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Empfehlung darüber, wie die Europäische Verteidigungsagentur mit den Anträgen ihres ehemaligen Hauptgeschäftsführers auf Übernahme leitender Positionen bei Airbus umgegangen ist (OI/3/2021/KR)

Die Bürgerbeauftragte führte auf eigene Initiative eine Untersuchung der Entscheidung der Europäischen Verteidigungsbehörde (EDA) durch, ihrem ehemaligen Chief Executive die Aufnahme von zwei leitenden Positionen bei Airbus, einem Luft- und Raumfahrtunternehmen, zu ermöglichen.

Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten untersuchte auch, wie die EDA mit der Tatsache umging, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer seine neuen Positionen antrat, bevor die EDA ihn dazu ermächtigt hatte, was einen Verstoß gegen das Statut der EDA darstellt.

Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Bedingungen, die die EDA dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer in ihrer Genehmigungsentscheidung auferlegt hatte, gemessen an den Risiken unzureichend waren und nicht überwacht und durchgesetzt werden konnten. Es gab auch Mängel bei der Bewertung des Risikos von Interessenkonflikten durch die EDA.

Die EDA hätte stattdessen strengere Bedingungen anwenden und dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer verbieten müssen, die Position einzunehmen, die das größte Risiko eines Konflikts mit dem berechtigten Interesse der EDA birgt. Andernfalls liefe dies auf einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der EDA hinaus.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen gab die Bürgerbeauftragte zwei Empfehlungen ab:

i) In Zukunft sollte die EDA ihren leitenden Mitarbeitern verbieten, nach ihrer Amtszeit Stellen zu besetzen, wenn sich ein eindeutiger Interessenkonflikt mit den legitimen Interessen der EDA ergibt;

ii) Die EDA sollte die Kriterien für das Verbot solcher Umzüge festlegen, um den leitenden Bediensteten Klarheit zu verschaffen. Bewerber um höhere EDA-Stellen sollten bei ihrer Bewerbung über die Kriterien informiert werden.

Gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten [1]

Einleitung

1. Wenn Beamte, insbesondere hohe Beamte, die öffentliche Verwaltung verlassen, um Positionen im privaten Sektor einzunehmen, wird beschrieben, dass sie durch die „Drehtür“ gehen.

2. Drehtürfälle in der EU-Verwaltung können folgende Ursachen haben: i) die Gefahr eines Konflikts mit den legitimen Interessen der EU; ii) die Gefahr besteht, dass Informationen, die nicht öffentlich sind, offengelegt oder missbraucht werden; oder iii) das Risiko, dass ehemalige Bedienstete versuchen könnten, ehemalige Kollegen zu beeinflussen, die im Falle des Ausscheidens von leitenden Angestellten wahrscheinlich ihre Untergebenen waren, zugunsten ihres neuen Arbeitgebers.

3. Die oben genannten Risiken müssen unter anderem unter Berücksichtigung des Grundrechts des Einzelnen auf Arbeit analysiert werden. Beschränkungen der Rechte ehemaliger EU-Bediensteter, im Privatsektor zu arbeiten, müssen zur Erreichung eines berechtigten öffentlichen Interesses erforderlich und verhältnismäßig sein [2].

4. Die Organe, Einrichtungen, Agenturen und Ämter der EU (im Folgenden „Organe“) müssen Fälle von Drehtüreffekten stets aus der Perspektive des öffentlichen Interesses bewerten.[3] Alle diese Fälle müssen zwar anhand ihrer individuellen Begründetheit bewertet werden, angesichts der höheren potenziellen Risiken, die mit den Interessen des Organs verbunden sind, muss jedoch eine stärkere Kontrolle der Bewegungen hochrangiger Beamter erfolgen. Auch die Art des Arbeitsvertrags (dauerhaft oder befristet) muss berücksichtigt werden.

5. Diese Untersuchung betrifft die Art und Weise, wie die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) mit dem Wechsel ihres ehemaligen Chief Executive zu Airbus Spain und Airbus Defence and Space umgegangen ist. In der Untersuchung wurde auch untersucht, wie die EDA mit der Tatsache umgegangen ist, dass ihr ehemaliger Hauptgeschäftsführer die Genehmigung der EDA nicht abwartete, bevor er seine neuen Positionen antrat, was einen Verstoß gegen das Statut der EDA darstellt.[4] (Beschreibungen der Europäischen Verteidigungsagentur und die Rolle des Hauptgeschäftsführers sind Anhang 1 zu entnehmen.)

Die Untersuchung

6. Am 22. Februar 2021 leitete die Bürgerbeauftragte eine Initiativuntersuchung [5] zu folgenden Themen ein:

1) Wie die EDA mit dem Antrag ihres ehemaligen Chief Executive auf Übernahme leitender Positionen bei Airbus Spanien und bei Airbus Defence and Space umging. 

2) Umgang der EDA mit dem Verstoß des ehemaligen Hauptgeschäftsführers gegen die im Statut der EDA vorgesehene Anforderung, vor Aufnahme neuer Tätigkeiten eine Genehmigung einzuholen.

7. Im Laufe der Untersuchung beantwortete die EDA die Fragen des Bürgerbeauftragten.[6] Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten prüfte auch die Akten der EDA zu folgenden Punkten: i) den Beschluss, dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer ´ neue Positionen zu genehmigen; ii) Verstoß des ehemaligen Hauptgeschäftsführers gegen die im Statut der EDA vorgesehene Anforderung, vor dem tatsächlichen Beginn der neuen Beschäftigung eine Genehmigung einzuholen; und iii) alle Beschlüsse der EDA in Bezug auf die Genehmigung von Anträgen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Jahren 2019 und 2020.

