch die Gemeinschaftsorgane und ihre Bediensteten verursachten Schaden erlitten hat, kann Schadensersatz verlangen und
- das Recht, sich in einer der zwölf Sprachen der Verträge an die Organe der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.

Mein Mandat erstreckt sich auf die Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, einschließlich aller Agenturen und sogar Europols. Bei Gemeinschaftsgerichten bin ich nur für die Untersuchung ihrer Verwaltungsverfahren zuständig.

Während das zentrale Element meiner Arbeit darin besteht, Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu vermeiden, hat mich das Europäische Parlament gebeten, dieses Konzept zu definieren. Die Definition, die ich in meinem Jahresbericht 1997 vorgeschlagen habe und die das Parlament und die Kommission akzeptiert haben, lautete wie folgt:

Missstände treten auf, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit den Regeln oder Grundsätzen handelt, zu deren Einhaltung sie verpflichtet ist.

Meiner Ansicht nach muss dieser Begriff die Achtung der Menschenrechte umfassen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die in der Charta von Nizza verankerten grundlegenden Menschenrechte zu den Normen und Grundsätzen gehören, die für das Handeln einer Einrichtung oder eines Organs der Gemeinschaft maßgeblich sind. Aus Sicht des Europäischen Bürgerbeauftragten habe ich festgestellt, dass die Verletzung der Rechte der Charta von Nizza daher als Missstand in der Verwaltungstätigkeit anzusehen ist.

* * *

Der Bürgerbeauftragte befasst sich in der Regel mit mutmaßlichen Missständen in der Verwaltungstätigkeit durch Beschwerden von Bürgern. Das Institut hat jedoch auch die Möglichkeit, Untersuchungen von Amts wegen durchzuführen.

Jeder europäische Bürger oder Bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat ist berechtigt, Beschwerden beim Bürgerbeauftragten einzureichen. Dies gilt auch für Gesellschaften, Vereinigungen oder andere Einrichtungen mit Sitz im Gebiet der Union. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden, entweder per Brief oder per E-Mail. Dies kann direkt oder über ein Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgen.

Die Prüfung der beim Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden ist öffentlich, es sei denn, der Beschwerdeführer ersucht um Vertraulichkeit. Es ist wichtig, dass der Bürgerbeauftragte mit größtmöglicher Transparenz handelt und anderen ein Beispiel gibt, damit die europäischen Bürger seine Arbeit verstehen können.

In statistischer Hinsicht habe ich seit Beginn meines Mandats und bis Ende 2001 fast 9000 Beschwerden erhalten, von denen 14 % aus Spanien kamen. Im Jahr 2001 wurden fast 1900 aufgenommen, von denen 30 Prozent in den Rahmen meines Mandats fielen.

Ich beschloss, in 204 dieser Fälle Untersuchungen einzuleiten, zusätzlich zu 4 Initiativen von Amts wegen. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen die Europäische Kommission (77 %). Die Kommission ist das Gemeinschaftsorgan, dessen Entscheidungen oft unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger haben, so dass es logisch ist, dass dieses Organ das Hauptthema ihrer Beschwerden ist. Die Ursachen für Missstände in der Verwaltungstätigkeit in diesen Fällen waren in erster Linie mangelnde Transparenz, Diskriminierung, Machtmissbrauch und ungerechtfertigte Verzögerungen.

Im selben Jahr wurden nach Einleitung der Untersuchung durch den Bürgerbeauftragten 80 Fälle von den Organen oder Einrichtungen selbst gelöst. In 46 Fällen wurde ein kritischer Kommentar an das zuständige Organ oder die zuständige Einrichtung gerichtet. In zwei Fällen wurde eine freundschaftliche Einigung erzielt. Für die betreffenden Organe oder Einrichtungen wurden dreizehn Empfehlungsentwürfe ausgearbeitet, von denen zehn angenommen wurden (von denen sechs im Jahr 2000 vorgelegt worden waren). In vier Fällen wurden Entwürfe von Empfehlungen vorgelegt, während in zwei Fällen ein Sonderbericht an das Europäische Parlament gerichtet wurde.

Sie haben unter den an Sie verteilten Unterlagen eine kurze statistische Notiz, die diese Zahlen veranschaulichen kann. Alle diese Informationen sowie die verschiedenen Veröffentlichungen und Jahresberichte des Bürgerbeauftragten sind auf der Website des Organs zu finden, dessen Adresse ich ebenfalls in die Dokumentation aufgenommen habe.

