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Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen

Guten Morgen und zunächst möchte ich dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Behindertenforum dafür danken, dass sie diese Veranstaltung zum fünften Mal organisiert haben. Er stellt die Behindertenthematik in den Mittelpunkt der EU-Entscheidungsfindung im Volksparlament hier in Brüssel.

Als Europäischer Bürgerbeauftragter ist es meine Aufgabe, Menschen zu helfen, die Probleme mit der EU-Verwaltung haben, und dafür zu sorgen, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU die höchsten Verwaltungsstandards einhalten. Dazu gehört auch, dass die Verwaltung es allen EU-Bürgern ermöglicht, sich wirksam am Entscheidungsprozess zu beteiligen, da dies ihr Recht nach den EU-Verträgen ist.

Wenn Menschen über das Recht auf öffentliche Beteiligung nachdenken, neigen sie dazu, zuerst über Wahlen nachzudenken, aber das ist nur ein Teil unseres demokratischen Puzzles. Eine starke Demokratie schläft nicht zwischen den Besuchen der Wahlurne ein. Der demokratische Prozess setzt sich stattdessen fort, da die Bürger mit ihrer Regierung zusammenarbeiten, sei es durch Basisaktivismus, Petitionen an ihre Vertreter oder die Teilnahme an öffentlichen Foren und Konsultationen.

In diesem Sinne bietet die heutige Veranstaltung eine wichtige Gelegenheit, die EU-Bürger den Entscheidungsträgern näher zu bringen und dazu beizutragen, die Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, intensiver zu beleuchten. Obwohl es viele Vorteile gibt, die mit der Unionsbürgerschaft verbunden sind, kann es manchmal schwierig sein, sie in vollem Umfang zu nutzen, insbesondere wenn Sie eine Person mit einer Behinderung sind.

Die Freizügigkeit ist ein solches Beispiel. Die Fähigkeit, überall in der EU zu leben, zu studieren und zu arbeiten, wird von politischen Entscheidungsträgern und europäischen Bürgern häufig als eine wichtige Errungenschaft der europäischen Integration gelobt, doch in der Praxis ist sie für einige viel zugänglicher als für andere. Menschen mit Behinderungen sehen sich häufig mit Hindernissen bei der Ausübung ihrer Freizügigkeit konfrontiert, sei es aufgrund ungeeigneter Verkehrsoptionen, schlechter Infrastruktur oder der fehlenden Harmonisierung der Anerkennung von Behinderungen in den Mitgliedstaaten.

Ich war vor einiger Zeit bei einer Anhörung in diesem Parlament sehr beeindruckt von den Kommentaren eines jungen EU-Praktikanten. Ihre besondere Behinderung bedeutet, dass sie einen Rollstuhl benutzt. Sie wies darauf hin, dass es zwar in Ordnung sei, über Fernreisen zwischen Mitgliedstaaten zu sprechen, sie und andere mit ähnlichen Mobilitätsproblemen sich jedoch freuen würden, wenn sie sich leicht in dieser Stadt bewegen könnten. Ich denke, dass wir alle über unsere eigenen Großstädte nachdenken und darüber nachdenken können, inwieweit sie auch die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsproblemen nicht angemessen berücksichtigen.

Die Freizügigkeit ist eine der ersten Fragen, die vom Ausschuss der Vereinten Nationen hervorgehoben wurden, der derzeit die Einhaltung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz CRPD, überprüft. 

Mein Büro leistet neben dem Europäischen Parlament, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europäischen Behindertenforum derzeit Beiträge für den UN-Ausschuss zu diesem und anderen Themen, und wir werden uns alle zweifellos auf ihre Bewertung freuen.

Eine weitere Verpflichtung ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft. Im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollten die Länder daran arbeiten, die spezielle institutionelle Betreuung durch Unterstützungsdienste zu ersetzen, die innerhalb der lokalen Gemeinschaften im Wege eines als Deinstitutionalisierung bezeichneten Prozesses zur Verfügung stehen.

Ich habe letztes Jahr eine Untersuchung darüber abgeschlossen, wie die Europäische Kommission die europäischen Struktur- und Investitionsfonds überwacht, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich von den Mitgliedstaaten für die Deinstitutionalisierung und nicht für die Renovierung bestehender Pflegeheime oder den Bau neuer Häuser verwendet werden. Die Untersuchung des Hofes ergab, dass einige EU-Länder nach wie vor EU-Mittel zur Verlängerung der institutionellen Betreuung verwenden und dass einige Mitgliedstaaten über keine spezifische Deinstitutionalisierungsstrategie verfügen.

