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Empfehlung in der Sache 454/2014/PMC betreffend die Praxis des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), unbezahlte Praktika in EU-Delegationen anzubieten

Gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten [1]

Ein junger österreichischer Staatsbürger arbeitete als unbezahlter Praktikant in einer EU-Delegation in Asien. Anschließend wandte sie sich an den EAD, um sich über seine Praxis zu beschweren, Praktikanten keine Vergütung zu zahlen, und über das Fehlen einschlägiger Informationen in dieser Hinsicht.

Der Bürgerbeauftragte erkundigte sich nach dem Thema. Sie stimmt dem Standpunkt des EAD zu, dass Praktikanten in einer Delegation das Praktikum schätzen, da solche Möglichkeiten, die drei bis sechs Monate dauern, in der Tat ein bedeutendes Sprungbrett in ihrer Karriere darstellen können. Aus diesem Grund ist sie der Ansicht, dass Praktika möglichst vielen Menschen zur Verfügung gestellt werden sollten - und nicht nur denen, die sich dies leisten können. Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten können unbezahlte Praktika zu einer diskriminierenden Situation führen, da Personen aus weniger privilegierten Verhältnissen wahrscheinlich nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um ein Praktikum zu absolvieren. Sie werden daher diese wertvolle Gelegenheit verpassen, ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu verbessern. Darüber hinaus kann die Praxis, unbezahlte Praktikanten zu haben, bei der Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber kontraproduktiv sein.

Die Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass die derzeitige Praxis des EAD, Praktikanten in seinen Delegationen nicht zu zahlen, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt, und empfiehlt, dass der EAD allen Praktikanten, einschließlich der Praktikanten in den EU-Delegationen, eine angemessene Vergütung zahlt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das positive Beispiel des Europäischen Parlaments, das unbezahlte Praktika in seinem Sekretariat abgeschafft hat.

In Bezug auf die Bereitstellung von Informationen über Möglichkeiten für kurzfristige Arbeitserfahrungen in EU-Delegationen stellt die Bürgerbeauftragte fest, dass der EAD diesen Teil der Beschwerde im Laufe seiner Untersuchung zufriedenstellend gelöst hat.

Hintergrund der Beschwerde

1. Ein junger österreichischer Staatsbürger arbeitete als unbezahlter Praktikant in einer EU-Delegation in Asien. Als sie das Praktikum annahm, wusste sie nicht, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), der die EU-Delegationen betreibt, einige seiner Praktikanten bezahlt. Anschließend wandte sie sich an den EAD, um sich darüber zu beschweren, dass Praktikanten in den Delegationen nicht bezahlt werden. Sie weist darauf hin, dass Praktikanten in den EU-Organen in der Regel bezahlt würden. Auf der Website des EAD werde nicht erwähnt, dass Praktikanten in EU-Delegationen nicht bezahlt würden. Ihrer Ansicht nach stellt die Nichtzahlung von Praktikanten eine ungerechtfertigte Diskriminierung junger Berufstätiger aus weniger wohlhabenden Verhältnissen dar.

2. Da der EAD nicht antwortete, wandte sich der Beschwerdeführer im März 2014 an den Bürgerbeauftragten. Nachdem der EAD vom Bürgerbeauftragten eine Erinnerung erhalten hatte, dass er dem Beschwerdeführer antworten sollte, antwortete er, dass der Beschwerdeführer auf ihren Antrag hin ein unbezahltes Praktikum erhalten habe. Sie hatte auch eine Praktikumsvereinbarung unterzeichnet, in der sie bekräftigte, dass "ich ehrenamtlich bei der Delegation tätig bin und kein Gehalt, Gehalt oder Sozialleistung […] erhalten werde".

3. Die Beschwerdeführerin teilte dem Bürgerbeauftragten mit, dass sie nach wie vor der Ansicht sei, dass der EAD keine unbezahlten Praktika anbieten sollte.