Zeitplan

8. Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten ergab den folgenden Zeitplan für die wichtigsten Ereignisse.

Datum

Maßnahmen der EDA

Maßnahmen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden

1. Februar 2015

 

Der ehemalige Chief Executive wurde für eine Amtszeit von drei Jahren zum Chief Executive der EDA ernannt. Seine Ernennung wurde anschließend um weitere zwei Jahre bis zum 1. Februar 2020 verlängert.

31. Januar 2020

 

Am Ende seiner Amtszeit teilte der Hauptgeschäftsführer der EDA mit, dass er auf seine frühere Stelle als Beamter im Außenministerium eines EU-Mitgliedstaats zurückkehren werde.

28. Juli 2020

 

Der ehemalige Chief Executive beantragte die Zulassung für zwei Arbeitsplätze, eine bei Airbus Spain und eine bei Airbus Defence and Space.

31. Juli 2020

Die EDA teilte dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer mit, dass sein Antrag keine ausreichenden Informationen darüber enthielt, wie die neuen Arbeitgeber das Risiko von Interessenkonflikten zwischen der früheren und der geplanten künftigen Rolle mindern würden.

Die EDA teilte dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer ferner mit, dass sie nicht in der Lage sei, vor dem vorgeschlagenen Beginn der neuen Arbeitsplätze eine Entscheidung zu treffen.

 

17. August 2020

 

Der ehemalige Chief Executive unterzeichnete einen Arbeitsvertrag mit Airbus und erhielt dort ein Gehalt.

28. August 2020

Die EDA erinnerte den ehemaligen Hauptgeschäftsführer an ihren Antrag auf zusätzliche Einzelheiten [7] und bat um eine Erläuterung, wie er sicherstellen würde, dass die Ausübung der neuen Aufgaben und Zuständigkeiten nicht den legitimen Interessen der EDA zuwiderläuft oder als solche wahrgenommen wird. Die EDA erinnerte auch daran, dass „vor der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine vorherige Genehmigung durch [..] den Leiter der Agentur – gemäß dem Statut der EDA erforderlich [ist]“ [8].

Der ehemalige Hauptgeschäftsführer antwortete, dass er zwar das Ersuchen der EDA um zusätzliche Informationen an seinen neuen Arbeitgeber übermittelt habe, diese jedoch noch nicht übermittelt habe.

31. August 2020

 

Der ehemalige Chief Executive legte dem Zulassungsantrag weitere Einzelheiten vor.

1. September 2020

 

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende nahm Aufgaben für seinen neuen Arbeitgeber wahr.

3. September 2020

Die EDA konsultierte ihre Personalvertretung zu dem Antrag des ehemaligen Hauptgeschäftsführers. Die Personalvertretung äußerte Bedenken hinsichtlich der „Auswirkungen [der] Situation sowohl auf die externen Interessenträger als auch auf das Personal der EDA“.

Der ehemalige Hauptgeschäftsführer legte die „Airbus-Politik in Bezug auf Ethik und Compliance“ als Addendum zu den zusätzlichen Informationen vor, die er am 31. August 2020 übermittelte.

7. September 2020

Bei der Prüfung des Antrags des ehemaligen Hauptgeschäftsführers und zusätzlicher Informationen stellte die EDA fest, dass sie einen Konflikt mit den berechtigten Interessen der EDA wahrnahm und dass er zu einem tatsächlichen Interessenkonflikt führen könnte, der den Ruf der EDA ernsthaft schädigen könnte, wenn er nicht abgemildert würde. Daher hat die EDA in ihrem Beschluss zur Genehmigung des Antrags auf Aufnahme der beiden neuen Arbeitsplätze bestimmte Bedingungen festgelegt.

 

14. September 2020

Die EDA führte eine Anhörung mit dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer im Rahmen eines „Vordisziplinarverfahrens“ wegen Verstoßes gegen das Statut der EDA durch.

Der ehemalige Hauptgeschäftsführer übernahm die volle Verantwortung für den Verstoß gegen das Statut der EDA.

21. September 2020

Die EDA gab eine „Warnung“[9] bezüglich des Verstoßes gegen das Statut heraus.

 

Beschluss der EDA über den Antrag des ehemaligen Hauptgeschäftsführers

Argumente der EDA

9. Die Entscheidung der EDA, die beiden neuen Arbeitsplätze ihres ehemaligen Chief Executive bei Airbus unter Auflagen zu genehmigen, beruht auf Artikel 18 des Statuts der EDA. Gemäß Artikel 18 sollte die EDA prüfen, ob die Arbeitsplätze, die der ehemalige Hauptgeschäftsführer übernehmen wollte, mit den „berechtigten Interessen“ der EDA vereinbar sind. Artikel 18 sieht vor, dass die EDA einem ehemaligen Bediensteten verbieten kann, eine Stelle anzunehmen, wenn diese mit der Arbeit des Beamten in den letzten drei Dienstjahren zusammenhängt und „zu einem Konflikt mit den berechtigten Interessen der Agentur führen könnte“. (Siehe Fußnote 4.)