Um die Bearbeitung der eingegangenen und insbesondere der unzulässigen Beschwerden zu verbessern, arbeite ich seit Jahren an der Schaffung eines Netzes von Bürgerbeauftragten und ähnlichen Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Rahmen der Europäischen Union. Wenn Sie unsere Website besuchen, finden Sie Links zu allen Institutionen, die eine eigene Website haben. Es sei darauf hingewiesen, dass der Sindic de Greuges, Herr Antón Cañellas, eine wesentliche Rolle bei diesen Kooperationsmaßnahmen spielte, indem er 1997 das erste Treffen regionaler Bürgerbeauftragter in der Stadt Barcelona organisierte.

Mit diesem Netz von Verteidigern soll es jedem europäischen Bürger ermöglicht werden, im Falle eines Konflikts mit dem Gemeinschaftsrecht, mit den Behörden eines Mitgliedstaats oder mit dessen Verwaltung über einen kompetenten und professionellen Beschwerdedienst zu verfügen. Sobald dieses Netz voll funktionsfähig ist, können wir sagen, dass Spaniens Vision von Europa im Jahr 1991 näher an der Realität sein wird.

* * *

Im Folgenden möchte ich auf drei Bereiche eingehen, in denen die Institution wichtige Arbeit geleistet hat: Entwicklung eines Kodex für gute Verwaltungspraxis, Achtung der Menschenrechte und Förderung der Transparenz.

 

Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis

Damit das Recht auf eine gute Verwaltung für die Bürger Wirklichkeit wird, müssen sie wissen, welche Rechte sie in Bezug auf die Verwaltung haben, und die Beamten müssen wissen, welche Maßnahmen von ihnen erwartet werden. Dies ist nur möglich, wenn diese Rechte und Pflichten formal in einem schriftlichen Text widergespiegelt werden, entweder durch einen Kodex oder durch ein Gesetz.

Zu diesem Zweck leitete ich 1998 von Amts wegen eine Untersuchung ein. Daher haben meine Dienststellen einen Kodex für gute Verwaltungspraxis für die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft ausgearbeitet. Die entsprechende Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2001 enthielt einen Kodex auf der Grundlage meines Vorschlags, dessen Inhalt von den Organen und Einrichtungen der Union sowie von ihren Beamten in ihren Beziehungen zu den Bürgern respektiert werden muss.

In der Entschließung des Parlaments wird der Europäische Bürgerbeauftragte aufgefordert, den Kodex anzuwenden, um zu prüfen, ob ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliegt, wodurch Artikel 41 der Charta umgesetzt wird, in dem das Recht der Bürger auf eine gute Verwaltung proklamiert wird.

In der Entschließung wird die Europäische Kommission ferner aufgefordert, einen Vorschlag für eine Verordnung über gute Verwaltungspraxis, d. h. ein europäisches Gesetz, vorzulegen. Diese Gesetze gibt es in den meisten EU-Mitgliedstaaten.

In Spanien beispielsweise regelt das 1999 geänderte Verwaltungsverfahrensgesetz das Verfahren der öffentlichen Verwaltungen und erwägt, wie sich die öffentliche Verwaltung und ihre Beamten in ihren Beziehungen zu ihren Bürgern verhalten sollten.

Trotz der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und meiner eigenen Empfehlungen hat die Europäische Kommission noch keinen Vorschlag für ein solches europäisches Verwaltungsgesetz vorgelegt.

 

Verteidigung der Menschenrechte

In meiner täglichen Arbeit waren die Menschenrechte nicht marginal, sondern ein ständiges Anliegen. Von den Beschwerden und Untersuchungen von Amts wegen, die der Europäische Bürgerbeauftragte in letzter Zeit eingeleitet hat, zielten die wichtigsten auf die Verteidigung der Grundrechte ab, insbesondere der in der Europäischen Charta der Grundrechte verankerten Grundrechte.

Ich werde kurz einige dieser Initiativen erwähnen, die auf die Verteidigung von Rechten abzielen, wie z.B.:

- Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Auswahl nationaler Sachverständiger;

Beseitigung jeglicher Rassenvorurteile bei Rekrutierungsverfahren in der Gemeinschaft;

- die freie Meinungsäußerung der Beamten der Gemeinschaft;

- Achtung des Rechts auf eine gute Verwaltung bei der Bearbeitung von Beschwerden, die von Bürgern an die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge gerichtet werden; o

- den Ausschluss von Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Einstellung in der Gemeinschaft.

Ich möchte darauf hinweisen, dass bisher erhebliche Fortschritte erzielt wurden, aber noch viel zu tun ist, bevor die Charta in der Gemeinschaftsverwaltung Realität wird.

 

Transparenz

Die Europäische Union spricht oft über Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz, aber es scheint schwierig, wirksame Fortschritte zu erzielen.