Die Untersuchung

4. Im Oktober 2014 ersuchte die Bürgerbeauftragte den EAD um eine Antwort auf die Bedenken des Beschwerdeführers, dass er es versäumt habe, ein ausreichendes Maß an Transparenz in Bezug auf seine Praktika zu gewährleisten, und dass er in den EU-Delegationen keine bezahlten Praktika anbietet.[2] Der Beschwerdeführer wünschte, dass der EAD nur bezahlte Praktika anbietet und nicht mehr unbezahlte Praktika anbietet. 

5. Im Dezember 2014 erhielt die Bürgerbeauftragte die Antwort des EAD auf die Beschwerde. Im November 2015 erhielt der Bürgerbeauftragte die Stellungnahme des Beschwerdeführers zur Antwort des EAD. Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten traf sich außerdem dreimal mit dem EAD, um den Fall im Mai, September und Dezember 2016 zu erörtern. Im Januar 2017 übermittelte der EAD zusätzliche schriftliche Informationen. Die Empfehlung des Bürgerbeauftragten trägt den von den Parteien vorgebrachten Argumenten und Ansichten Rechnung.

Das angebliche Versäumnis des EAD, ein ausreichendes Maß an Transparenz in Bezug auf seine Praktika zu gewährleisten und Praktikanten in EU-Delegationen zu bezahlen

Dem Bürgerbeauftragten vorgelegte Argumente

6. Der Beschwerdeführer erklärte, dass die Website des EAD keine Informationen über unbezahlte Praktika enthalte. Junge Menschen werden daher nur durch informelle Kontakte mit dem Personal des EAD oder mit bestehenden Praktikanten von diesen Praktika erfahren.

7. In seiner Antwort erklärte der EAD, er sei dabei, seine Website zu aktualisieren, und werde bis Ende 2014 allgemeine Informationen über zwei getrennte Praktikumsmöglichkeiten in den Delegationen veröffentlichen, d. h. für „junior professionals“ in den Delegationen (die bezahlt werden) und für unbezahlte Praktika.

8. Der EAD erklärte ferner, dass er den Delegationen bereits im Juli 2014 neue Leitlinien für unbezahlte Praktika zur Verfügung gestellt habe. Ziel dieser Leitlinien war es, die Veröffentlichung unbezahlter Praktika transparenter zu gestalten und die Qualität der von den Delegationen angebotenen Praktika sicherzustellen. Delegationen, die Praktika auf ihren Websites veröffentlichen möchten, müssen nun die vorherige Genehmigung der Zentrale des EAD beantragen, die überprüft, ob klargestellt wurde, dass das Praktikum unbezahlt ist. Alle veröffentlichten Stellenausschreibungen für Praktika müssen auch das zu befolgende Auswahlverfahren klar beschreiben.

9. Nachdem der EAD im März 2014 die Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika [3] angenommen hatte, erstellte er ein neues Muster für Praktikumsvereinbarungen in den EU-Delegationen. Der EAD wies darauf hin, dass unbezahlte Praktika in dieser Empfehlung nicht ausgeschlossen sind. Um die Transparenz zu erhöhen, werden in der Vorlage die von den EU-Delegationen zu erreichenden Bildungsziele und die Aufgaben des unbezahlten Praktikanten klar dargelegt. Der EAD bezeichnete Praktikanten als junge Hochschulabsolventen, die den Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt vollziehen. Ziel eines Praktikums ist es, praktische Erfahrungen zu sammeln, die ihren Fähigkeiten entsprechen.