Um die Situation zu verbessern, habe ich vorgeschlagen, dass die Kommission klare Leitlinien sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für ihr eigenes Personal herausgibt, um die Notwendigkeit einer unabhängigen Lebensführung und Inklusion durch EU-Mittel zu fördern. Diese Leitlinien sollten idealerweise Beispiele für Maßnahmen enthalten, die den Übergang von Menschen mit Behinderungen zu familiärer und gemeindenaher Betreuung wirksam unterstützt haben. Sie sollte auch die Finanzierung im Rahmen der neueren Aufbau- und Resilienzfazilität abdecken, um sicherzustellen, dass sich die Fehler bei den Struktur- und Investitionsfonds nicht wiederholen.

In Bezug auf „nichts über uns, ohne uns“ habe ich auch vorgeschlagen, dass die Kommission die Mitgliedstaaten ermutigt, die Teilnahme von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, an Überwachungsausschüssen zu erleichtern, die prüfen, wie EU-Mittel ausgegeben werden.

Wenn es um Inklusivität und Partizipation geht, hat auch die EU-Verwaltung selbst die Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die EU ist selbst ein Arbeitgeber und hat daher eine rechtliche und moralische Verpflichtung, allen ihren Arbeitnehmern gute Bedingungen zu bieten. Ein Teil meiner Rolle als Bürgerbeauftragter besteht darin, dafür zu sorgen, dass dies der Fall ist.

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie schrieb ich an die Kommission, um zu fragen, wie sie den Bedürfnissen von Bediensteten mit Behinderungen gerecht werden wollte. Auf der Grundlage ihrer Antworten sowie der Beiträge von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, anderer EU-Organe und des Europäischen Netzwerks der Bürgerbeauftragten habe ich eine Liste bewährter Verfahren veröffentlicht. Zu den spezifischen Beispielen gehören die Gewährleistung einer speziellen Unterstützungslinie und E-Mail für Mitarbeiter mit Behinderungen, geeignete IT-Ausrüstung und -Möbel für die Telearbeit sowie die Bereitstellung von Schulungen zu angemessenen Vorkehrungen für Führungskräfte.

Zuvor hatte ich die Kommission auch aufgefordert, die Vorschriften für das Krankenversicherungssystem für Beamte zu überarbeiten, nachdem sie Beschwerden von Bediensteten mit Behinderungen erhalten hatte und nachdem der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erklärt hatte, dass das System nicht mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang steht.

Die Einstellungsverfahren der EU sollten auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Nach Beschwerden von sehbehinderten Personen habe ich das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass seine Bewerbungsformulare und -verfahren den modernen Standards für die Barrierefreiheit entsprechen.

In meinem eigenen Büro arbeiten wir auch daran, dass wir die Best Practices für Barrierefreiheit einhalten. Dies ist besonders wichtig, da sich Menschen mit Behinderungen häufig an uns wenden, wenn sie mit Problemen mit anderen EU-Einrichtungen konfrontiert sind. In diesem Sinne sind wir verpflichtet, einen hohen Standard zu setzen.

Wir arbeiten daran, dass unsere Website so zugänglich wie möglich ist, indem wir Videos, die wir produzieren, untertiteln, sicherstellen, dass unsere Inhalte für sehbehinderte Personen lesbar sind, und einen Abschnitt bereitstellen, der für Menschen mit geistigen Behinderungen zugänglich ist. Wir haben kürzlich unser Praktikumsprogramm um ein Praktikum speziell für Menschen mit Behinderungen erweitert, und in diesem Jahr enthalten unsere Awards for Good Administration eine Kategorie für Inklusivität und Gleichheit. Der Hof erhielt mehrere Nominierungen im Zusammenhang mit Behinderungen und der Frage, wie die EU-Verwaltung in diesem Bereich Verbesserungen anstrebt. All dies finden Sie auf unserer Website, wenn Sie weitere Informationen erhalten oder sogar für den People’s Choice Award stimmen möchten.

Dennoch wissen wir, dass wir immer mehr tun können und dass es Dinge geben kann, die wir verpasst haben. Wir sind immer bereit, Vorschläge zu hören, die unsere Institution für alle Menschen, denen wir dienen, zugänglicher machen können.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben beim Schutz und bei der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen große Fortschritte erzielt. Die Fälle, die ich weiterhin erhalte, zeigen jedoch, dass es weiterhin Fälle gibt, in denen die Bedürfnisse der Menschen von Regierungen oder Verwaltungen übersehen wurden, Fälle, die durch eine bessere Konsultation der betroffenen Menschen hätten verhindert oder behoben werden können. Die Europäische Union hat noch einen weiten Weg vor sich, um die vollständige Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, aber durch Dialog, Reflexion und kontinuierliche Wachsamkeit glaube ich, dass wir dorthin gelangen können. Ich hoffe, dass die heutigen Diskussionen dazu beitragen, den künftigen Weg für alle klarer zu gestalten.

Vielen Dank.

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