10.  Die EDA erklärte, dass sie, nachdem sie genügend Informationen gesammelt habe, um eine aussagekräftige Bewertung der Interessenkonflikte des früheren Antrags von Chief Executive´s durchzuführen, der zwei Arbeitsplätze betraf, zu dem Schluss gekommen sei, dass sie keinen potenziellen Konflikt mit den Interessen der EDA feststellen könne, der es rechtfertigen würde, ihm die Übernahme der Arbeitsplätze zu verbieten. Die EDA kam jedoch zu dem Schluss, dass „die Situation tatsächlich zu einem Konflikt mit den legitimen Interessen der Agentur geführt hat und in Zukunft zu einem tatsächlichen Interessenkonflikt führen könnte, der, wenn er nicht abgemildert wird, den Ruf der Agentur ernsthaft schädigen könnte“.

11. Um diese Risiken zu mindern, nahm die EDA Bedingungen in ihre Entscheidung auf. Insbesondere sollte der ehemalige Chief Executive:

  • bis zum 31. Januar 2022 keine Kontakte mit dem Airbus-Büro in Brüssel zu Angelegenheiten, die die EDA betreffen, zu unterhalten;
  • sich bis zum 31. Januar 2022 von allen Entscheidungen oder Aufgaben von Airbus, die die Tätigkeiten der EDA betreffen, zurückzuziehen, um einen wahrgenommenen oder tatsächlichen Interessenkonflikt zu vermeiden;
  • bis zum 31. Januar 2021 keinen Kontakt zu EDA-Mitarbeitern haben, um Lobbyarbeit oder Interessenvertretung in Angelegenheiten zu betreiben, für die er als Chief Executive verantwortlich war.

12.  In Beantwortung einer Frage des Bürgerbeauftragten erklärte die EDA, dass Airbus Defence and Space SAS (Teil von Airbus France) zwar Aufträge auf der Grundlage von Vergabeverfahren der EDA im Jahr 2019 erhalten habe [10], der ehemalige Chief Executive jedoch nicht an den Entscheidungen zur Vergabe der Aufträge beteiligt gewesen sei [11].

Bewertung des Bürgerbeauftragten, die zu einer Empfehlung führte

13. Die Öffentlichkeit muss darauf vertrauen können, dass öffentliche Stellen dem Gemeinwohl dienen und nicht privaten oder persönlichen Interessen. Der Fall eines hohen Beamten, der kurz nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst in den privaten Sektor wechselt, kann, wie in diesem Fall, zu öffentlichen Unruhen führen.

14. Airbus ist einer der größten Akteure in der europäischen Verteidigungsindustrie und hat als solcher ein Interesse an den Aktivitäten der EDA. Beispielsweise bietet Airbus Aufträge im Rahmen von Vergabeverfahren an, die von der EDA organisiert werden, und hat ein Interesse an Empfehlungen zu politischen oder öffentlichen Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Verteidigungs- und Sicherheitstechnologien.

15. Die Entscheidung der EDA betraf zwei Arbeitsplätze:

i) Leitung der öffentlichen Angelegenheiten von Airbus Spain mit Aufgaben und Zuständigkeiten, die als „nur in direktem Zusammenhang mit Spanien und nicht mit einem anderen Land oder der EU“beschrieben werden.

ii) Strategischer Berater von Airbus Defence and Space mit Aufgaben und Zuständigkeiten, die als „Erfahrungsbeiträge zur Analyse und Festlegung von Handlungsleitlinien für die Strategie, die von der Führung der globalen Gruppe in allen Bereichen, weltweit sowie in der NATO, der EU oder einzelnen Ländern in Europa oder darüber hinaus genehmigt werden,“ beschrieben werden. Dies beinhaltet in keinem Fall Lobbytätigkeiten gegenüber den Organen und Einrichtungen der EU, für die allein das Büro für öffentliche Angelegenheiten von Airbus in Brüssel zuständig ist.“

Diese zweite Aufgabe scheint in direktem Zusammenhang mit den Tätigkeiten der EDA zu stehen, so dass die Bewertung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit diesem Schritt einer besonderen Prüfung bedarf.

16. Im Statut der EDA heißt es:

„Bedienstete auf Zeit, die beabsichtigen, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst eine Erwerbstätigkeit auszuüben, teilen dies der Agentur unter Verwendung eines bestimmten Formulars mit. Steht diese Tätigkeit im Zusammenhang mit der Arbeit des Bediensteten auf Zeit in den letzten drei Dienstjahren und könnte sie zu einem Konflikt mit den berechtigten Interessen der Agentur führen, so kann die zum Abschluss von Verträgen ermächtigte Behörde (AACC) ihm unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses entweder untersagen, sie auszuüben, oder ihre Zustimmung unter Bedingungen erteilen, die sie für angemessen hält. [..]

Im Falle ehemaliger leitender Bediensteter auf Zeit untersagt die Anstellungsbehörde ihnen in den zwölf Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst grundsätzlich, gegenüber den Bediensteten der Agentur Lobbyarbeit zu betreiben oder sich für ihre Unternehmen, Kunden oder Arbeitgeber in Angelegenheiten einzusetzen, für die sie während ihrer letzten drei Dienstjahre verantwortlich waren.“ (Hervorhebung hinzugefügt.)

Bewertung von Interessenkonflikten

17. Der ehemalige Hauptgeschäftsführer war der ranghöchste Beamte der EDA, so dass alle Mitarbeiter der EDA, die während seiner Amtszeit bei der EDA tätig waren, seine Untergebenen waren. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Angelegenheiten, mit denen sich der ehemalige Hauptgeschäftsführer in seinen letzten drei Amtsjahren befasst hat, alle Tätigkeiten der EDA umfassen und dass seine Kenntnis dieser Tätigkeiten vernünftigerweise als erheblich angesehen werden kann [12].