10. Der EAD erklärte, dass die EU-Delegationen die geltenden lokalen Rechtsvorschriften einhalten müssen. Wenn die lokalen Rechtsvorschriften unbezahlte Praktika nicht zulassen, kann die Delegation keine unbezahlten Praktikanten haben.[4]

11. Der EAD stellte fest, dass „eine große Zahl privater und öffentlicher Organisationen rechtlich und öffentlich unbezahlte Praktika anbietet (z. B. die Europäische Kommission, die Vereinten Nationen ...). Der EAD argumentierte auch, dass zwischen seinen eigenen bezahlten (Brüssel) und unbezahlten (Delegationen) Praktika ein objektiver Unterschied besteht. Diese Unterschiede beziehen sich auf Dauer und Ort der Praktika sowie auf Alter, Qualifikationsniveau und Erfahrung der Praktikanten. In jedem Fall hätten viele unbezahlte Praktikanten in den EU-Delegationen Anspruch auf finanzielle Unterstützung wie Stipendien. Der EAD schlug vor, dass die Delegationen künftig sicherstellen sollten, dass Bewerber für unbezahlte Praktika „vor Aufnahme eines Praktikums Anspruch auf eine Art [externen] finanziellen Ausgleich haben“. Er erwähnte auch die Möglichkeit, Praktika in Delegationen auf Studierende zu beschränken, die das Praktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren.

12. In ihrer Stellungnahme brachte die Beschwerdeführerin vor, dass die Ziele der bezahlten Praktika in Brüssel und der unbezahlten Praktika in den Delegationen im Wesentlichen identisch seien.

Bewertung des Bürgerbeauftragten, die zu einer Empfehlung führte

13. Der Beschwerdeführer befürchtet, dass der EAD unzureichende Informationen über Praktikumsmöglichkeiten bereitstellt. Sie ist auch besorgt darüber, dass der EAD unbezahlte Praktika anbietet, was ihrer Ansicht nach diskriminierend ist.

Zu den Informationen über Praktikumsmöglichkeiten

14. Der EAD hat Schritte unternommen, um dieses Problem anzugehen. Der EAD hat seine Website aktualisiert, die nun Informationen über Möglichkeiten für kurzfristige Arbeitserfahrungen in EU-Delegationen enthält.[5] Es ist nun klar, dass es zwei Möglichkeiten gibt, kurzfristige Arbeitserfahrungen in den EU-Delegationen zu sammeln.

15. Eine Möglichkeit besteht darin, am Programm „Junior Professionals in Delegation“ teilzunehmen, das bezahlt wird und neun Monate dauert (mit einer möglichen Verlängerung).[6] Nach Angaben des EAD „ermöglicht dieses Programm die Einstellung erfolgreicher Bewerber als ordentliche Mitglieder des ‚administrativen und technischen Personals‘ einer Delegation“.[7] Junior Professionals in Delegationen erhalten monatlich einen Zuschuss in Höhe von 1 300 EUR, einen Unterkunftsbeitrag in Höhe von 1000 EUR sowie einen Härtefallbeitrag. Sie erhalten außerdem einen einmaligen Einrichtungsbeitrag in Höhe von 2 000 Euro „zu Beginn ihres Praktikums“, einen Beitrag zu den Reisekosten „für jeden Praktikumszeitraum“und 500 Euro zur Deckung der Versicherungskosten für jeden Zeitraum von neun Monaten „Praktikum“.[8] Die Mitgliedstaaten benennen geeignete Bewerber, und die erfolgreichen Bewerber werden anschließend vom EAD und von der Kommission ausgewählt. Laut der Website des EAD sind derzeit 75 Junior Professionals in EU-Delegationen entsandt.[9]

16. Die andere Option ist das unbezahlte Praktikumsprogramm für junge Hochschulabsolventen, die Berufserfahrung sammeln möchten. Solche unbezahlten Praktika dauern zwischen drei und sechs Monaten.[10] Die EU-Delegationen wählen die Bewerber direkt nach einer allgemeinen Genehmigung des Programms vom Hauptsitz des EAD in Brüssel aus.[11]

17. Der EAD hat den EU-Delegationen auch Leitlinien für unbezahlte Praktika zur Verfügung gestellt. Nach diesen Leitlinien müssen die Delegationen Stellenausschreibungen für Praktika veröffentlichen und das zu befolgende Auswahlverfahren festlegen. Darüber hinaus wird auf der Website deutlich gemacht, dass diese Praktika in den EU-Delegationen unbezahlt sind.

18. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der EAD auch ein weiteres Praktikumsprogramm anbietet, nämlich das sogenannte „Blue Book“-Praktikumsprogramm.[12] Diese Art von Praktikum wird vergütet [13] und (meist) in Brüssel angeboten [14].

19. Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kommt die Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass der EAD diesen Teil der Beschwerde zufriedenstellend gelöst hat.

Zur Praxis unbezahlter Praktika in den EU-Delegationen

20. Die Europäische Union gründet sich auf den Wert der Gleichheit [15]. Jede Diskriminierung, wie etwa Diskriminierung aus Gründen der sozialen Herkunft, ist nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [16] strengstens verboten. Darüber hinaus muss die Union junge Menschen vor wirtschaftlicher Ausbeutung schützen [17].  Die EU-Verwaltung ist bei ihrer Tätigkeit an diese Grundregeln und Grundsätze gebunden. Der Bürgerbeauftragte fordert die EU-Verwaltung wie immer auf, mit gutem Beispiel voranzugehen.

21. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezieht sich „Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf“ auf Praktiken, die dazu führen, dass bestimmte Personen auf dem Arbeitsmarkt oder am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer politischen Meinung, ihrer nationalen Abstammung, ihrer sozialen Herkunft oder anderer Merkmale, die in keinem Zusammenhang mit der zu erfüllenden Arbeit stehen, untergeordnet oder benachteiligt werden. ... Indirekte Diskriminierung bezieht sich auf Situationen, Maßnahmen oder Praktiken, die scheinbar neutral sind, sich aber tatsächlich negativ auf Personen aus einer bestimmten Gruppe auswirken. ... Chancengleichheit und Gleichbehandlung ermöglichen es allen Menschen, ihre Talente und Fähigkeiten entsprechend ihren Bestrebungen und Präferenzen vollständig zu entwickeln und einen gleichberechtigten Zugang zur Beschäftigung sowie gleiche Arbeitsbedingungen zu genießen.“[18]

22. Obwohl es sich bei einem Praktikum nicht um ein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne zwischen einem Arbeitgeber und einem Praktikanten handelt, ist der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass die von der IAO festgelegten Grundsätze nützliche Orientierungshilfen bieten.

23. Das Argument des Beschwerdeführers, dass unbezahlte Praktika diejenigen aus weniger privilegierten sozialen Verhältnissen diskriminieren, hat eine gewisse Substanz. Zweifellos kann ein junger Absolvent, der ein unbezahltes Praktikum absolvieren möchte, ohne finanzielle Unterstützung, wie von seiner Familie, auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Ein Praktikum in einer EU-Delegation beinhaltet nicht nur Reisekosten, sondern auch Kosten für Unterkunft, Wohnen und Versicherungen. Daher besteht die Gefahr, dass unbezahlte Praktika in EU-Delegationen zu einem Privileg für wenige werden - nämlich für diejenigen, die über finanzielle Mittel verfügen.

24. Bei den verschiedenen Treffen mit dem Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten im Jahr 2016 machte der EAD geltend, dass das Angebot unbezahlter Praktika keine Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft darstelle. Der EAD argumentierte, dass unbezahlte Praktikanten in EU-Delegationen alle der Ansicht seien, dass das Praktikum für ihre Zukunft nützlich sei. Durch solche Praktika sammeln sie wertvolle Erfahrungen, die dazu beitragen, ihr berufliches Profil aufzubauen und sie auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu machen.