Transparenz impliziert meiner Meinung nach:

a) dass die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar sind,
b) dass die Entscheidungen selbst begründet sind,
c) dass die Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhen, so weit wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich sind und
d) dass Sitzungen öffentlicher Einrichtungen, die Entscheidungen über Angelegenheiten mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürger treffen, offen und öffentlich sind, damit sie ihnen folgen und den darin vorgebrachten Argumenten zuhören können.

Es wäre auch praktisch, Vorschläge vor solchen Sitzungen einer öffentlichen Debatte zu unterziehen.

Nun möchte ich auf drei besondere Bereiche verweisen, in denen ich versucht habe, das Ziel der Transparenz Wirklichkeit werden zu lassen: Zugang zu Dokumenten, Einstellung von Gemeinschaftsbeamten und Überwachung des Gemeinschaftsrechts.

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten: Seit 1993 haben der Rat und die Kommission einen Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Dokumenten angenommen. Diese Praxis wurde jedoch von den anderen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft nicht befolgt. Um diesen Mangel zu beheben, leitete ich 1996 von Amts wegen eine Untersuchung ein. Infolgedessen haben alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, einschließlich Agenturen und sogar Europol, bereits eigene Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten erlassen.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde der Grundsatz eingeführt, dass alle Beschlüsse in der Europäischen Union so transparent wie möglich gefasst werden sollten. Ferner sieht sie den Erlass einer Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten vor. Diese Verordnung trat im Dezember 2001 in Kraft. Dies wird es dem Rat, dem Parlament, der Kommission und anderen Organen ermöglichen, offener zu arbeiten. Wir haben noch nicht genug Erfahrung, um die Ergebnisse zu bewerten. Leider gibt es einige Hinweise darauf, dass die Organe die neue Datenschutzverordnung so genutzt haben, dass sie noch nicht vollständig von den Vorteilen einer offenen Verwaltung überzeugt sind.

Einstellungsverfahren: Der Mangel an Transparenz bei der Rekrutierung von Communitys war für die meisten Menschen schon immer schwer zu verstehen. Angesichts der hohen Zahl der eingegangenen Beschwerden habe ich beschlossen, diesbezüglich eine Untersuchung einzuleiten.

Als Ergebnis dieser Untersuchung habe ich dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht übermittelt, in dem ich darauf bestanden habe, zu empfehlen, dass das Organ bei künftigen Auswahlverfahren, die von der Europäischen Kommission ausgeschrieben werden, Bewerbern, die es beantragen, Zugang zu ihren eigenen korrigierten Prüfungen gewähren sollte. Der Präsident der Europäischen Kommission hat sich verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen. Ende 2000 nahm das Parlament eine Entschließung an, in der es alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft aufforderte, dem Beispiel der Kommission zu folgen.

Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts: Mit dieser Untersuchung sollten die Rechte der Beschwerdeführer in Verfahren der Kommission gegen Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht gewahrt werden. In den meisten Fällen wurde dieses Verfahren aufgrund einer früheren Beschwerde von Bürgern eingeleitet. In vielen Beschwerden an den Bürgerbeauftragten äußerten sich diese Beschwerdeführer weitgehend unzufrieden mit dem langsamen Verfahren der Kommission und ihrer mangelnden Transparenz.

Ich habe der Kommission vorgeschlagen, die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden transparenter zu gestalten und dem Beschwerdeführer eine Reihe von Verfahrensgarantien zu geben. Die Kommission verpflichtete sich, innerhalb eines Jahres eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu treffen. Bevor er eine archivierungsentscheidung traf, garantierte er auch, dass er sich für seine meinung an den whistleblower wenden würde. Die Kommission hat vor kurzem Verordnungen über das Verwaltungsverfahren für die Bearbeitung von Beschwerden angenommen, die ihr von Bürgern in ihrer Rolle als Hüterin des Vertrags übermittelt werden. Dies ist ein Schritt nach vorn auf dem Weg zu einer guten Verwaltung.

Die Erfahrung zeigt, dass eine offene Verwaltung, wie sie in vielen Mitgliedstaaten besteht, ein wirksames Instrument gegen Betrug und Korruption zu sein scheint, während ihnen eine geschlossene und vertrauliche Behandlung öffentlicher Angelegenheiten Möglichkeiten bietet. Ich bin besorgt, dass diejenigen, die sich den ständig steigenden Forderungen nach Offenheit widersetzen, dieses sehr wichtige Thema übersehen. Trotz ihrer Argumente und Gründe erschwert ihr hartnäckiger Widerstand gegen die notwendige Offenheit der EU-Verwaltung die Bekämpfung von Betrug und Korruption.

Liebe Freunde,

Das Ideal eines Europas der Bürger war die Vision einer Europäischen Union, in der die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden. Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass die Bürger eine offene, ehrliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung anstreben. Dieses Ziel erfordert harte Arbeit, da es noch nicht vollständig erreicht wurde.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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