18. Der Bürgerbeauftragte nimmt den vorübergehenden Charakter der Position des ehemaligen Hauptgeschäftsführers bei der EDA zur Kenntnis.[13] Bedienstete auf Zeit der EDA haben keinen Anspruch auf Übergangsgelder, und das Verbot, dass ehemalige Mitarbeiter eine neue Beschäftigung ihrer Wahl aufnehmen, die restriktivste Option, die der EDA zur Verfügung steht, sollte nur dann erfolgen, wenn andere weniger restriktive Maßnahmen nicht ausreichen, um die Interessen der EDA zu schützen.[14]

19. Während der Untersuchung bat die Bürgerbeauftragte die EDA, sie darüber zu informieren, i) wann der ehemalige Chief Executive von den Beschäftigungsmöglichkeiten bei Airbus Kenntnis erlangt hatte, ii) wann sich der ehemalige Chief Executive um die Arbeitsplätze bei Airbus beworben hatte und iii) wann Airbus ihm die Arbeitsplätze angeboten hatte. Die Bürgerbeauftragte schlug vor, dass sie, falls der EDA diese Informationen nicht zur Verfügung stünden, den ehemaligen Hauptgeschäftsführer auffordern könnte, die entsprechenden Antworten zu geben.

20. Die EDA antwortete, dass sie weder über die angeforderten Informationen verfügte noch einen Grund hatte, diese Informationen einzuholen, als sie den Antrag erhielt. Dies lag daran, dass angenommen wurde, dass der ehemalige Chief Executive nach seiner Rückkehr in sein Amt im Außenministerium eines Mitgliedstaats erstmals auf die potenziellen Arbeitsplätze bei Airbus aufmerksam wurde.[15] Die EDA forderte den ehemaligen Chief Executive nicht auf, im Rahmen der Untersuchung des Bürgerbeauftragten Antworten zu geben.

21. Es wurde daher nicht mit Sicherheit festgestellt, als der ehemalige Chief Executive auf die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Airbus aufmerksam wurde. In diesem Zusammenhang besteht die allgemeine Sorge, dass die Aussicht auf einen Wechsel in den privaten Sektor das Verhalten hoher Beamter beeinflussen kann, während sie noch in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind.

22. Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten ist es vernünftig, von einer Behörde zu erwarten, dass sie bei der Prüfung eines sensiblen Drehtürfalls, an dem ihr ehemaliger hochrangiger Bediensteter beteiligt war, prüft, wann die Aussicht auf eine(n) Stelle(n) erstmals auftauchte(n). Wie aus dem folgenden Abschnitt über den Verstoß gegen das Statut hervorgeht, wären diese Informationen wohl auch für die Beurteilung der Schwere dieses Verstoßes sachdienlich gewesen. Die Tatsache, dass die EDA nicht versucht hat, diese Informationen einzuholen, ist ein Mangel, der darauf hindeutet, dass die EDA die Angelegenheit nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit geprüft hat.

Bedingungen für die Entscheidung der EDA

23. Die Bewertung der von der EDA auferlegten Bedingungen durch die Bürgerbeauftragte zielt darauf ab, festzustellen, ob die von der EDA ermittelten Risiken von Interessenkonflikten ausreichend und wirksam gemindert wurden.

Enthaltung von Kontakten mit dem Airbus-Büro in Brüssel in Angelegenheiten, die die EDA betreffen

24. Gemäß dem Beschluss der EDA muss der ehemalige Hauptgeschäftsführer in Angelegenheiten, die die EDA betreffen, bis zum 31. Januar 2022 auf Kontakte mit dem Airbus-Büro in Brüssel verzichten. Der Bürgerbeauftragte versteht den Zweck dieser Bedingung darin, das Risiko zu mindern, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer versuchen würde, indirekt Lobbyarbeit oder Interessenvertretung über das Airbus-Büro in Brüssel gegenüber EDA-Mitarbeitern zu betreiben. Der Bürgerbeauftragte fragt sich, ob diese Beschränkung ausreichend wirksam ist.

25. Erstens hindert die Entscheidung der EDA den ehemaligen Hauptgeschäftsführer nicht daran, sich in Angelegenheiten, die andere Organe der Union betreffen, an das Büro von Airbus in Brüssel zu wenden. Die Informationen und Kontakte, zu denen der ehemalige Hauptgeschäftsführer während seiner Amtszeit Zugang hatte, betrafen auch andere EU-Organe (die direkt an der Funktionsweise der EDA beteiligt sind). Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass in der Entscheidung der EDA ausdrücklich darauf hingewiesen werden sollte, dass sich der ehemalige Hauptgeschäftsführer nicht mit dem Airbus-Büro in Brüssel in Angelegenheiten in Verbindung setzen sollte, mit denen er sich während seiner letzten drei Dienstjahre befasst hat [16].