25. Der Bürgerbeauftragte zweifelt nicht daran, dass Praktikanten in einer Delegation das Praktikum schätzen. In der Tat können solche Möglichkeiten ein bedeutendes Sprungbrett in ihrer Karriere darstellen.  Aus diesem Grund sollten Praktika so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung gestellt werden - und nicht nur denen, die sie sich leisten können. Unbezahlte Praktika können die soziale Ausgrenzung verewigen, da Personen aus weniger privilegierten Verhältnissen wahrscheinlich nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um ein Praktikum zu absolvieren. Sie werden daher diese wertvolle Gelegenheit verpassen, ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu verbessern. Dies könnte schließlich zu weniger zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten für die weniger Privilegierten führen und einen Teufelskreis in Gang setzen, in dem "Privilegien Privilegien folgen". Die Nichtzahlung von Praktikanten mag sehr wohl eine Praxis sein, die neutral erscheint, aber nach den Worten der IAO tatsächlich negative Auswirkungen auf weniger privilegierte Personen hat. Die vom EAD vorgeschlagene Sicherstellung, dass Bewerber für unbezahlte Praktika, Absolventen oder Studenten finanzielle Unterstützung aus anderen Quellen als dem EAD erhalten, löst dieses Problem nicht. In der Tat, es verewigt das Problem.

26. Der Rat der Europäischen Union erkennt in seiner Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika (auf die sich der EAD selbst bezieht) zwar unbezahlte Praktika nicht völlig ausschließt, aber dennoch die sozialen Kosten an, die sich aus solchen Praktika ergeben können. Zu diesen sozialen Kosten gehört die Begrenzung der Karrierechancen für Menschen aus benachteiligten Verhältnissen.[19] In der Empfehlung des Rates werden auch die Probleme anerkannt, die entstehen, wenn Praktikanten nur geringe oder gar keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Tatsächlich bringt er seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Praktikanten als billige oder sogar unbezahlte Arbeitskräfte eingesetzt werden.[20] Der EAD hat sich nicht mit diesen Aspekten der Empfehlung des Rates befasst.

27. Diese Untersuchung konzentriert sich jedoch nicht auf die Frage, ob Praktikanten ausgebeutet und als billige oder unbezahlte Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Tatsache, dass sie als fester Bestandteil der Ausbildung „echte“ Arbeit verrichten können, kommt den Auszubildenden zugute und mindert jegliches Ausbeutungsrisiko. Die Tatsache, dass Praktikanten einen Mehrwert für die Delegationen erbringen, spiegelt sich in dem Vermerk des EAD über unbezahlte Praktika wider, der den EU-Delegationen übermittelt wurde und in dem es heißt, dass „nicht vergütete Praktika sowohl zugunsten der Praktikanten als auch im Interesse der Delegation eingerichtet werden“(Hervorhebung nur hier). Die EU-Delegationen profitieren von den Beiträgen der Praktikanten und können sogar von ihrem Beitrag abhängen. Vor diesem Hintergrund stellt die Bürgerbeauftragte fest, dass das System unbezahlter Praktika möglicherweise zu der unerwünschten Folge führen kann, dass die EU-Delegationen nicht alle besten Bewerber für Praktika gewinnen; Es wird nur diejenigen anziehen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für sich selbst zu bezahlen. Dies liegt eindeutig nicht im Interesse der EU-Delegationen.

28. Es ist bemerkenswert, dass der EAD seinen Praktikanten in Brüssel eine Vergütung zahlt.[21] Nach Ansicht des EAD gibt es bestimmte Unterschiede zwischen Praktika in Delegationen und Praktika in Brüssel, insbesondere in Bezug auf den Standort, die Dauer und das angewandte Auswahlverfahren. Zwar können bestimmte objektive Unterschiede zwischen bezahlten und unbezahlten Praktika bestehen, doch ändert dies nichts daran, dass das Hauptziel der Praktika im Wesentlichen dasselbe ist. Zum einen vermitteln die Praktika (hauptsächlich) jungen Hochschulabsolventen Berufserfahrung aus erster Hand im eigentlichen Auslandsdienst der EU; und andererseits tragen die Praktikanten zur Arbeit der Delegationen bei, die, wie oben erwähnt, sogar von den Praktikanten abhängen können.

