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Überwachung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch die Europäische Union
Rede - Redner Teresa Anjinho - Ort Brüssel - Land Belgien - Datum Dienstag | 02 Dezember 2025
Sehr geehrte Vorsitzende Sophie Wilmès, verehrte Mitglieder,
Guten Morgen und vielen Dank, dass Sie mich zu dieser wichtigen Diskussion eingeladen haben.
Wir beschreiben die Rechtsstaatlichkeit oft als einen Grundwert der Europäischen Union. Und das zu Recht. Sie untermauert unsere Demokratie, schützt die Grundrechte und gewährleistet eine gute Regierungsführung. Es bietet den Rahmen, in dem Macht fair und transparent ausgeübt wird. Vor allem ermöglicht es den Bürgern, ihren Regierungen, Rechtssystemen und öffentlichen Verwaltungen zu vertrauen.
Aber wie wir alle wissen, wird sich die Rechtsstaatlichkeit nicht verteidigen. Es braucht ständige Aufmerksamkeit und aktiven Schutz. Genau hier spielen Institutionen wie Bürgerbeauftragte eine Schlüsselrolle.
Von Anfang an waren Bürgerbeauftragte eng mit der Errichtung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden, die geschaffen wurden, um die Ausübung öffentlicher Gewalt zu überwachen und die Menschenrechte zu schützen.
Nehmen wir das Beispiel Portugal, wo die Institution des Bürgerbeauftragten kurz nach der Wiederherstellung der demokratischen Herrschaft gegründet wurde – als eine postrevolutionäre und sogar vor der Verfassung stehende Institution.
Die Bürgerbeauftragten erfüllen zwei wesentliche Funktionen: Erstens dienen sie als unabhängige Kontrollen der Regierung und der öffentlichen Verwaltung; und zweitens bieten sie den Bürgern im Umgang mit Behörden einen barrierefreien Schutz.
Die Gerichte sind nach wie vor die wichtigsten Hüter der Rechtmäßigkeit, aber die Justiz allein kann nicht alle Lücken schließen – insbesondere in einer Zeit des raschen technologischen Wandels, des politischen Wandels und der steigenden Erwartungen der Öffentlichkeit.
An dieser Stelle spielen die Bürgerbeauftragten eine entscheidende komplementäre Rolle. Sie tragen dazu bei, dass die öffentliche Gewalt fair und transparent ausgeübt und die Grundrechte geachtet werden, indem Verwaltungsmaßnahmen überprüft und die Rechte des Einzelnen geschützt werden.
Als Europäische Bürgerbeauftragte ist es meine Aufgabe, Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen, eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Union beizutragen. Ich kann keine verbindlichen Beschlüsse fassen, aber durch meine Arbeit – die stets auf einer soliden und unabhängigen Argumentation beruht – bin ich bestrebt, dafür zu sorgen, dass die Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU transparent, fair und rechenschaftspflichtig handeln.
Ein Großteil der Rechtsstaatlichkeitsdebatte konzentriert sich zu Recht auf die Mitgliedstaaten. Aber wir müssen auch fragen: Wie halten sich die EU-Organe an diese Grundsätze?
Die EU erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie die Rechtsstaatlichkeit achten – und sie verfügt über die Instrumente, um sie durchzusetzen. Aber um glaubwürdig zu sein, muss die EU mit gutem Beispiel vorangehen. Praktiziere, was es predigt. Transparenz verlangen? Seien Sie transparent. Erwarten Sie Fairness? Seien Sie fair. Forderung nach Rechenschaftspflicht? sich selbst zur Rechenschaft zu ziehen. Nur dann kann sie echtes Vertrauen gewinnen – im In- und Ausland.
Also, wie machen wir das möglich?
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein wichtiger Interessenträger. Mein Amt wahrt das EU-Recht, die Grundrechte und eine gute Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen wenden sich immer dann an uns, wenn sie der Meinung sind, dass eine EU-Institution ungerecht oder unrechtmäßig gehandelt hat.
Die Gerichte setzen das Gesetz durch, ja, aber sie können nicht alle Fragen abdecken, die die Bürgerinnen und Bürger im täglichen Umgang mit den EU-Organen betreffen.
Dies ist die Stärke des Bürgerbeauftragten. Unsere flexiblen Verfahren lassen uns über das Gesetz hinausgehen. Wir gehen über Formalitäten hinaus, um Fairness, Integrität und Vertrauen wiederherzustellen
Erlauben Sie mir zu illustrieren.
Im vergangenen Jahr untersuchten wir, wie der Rat der EU und die Europäische Kommission Anträge auf Zugang zu legislativen Dokumenten bearbeiten. Der Hof stellte fest, dass beide Organe die in der Rechtsprechung geforderten hohen Transparenzstandards nicht erfüllten. Wir forderten sie nachdrücklich auf, legislative Dokumente proaktiv offenzulegen und die Verweigerung des Zugangs auf wirklich außergewöhnliche Fälle zu beschränken.