26. Als der ehemalige Hauptgeschäftsführer von der EDA aufgefordert wurde, seinen Antrag zu klären, teilte er der EDA mit, dass Lobbytätigkeiten gegenüber der EU „in der alleinigen Verantwortung des Büros für öffentliche Angelegenheiten von Airbus in Brüssel liegen“. Als Antwort auf die Bürgerbeauftragte führte die EDA die Interaktionen des ehemaligen Chief Executive mit Airbus in den Jahren 2018 und 2019 auf. Aus den Informationen und Dokumenten, die dem Bürgerbeauftragten zur Verfügung gestellt wurden, geht hervor, dass diese Kontakte mit dem Büro von Airbus in Brüssel, aber auch mit anderen Teilen von Airbus, einschließlich Airbus Defence and Space, stattfanden, wo einer der Arbeitsplätze des ehemaligen Hauptgeschäftsführers liegt.[17] Das Büro von Airbus in Brüssel ist somit nicht der einzige Teil von Airbus, der für Lobbyarbeit oder Interessenvertretung gegenüber der EDA zuständig ist.[18] Die EDA hätte dies bei der Prüfung des Antrags des ehemaligen Hauptgeschäftsführers berücksichtigen müssen, um die geeigneten Beschränkungen zur Minderung der Risiken von Interessenkonflikten festzulegen.

27. Aus diesen Gründen stellt die Bürgerbeauftragte fest, dass diese Bedingung nicht ausreichte, um die damit verbundenen Risiken zu mindern.

Ablehnung von Airbus-Entscheidungen oder -Aufgaben, die EDA-Aktivitäten betreffen

28. Gemäß dem Beschluss der EDA muss der ehemalige Hauptgeschäftsführer bis zum 31. Januar 2022 nicht an Entscheidungen oder Aufgaben von Airbus teilnehmen, die die EDA-Tätigkeiten betreffen. Diese Bedingung wäre wohl ein wirksames Mittel, um wahrgenommene und tatsächliche Interessenkonflikte zu vermeiden, da sie dem Risiko Rechnung trägt, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer sein Wissen über die Tätigkeiten und Kontakte der EDA nutzen würde, um seinem neuen Arbeitgeber einen privilegierten Zugang zu Informationen über die Tätigkeiten der EDA zu gewähren.

29. In ihrer Antwort auf die Frage des Bürgerbeauftragten ´, wie die EDA die Beschränkungen überwacht und durchsetzt, die sie dem ehemaligen Chief Executive ´s für neue Arbeitsplätze auferlegt hat, erklärte die EDA, dass sie „weder über die Ressourcen noch über die Zuständigkeit verfügt, um eine systematische Überwachung der Bedingungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchzuführen, die über die Sensibilisierung und die Gewährleistung von Transparenz in Bezug auf die festgelegten Bedingungen hinausgeht“. Die EDA selbst scheint daher der Ansicht zu sein, dass sie diese Bedingung nicht wirksam überwachen und durchsetzen kann.

30. Der Unterschied zwischen der Genehmigung einer Tätigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ihrer Ablehnung muss in der Fähigkeit des Instituts liegen, glaubwürdige Bedingungen vorschreiben zu können, die das Risiko von Interessenkonflikten wirksam mindern. Das Fehlen einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung durch die EDA ist besonders problematisch in Bezug auf die neue Aufgabe des ehemaligen Chief Executive als strategischer Berater von Airbus Defence and Space. Diese Rolle beinhaltet einen Beitrag zur EU-Strategie des Unternehmens, die angesichts der Interessen des neuen Arbeitgebers [19] und der Art der Rolle des strategischen Beraters, auch für die EU, die Tätigkeiten der EDA betreffen kann.

Verbot von Lobbyarbeit

31. Der Beschluss der EDA sah vor, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer keine Kontakte zu EDA-Mitarbeitern haben sollte, um Lobbyarbeit oder Interessenvertretung in Angelegenheiten zu betreiben, für die er als Hauptgeschäftsführer verantwortlich war. Diese Beschränkung wurde für die ersten zwölf Monate nach dem Ausscheiden des ehemaligen Hauptgeschäftsführers verhängt, was faktisch den Zeitraum vom 7. September 2020 bis zum 31. Januar 2021 bedeutete [20].

32. Diese Bedingung beruht auf der Bestimmung des Statuts der EDA, wonach ehemaligen leitenden Bediensteten in den zwölf Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst untersagt werden sollte, Lobbyarbeit oder Interessenvertretung gegenüber EDA-Bediensteten für ihre Unternehmen, Kunden oder Arbeitgeber in Angelegenheiten auszuüben, für die sie während ihrer letzten drei Dienstjahre verantwortlich waren. Diese Bestimmung ist ein Mindeststandard, und die EDA könnte, wenn sie es für erforderlich hält, ihr berechtigtes Interesse zu schützen, über den Zeitraum von zwölf Monaten hinausgehen.

33. In diesem Fall beschloss die EDA, dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer für einen Zeitraum von 24 Monaten zu verbieten, sich in Angelegenheiten, die die Tätigkeiten der EDA betreffen, an das Airbus-Büro in Brüssel zu wenden. Die EDA selbst hatte daher festgestellt, dass das Risiko, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer Lobbyarbeit oder Interessenvertretung gegenüber EDA-Mitarbeitern ausübt, bis zu 24 Monate nach dem Ausscheiden des ehemaligen Hauptgeschäftsführers aus dem Amt bestehen könnte. Die Bürgerbeauftragte ist daher der Auffassung, dass es angemessen gewesen wäre, wenn die EDA auch festgelegt hätte, dass diese allgemeinere Bedingung zur Minderung des Risikos von Lobbyarbeit oder Interessenvertretung gegenüber EDA-Mitarbeitern auch bis zum 31. Januar 2022 gelten sollte. Das Versäumnis, dies zu tun, läuft auf einen Mangel an Konsistenz hinaus.