29. Der EAD hat keine objektive Rechtfertigung dafür vorgelegt, zwischen seinen in Brüssel ansässigen Praktikanten, die bezahlt werden, und seinen Praktikanten in den Delegationen, die nicht bezahlt werden, zu unterscheiden [22].

30. Das Europäische Parlament hat sich mit dem Thema unbezahlte Praktika befasst. In einer Entschließung aus dem Jahr 2010 forderte das Parlament die EU-Organe auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie allen Praktikanten eine Mindestvergütung auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten des Ortes, an dem das Praktikum absolviert wird, zahlen.[23] Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass das Parlament selbst bei Praktika für Studierende keine unbezahlten Praktika mehr anbietet. Trotz der Haushaltszwänge für die EU-Organe zahlt sie nun allen Praktikanten eine Vergütung.

31. Die Bürgerbeauftragte hält es auch für wichtig festzustellen, inwieweit der EAD Praktika in den EU-Delegationen in Anspruch nimmt. Der EAD verfügt über ein Netz von 139 EU-Delegationen, die zwischen Bediensteten des EAD und der Kommission 5.800 Mitarbeiter beschäftigen (Zahlen Ende 2015).[24] Im Jahr 2016 bot der EAD etwa 800 unbezahlte Praktika an. Es scheint wahrscheinlich, dass der EAD in gewissem Maße auf die Verfügbarkeit von Praktikanten angewiesen ist, um die Arbeit des Vollzeitpersonals in seinen Delegationen zu ergänzen. Der Bürgerbeauftragte geht davon aus, dass die Zahlung einer solchen Anzahl von Praktikanten Haushaltsprobleme für den EAD mit sich bringen wird. Dies ist jedoch eine Angelegenheit, die der EAD bei der Haushaltsbehörde ansprechen könnte.

32. Der Vollständigkeit halber geht der Bürgerbeauftragte davon aus, dass es in allen EU-Organen außer dem EAD üblich ist, bezahlte Praktika anzubieten. Während einige Einrichtungen auch kurzfristige, unbezahlte Praktika anbieten können, ist dies bei weitem nicht die Norm. Der Bürgerbeauftragte wird prüfen, inwieweit andere EU-Organe eine solche Praxis haben könnten.

33.  Vor diesem Hintergrund stellt die Bürgerbeauftragte fest, dass die Praxis des EAD, in seinen Delegationen unbezahlte Praktika anzubieten, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt. Aufgrund dieses Missstands in der Verwaltungstätigkeit empfiehlt die Bürgerbeauftragte dem EAD, allen Praktikanten, auch in den EU-Delegationen, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung könnte sich nach den Lebenshaltungskosten in dem Land richten, dem die Praktikanten zugewiesen sind.

Empfehlung

Auf der Grundlage der Untersuchung dieser Beschwerde richtet der Bürgerbeauftragte folgende Empfehlung an den EAD:

Der EAD sollte allen seinen Praktikanten, auch denen in den EU-Delegationen, eine angemessene Vergütung zahlen. Obwohl die Art dieser Vergütung Sache des EAD sein wird, ist der Bürgerbeauftragte der Ansicht, dass die Vergütung so gestaltet sein sollte, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung geachtet wird, und dass sichergestellt werden sollte, dass junge Menschen ermutigt werden, unabhängig von ihrem (oder dem) finanziellen Status ihrer Familie ein Praktikum zu beantragen.

Der EAD und der Beschwerdeführer werden über diese Empfehlung unterrichtet.  Gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten übermittelt der EAD bis zum 15. Mai 2017 eine ausführliche Stellungnahme.

Straßburg, 15.2.2017

Emily O’Reilly

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

[1] Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (94/262/EGKS, EG, Euratom), ABl. L 113, S. 15.