In einer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Union muss Transparenz die Regel und nicht die Ausnahme sein. Ohne Transparenz schwächt sich die Rechenschaftspflicht ab. Und ohne Rechenschaftspflicht untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit unweigerlich.
Apropos Transparenz: Ein weiterer großer Teil meiner Arbeit besteht darin, die EU-Institutionen dazu zu bewegen, offener und konsequenter zu entscheiden, wie sie Entscheidungen treffen – insbesondere, wenn diese Entscheidungen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.
Wir haben gerade unsere Entscheidung über den sogenannten Omnibus-Fall getroffen. Der Hof kam zu dem Schluss, dass es aufgrund einer Reihe von Verfahrensmängeln bei der Ausarbeitung dringender Legislativvorschläge durch die Europäische Kommission zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit kam.
Wir erkennen an, dass die Kommission in der Lage sein muss, dringend auf unterschiedliche Situationen zu reagieren, insbesondere im derzeitigen geopolitischen Kontext. Sie muss jedoch sicherstellen, dass Rechenschaftspflicht und Transparenz weiterhin Teil ihrer Gesetzgebungsverfahren sind und dass ihre Maßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern klar erläutert werden.
Künftig muss ein besseres Gleichgewicht zwischen einer flexiblen Verwaltung und der Gewährleistung von Mindestverfahrensnormen für die Rechtsetzung gefunden werden. Angesichts der bevorstehenden Überarbeitung der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung sollte die Kommission meiner Ansicht nach ihre Vorschriften verbessern, damit die Ausarbeitung dringender Rechtsvorschriften transparent, inklusiv und evidenzbasiert bleibt.
Im Kern geht es bei der Rechtsstaatlichkeit darum, Einzelpersonen – insbesondere solche mit geringerer Macht – vor unfairer oder ungerechter Behandlung durch die Behörden zu schützen.
Aus diesem Grund ist der Europäische Bürgerbeauftragte auch von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die EU-Organe die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger achten: vom Schutz von Hinweisgebern über Einstellungs- und Einstellungsverfahren bis hin zur Prüfung der Verwendung von EU-Mitteln, um zu verhindern, dass Gelder in einer Weise ausgegeben werden, die gegen die Grundrechte verstößt.
Vor kurzem empfahl der Hof der Kommission, die Aufsicht über EU-Mittel, die für das Grenzmanagement verwendet werden, zu verstärken, um sicherzustellen, dass sie nicht in einer Weise verwendet werden, die die Rechte von Migranten verletzt. Der Hof untersuchte auch die EU-Finanzierung für Menschen mit Behinderungen und forderte eine stärkere Überwachung, um den Übergang von der Institutionalisierung zu unterstützen. Es ist wichtig hervorzuheben, dass diese Arbeit in hohem Maße von der Zusammenarbeit mit den nationalen Bürgerbeauftragten im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten profitiert hat, das ich koordinieren darf.
Erst vor einer Woche hielten wir unsere jährliche ENO-Konferenz ab, und unter den vielen erörterten Themen wurde der Rechtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Mehr als 100 nationale und regionale Bürgerbeauftragte teilten ihre Erfahrungen aus ihrer täglichen Arbeit. Bei diesen Beratungen wurde deutlich, dass bestimmte Fragen in einigen Rechtsordnungen nach wie vor Anlass zu Bedenken geben, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Unabhängigkeit der Bürgerbeauftragten. Es bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf Ernennungen, die Sicherheit der Amtszeit, das Mandat, Ermittlungsbefugnisse und vor allem die Wirksamkeit der Aufsicht durch den Bürgerbeauftragten.
Darüber hinaus wurde auch die Methodik der Europäischen Kommission für die Erstellung der Berichte über die Rechtsstaatlichkeit erörtert, wobei sich viele Bürgerbeauftragte darin einig waren, wie wichtig es ist, sowohl autonom als auch über das ENO-Netz eine erkennbarere, aktivere und wirksamere Beteiligung zu gewährleisten. Wir sind jetzt dabei, die Weiterverfolgung dieser Schlussfolgerungen zu gewährleisten, die dann dem Parlament und der Kommission mitgeteilt werden.
Lassen Sie mich schließen.
Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist eine gemeinsame Verantwortung. Es ist nicht Aufgabe einer einzigen Institution – weder die Gerichte allein noch die nationalen Regierungen noch der Bürgerbeauftragte. Es erfordert kontinuierliches Engagement von uns allen: aus der Justiz, den EU-Institutionen, der Zivilgesellschaft und unabhängigen Aufsichtsgremien.
Durch die Zusammenarbeit – indem wir auf Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht bestehen – stärken wir die Rechtsstaatlichkeit. Damit tragen wir dazu bei, dass die Europäische Union das bleibt, was sie sein soll: eine Union, die auf Gerechtigkeit, Demokratie und Grundrechten beruht.
Vielen Dank.