34. Darüber hinaus ist der Bürgerbeauftragte der Ansicht, dass der Anwendungsbereich dieser Bedingung, zu der nur das Personal der EDA gehörte, fragwürdig ist. Dies liegt daran, dass sich der ehemalige Hauptgeschäftsführer in seinen letzten drei Dienstjahren mit Angelegenheiten befasst hatte, die andere EU-Organe betrafen (siehe Ziffer 25). Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten hätte die EDA festlegen müssen, dass diese Bedingung auch für Bedienstete anderer Institutionen gilt, die sich mit Angelegenheiten befassen, mit denen sich der ehemalige Hauptgeschäftsführer befasst hatte.

35. Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die von der EDA auferlegten Bedingungen entweder

  • das Risiko, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer in Angelegenheiten, mit denen er sich in den letzten drei Dienstjahren befasst hat, gegenüber den Bediensteten der EDA und den Bediensteten anderer EU-Organe direkte oder indirekte Lobbyarbeit und Interessenvertretung ausübt, nicht ausreichend gemindert hat oder
  • Es konnte nicht überwacht und durchgesetzt werden.

Dies galt insbesondere für die Rolle als strategischer Berater von Airbus Defence and Space. Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die Schwelle für das Verbot dieser Tätigkeit erreicht wurde und dass dies keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt.

36. Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit liegt vor, wenn keine hinreichend wirksamen Beschränkungen auferlegt werden, um die Risiken realer und wahrgenommener Interessenkonflikte abzumildern, von denen die EDA festgestellt hatte, dass sie bestanden. Das Verbot der Aufgabe eines strategischen Beraters für Airbus Defence and Space, bei dem die größte Gefahr bestand, dem berechtigten Interesse der EDA zu widersprechen, stellt ebenfalls einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar. Zu diesem Zweck gibt der Bürgerbeauftragte im Einklang mit Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten im Folgenden zwei Empfehlungen ab.

Umgang der EDA mit dem Verstoß des ehemaligen Hauptgeschäftsführers gegen sein Statut

Argumente der EDA

37. Ehemalige EDA-Bedienstete, die beabsichtigen, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, müssen die EDA davon in Kenntnis setzen. Die EDA muss prüfen, ob die berufliche Tätigkeit mit Angelegenheiten zusammenhängt, mit denen sich das ehemalige Personal befasst hat, und ob sie zu einem Konflikt mit den berechtigten Interessen der EDA führen könnte. Die EDA muss ihre Entscheidung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Unterrichtung durch den ehemaligen Bediensteten mitteilen (siehe Fußnote 4). Teilt die EDA dem ehemaligen Bediensteten ihre Entscheidung nicht bis zum Ende dieses Zeitraums mit, so gilt dies als stillschweigende Annahme der beabsichtigten beruflichen Tätigkeit.

38. Die Absicht des ehemaligen Chief Executive, eine Stelle bei Airbus anzunehmen, betraf Angelegenheiten, für die der ehemalige Chief Executive während seiner letzten drei Dienstjahre verantwortlich war. Auf der Grundlage ihrer Bewertung vertrat die EDA die Auffassung, dass die Arbeitsplätze zu einem Konflikt mit den legitimen Interessen der EDA führen könnten, der ohne Maßnahmen zur Minderung des Risikos zu einem tatsächlichen Interessenkonflikt führen könnte, der den Ruf der EDA ernsthaft schädigen könnte.

39. Die EDA stellte fest, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer die neuen Arbeitsplätze am 17. August 2020 vor Erhalt der Genehmigung der EDA und vor Ablauf der Frist von 30 Arbeitstagen aufgenommen hatte. Die für die ordnungsgemäße Prüfung seines Antrags erforderlichen zusätzlichen Informationen, die die EDA erstmals am 31. Juli 2020 von ihm angefordert hatte, übermittelte der ehemalige Vorstandsvorsitzende am 31. August 2020. Am 1. September 2020 nahm der ehemalige Chief Executive seine Tätigkeit in den neuen Jobs bei Airbus effektiv auf.

40. Die EDA leitete ein sogenanntes „Vordisziplinarverfahren“[21] gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer wegen Nichteinhaltung der Anforderung der vorherigen Genehmigung ein [22].

41. Während der vordisziplinarischen Anhörung teilte die EDA dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer mit, dass „der Leiter der Agentur, da der Sachverhalt zweifelsfrei festgestellt wurde, keine Notwendigkeit sah, eine Verwaltungsuntersuchung einzuleiten, und beschlossen hatte, direkt in ein vordisziplinarisches Verfahren überzugehen“. Die EDA teilte dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer ferner mit, dass „der [Leiter der Agentur] es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für verhältnismäßig hält, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, aber beabsichtigt, eine Verwarnung auszusprechen“.

Bewertung des Bürgerbeauftragten

42. Im Anschluss an ihre Bewertung der potenziellen Interessenkonflikte stellte die EDA fest, dass die neuen Arbeitsplätze des ehemaligen Hauptgeschäftsführers einen Konflikt mit den legitimen Interessen der EDA hervorrufen könnten, der mangels Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos zu einem tatsächlichen Interessenkonflikt führen könnte, der den Ruf der EDA ernsthaft schädigen könnte.

43. Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass der Leiter der Agentur keine Notwendigkeit sah, eine Verwaltungsuntersuchung einzuleiten, und beschloss, direkt in ein vordisziplinarisches Verfahren überzugehen.[23] Dieses Verfahren umfasste eine Anhörung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers zum Verstoß gegen das Statut.