[2] Der Beschwerdeführer beschwerte sich auch darüber, dass der EAD unangemessen lange gebraucht habe, um eine Antwort zu geben. Da sich der EAD jedoch für die Verzögerung bei der Beantwortung des Beschwerdeführers entschuldigt hat, ist die Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht weiter behandelt werden muss. Ebenso gibt es keinen Grund für weitere Untersuchungen des Vorwurfs, dass der EAD zunächst nicht in deutscher Sprache geantwortet habe, da er letztlich eine Antwort in dieser Sprache gegeben habe. Folglich fallen diese Fragen nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Untersuchung.

[3] https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/lsa/141424.pdf.

[4] Der Bürgerbeauftragte geht davon aus, dass der EAD seinen Delegationen in den Ländern, in denen unbezahlte Praktika nicht zulässig sind, in der Praxis keine Praktika anbietet.

[5] http://eeas.europa.eu/jobs/delegations/index_en.htm.

[6] http://eeas.europa.eu/jobs/delegations/junior-professional-delegations/index_en.htm.

[7] http://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/2466/working-in-an-eu-delegation_en.

[8] http://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/2463/junior-professional-in-delegation-jpd_en.

[9] Idem.

[10] http://eeas.europa.eu/jobs/delegations/index_en.htm#praktika.

[11] Nach Angaben des EAD an den Bürgerbeauftragten bot er im Jahr 2014, 726 im Jahr 2015 und 477 im ersten Halbjahr 2016 603 Praktika an. Es wird erwartet, dass 2016 insgesamt etwa 800 unbezahlte Praktika in den EU-Delegationen angeboten werden.

[12] Das Praktikumsprogramm "Blue Book" wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Weitere Informationen sind online verfügbar: http://ec.europa.eu/stages/home_en.

[13] Bezahlte Praktikanten im EAD erhalten monatlich eine Vergütung von rund 1150 Euro.

[14] Nach Angaben der Vertreter des EAD während eines Treffens mit dem Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten wurden in der Vergangenheit gelegentlich Praktikanten des „Blaubuchs“ an EU-Delegationen entsandt.

[15] Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).

[16] Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

[17] Artikel 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

[18] http://www.ilo.org/empent/areas/business-helpdesk/faqs/WCMS_DOC_ENT_HLP_BDE_FAQ_EN/lang-de/index.htm#Q1.

[19] Siehe hierzu Erwägungsgrund 4 der Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika.

[20] Erwägungsgründe 9 und 10 der genannten Empfehlung des Rates.

[21] Darüber hinaus ist der Praktikant, wenn er nicht durch ein anderes Krankenversicherungssystem gedeckt ist, unter den Bedingungen der Krankenversicherung, die die Träger bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, gegen Krankheit versichert. Der EAD deckt auch einen Teil der Unfallversicherung des Praktikanten ab. Angeworbene Praktikanten können vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln auch eine Reisekostenvergütung erhalten.

[22] Aus Gründen der Klarheit kann kein Vergleich zwischen dem bezahlten Programm „Junior Professionals in Delegation“ (JPD) und den unbezahlten Praktika in EU-Delegationen vorgenommen werden. Erstens richtet sich das JPD-Programm an Nachwuchskräfte und nicht an junge Hochschulabsolventen (wie das unbezahlte Praktikumsprogramm). Zweitens ist der EAD in seiner Definition des JPD-Programms nicht kohärent. Zwar wird diese Erfahrung manchmal als „Praktikum“ bezeichnet, doch werden auch Nachwuchskräfte als „Vollmitglieder des Personals der EU-Delegationen“und somit als Mitarbeiter der Delegationen bezeichnet. Drittens ist das JPD-Programm kein Programm, das ausschließlich vom EAD organisiert wird (die Mitgliedstaaten und auch die Kommission sind beteiligt).

[23] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 (2009/2221(INI)), Ziffer 72, online abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52010IP0262&from=EN.

[24] https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/annual_activity_report_2015_en.pdf.

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