44. Der ehemalige Chief Executive nahm seine neue Stelle am 17. August 2020 an, drei Wochen bevor die EDA festlegte, welche Einschränkungen erforderlich wären, um das Risiko von Interessenkonflikten zu mindern. In Zukunft möchte die EDA möglicherweise den Mitarbeitern, einschließlich ihrer ranghöchsten Mitarbeiter, erneut mitteilen, wie wichtig es ist, Drehtürbewegungen rechtzeitig zu melden. Dies würde es der Agentur nicht nur ermöglichen, eine gründliche und rechtzeitige Bewertung durchzuführen, um Interessenkonflikte anzugehen, sondern auch den Eindruck vermeiden, dass das Verfahren eine bloße Formalität ist.

45. Die Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die EDA über keine ausreichenden Informationen verfügte, um die Risiken von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit dem Ersuchen des ehemaligen Hauptgeschäftsführers während der meiste Zeit, die ihr im Rahmen des Statuts der EDA zur Verfügung stand, angemessen bewerten zu können.[24] Während sich die EDA auf die Zusammenarbeit ehemaliger Bediensteter stützt, um ihr die Informationen zu übermitteln, die sie für ihre Bewertung benötigt, schlägt die Bürgerbeauftragte vor, dass die EDA sicherstellt, dass das spezifische Formular für diejenigen, die eine Genehmigung für geplante Stellen beantragen, so gestaltet ist, dass (ehemalige) Bedienstete die einschlägigen Informationen von Anfang an bereitstellen. Der Bürgerbeauftragte wird im Folgenden einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten.

Empfehlung

Auf der Grundlage der Untersuchung dieser Beschwerde richtet der Bürgerbeauftragte folgende Empfehlungen an die Europäische Verteidigungsagentur (EDA):

1. In Zukunft sollte die EDA erforderlichenfalls ihren leitenden Mitarbeitern verbieten, bestimmte Positionen nach ihrer Amtszeit zu übernehmen. Ein solches Verbot sollte beispielsweise auf zwei Jahre befristet sein.

2. Um seinen leitenden Mitarbeitern Klarheit zu verschaffen, sollte die EDA Kriterien festlegen, wann sie solche Umzüge verbieten wird. Bewerber um höhere EDA-Stellen sollten bei ihrer Bewerbung über die Kriterien informiert werden.

Die EDA wird über diese Empfehlung unterrichtet. Gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten übermittelt die EDA bis zum 15. Oktober 2021 eine ausführliche Stellungnahme.

Verbesserungsvorschlag

Die EDA sollte sicherstellen, dass das spezifische Formular für diejenigen, die eine Genehmigung für beabsichtigte Tätigkeiten beantragen, so abgefasst ist, dass (ehemalige) Bedienstete die einschlägigen Informationen bereitstellen, damit die EDA von Anfang an eine aussagekräftige Bewertung vornehmen kann.

 

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, den 13.7.2021

 

 

Anlage 1

Beschreibung der Europäischen Verteidigungsagentur

Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) fördert und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU.

Die EDA fällt in die Zuständigkeit des Rates der EU, dem sie Bericht erstattet und von dem sie Leitlinien erhält.

Der Hohe Vertreter der EU ist der Leiter der Agentur, der den Lenkungsausschuss der EDA leitet, dessen Entscheidungsgremium sich aus Verteidigungsministern aus jedem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) und einem Vertreter der Europäischen Kommission zusammensetzt und die Verbindung zum Rat der EU herstellt.

Der Hauptgeschäftsführer der EDA ist mit Unterstützung des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers für die Überwachung und Koordinierung der Arbeit der EDA zuständig. Sie werden vom Lenkungsausschuss ernannt.

Die Tätigkeiten der EDA umfassen die Koordinierung zwischenstaatlicher Programme sowie die Finanzierung von Projekten, die die Zusammenarbeit mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie umfassen.

EDA-Tätigkeiten mit eher zwischenstaatlichem Charakter sind:

  • Überwachung der Fähigkeitsprogramme, bei denen es sich um Programme handelt, die auf die Entwicklung von Fähigkeiten in vier wichtigen Bereichen der Verteidigungstechnologie abzielen [25];
  • Durchführung der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD), die sechs spezifische „Schwerpunkte“ für Verteidigungssysteme umfasst [26];
  • Unterstützung bei der Verwaltung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), an der sich 25 EU-Mitgliedstaaten beteiligen, um bei Verteidigungstätigkeiten zusammenzuarbeiten;
  • Erstellung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung, der als Ausgangsbasis und Referenz für die Umsetzung der CARD, der SSZ und des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) dient.

Weitere Aufgaben der EDA, die die Interaktion mit Akteuren der Verteidigungsindustrie umfassen können, sind:

  • Ermittlung wichtiger strategischer Tätigkeiten, die unterstützt werden sollten, und Förderung eines gemeinsamen Verständnisses der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und der Akteure der Verteidigungsindustrie in Bezug auf industrielle und technologische Bereiche sowie von Fähigkeiten und Kompetenzen, bei denen die Abhängigkeit von Akteuren aus Drittländern die Handlungsfreiheit der EU im Verteidigungsbereich gefährden könnte;
  • Ermittlung von Prioritäten und Lücken in Forschung und Technologie, unter anderem durch die Ausrichtung von Foren für Experten aus Regierung, Industrie, kleinen und mittleren Unternehmen und Wissenschaft, die von der EDA moderiert werden.

Die EDA setzt sich auch dafür ein, dass die Interessen der Verteidigungsgemeinschaft der Kommission und anderen EU-Einrichtungen übermittelt werden, um potenzielle Synergien zu maximieren [27].

Beschreibung der Funktion des Hauptgeschäftsführers

Die Aufgaben, für die der EDA-Hauptgeschäftsführer zuständig ist, sind:
Gewährleistung der Umsetzung des dreijährigen Planungsrahmens der Agentur;
b) Vorbereitung der Arbeit des Lenkungsausschusses;
c) Ausarbeitung des Entwurfs des jährlichen Gesamthaushaltsplans, der dem Lenkungsausschuss vorzulegen ist;
d) Vorbereitung des dreijährigen Planungsrahmens, der dem Lenkungsausschuss vorzulegen ist;
e) Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit mit den Vorbereitungsgremien des Rates, insbesondere dem PSK und dem EUMC, und Bereitstellung von Informationen für diese;
f) Erstellung der in Artikel 4 Absatz 2 genannten Berichte;
g) Erstellung des Einnahmen- und Ausgabenplans sowie Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Agentur und der Haushaltspläne für Ad-hoc-Projekte oder -Programme, mit denen die Agentur betraut wurde;
h) die laufende Verwaltung der Agentur;
i) alle Sicherheitsaspekte;
j) alle Personalangelegenheiten.“
[28]

 

[1] Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (94/262/EGKS, EG, Euratom): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/GA/TXT/?uri=CELEX:31994D0262.

[2] Siehe Artikel 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

[3] Als Folgemaßnahme zu einer früheren Untersuchung zu diesem Thema hat die Bürgerbeauftragte kürzlich eine umfassende Untersuchung darüber eingeleitet, wie die Kommission mit Fällen von Drehtüreffekten unter ihren Bediensteten umgeht, siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/110608. Der Bürgerbeauftragte befasst sich auch mit einem Drehtürfall in Bezug auf einen ehemaligen Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank (EIB), siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/en/news-document/en/143494

[4]. Art. 18 des EDA-Beamtenstatuts sieht vor: „Bedienstete auf Zeit, die beabsichtigen, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst eine Erwerbstätigkeit auszuüben, teilen dies der Agentur unter Verwendung eines bestimmten Formulars mit. Steht diese Tätigkeit im Zusammenhang mit der Arbeit, die der Bedienstete auf Zeit in den letzten drei Dienstjahren geleistet hat, und könnte sie zu einem Konflikt mit den berechtigten Interessen der Agentur führen, so kann die Anstellungsbehörde ihm unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses die Ausübung der Tätigkeit untersagen oder ihre Genehmigung unter Bedingungen erteilen, die sie für angemessen hält. Die Anstellungsbehörde teilt ihre Entscheidung nach Anhörung der Personalvertretung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach ihrer Unterrichtung mit.“ Siehe: BESCHLUSS (EU) 2016/ 1351 DES RATES vom 4. August 2016 über das Statut der Beamten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG (europa.eu)

[5] Siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/de/correspondence/de/138504.

[6] Siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/de/correspondence/de/141624.

[7] Die EDA gab an, dass sie eine Beschreibung benötigt:

  • die Aufgaben und Zuständigkeiten der beabsichtigten Arbeitsplätze, wobei anzugeben ist, wo sich diese Aufgaben mit den Aufgaben, die er als Chief Executive hatte, überschneiden können;
  • direkte oder indirekte geschäftliche, finanzielle oder vertragliche Verbindungen (einschließlich Zuschüsse) des neuen Arbeitgebers zur Kommission und zur EDA;
  • die direkten oder indirekten Beziehungen des ehemaligen Hauptgeschäftsführers institutioneller Art zum neuen Arbeitgeber;
  • Wie würden die beabsichtigten neuen Arbeitsplätze keine direkten oder indirekten Verbindungen zur EDA haben?

[8] Gemäß Artikel 18 muss die EDA ihre Entscheidung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach ihrer Unterrichtung mitteilen. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist keine solche Mitteilung, so gilt dies als stillschweigende Annahme. (Hervorhebung hinzugefügt.)

[9] In Artikel 141 des EDA-Statuts (siehe Fußnote 4 für einen Link) sind die Maßnahmen festgelegt, die die EDA gegen einen Bediensteten nach einem Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Statut ergreifen kann:
„Auf der Grundlage des Untersuchungsberichts kann die Anstellungsbehörde nach Unterrichtung des betreffenden Bediensteten über alle in den Akten enthaltenen Beweise und nach Anhörung des betreffenden Bediensteten

a) beschließt, dass gegen den Bediensteten kein Fall vorgebracht werden kann; in diesem Fall ist er hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen; oder

b) zu beschließen, dass keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, selbst wenn eine Pflichtverletzung vorliegt oder zu bestehen scheint, und gegebenenfalls eine Verwarnung an den Bediensteten zu richten; oder

c) bei Nichterfüllung von Verpflichtungen im Sinne des Artikels 139:

i) beschließen, das Disziplinarverfahren nach Abschnitt D dieses Titels einzuleiten; oder

ii) beschließen, ein Disziplinarverfahren vor dem Disziplinarausschuss einzuleiten.“(Hervorhebung nur hier)

[10] Im Rahmen eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von EU-Satellitenkommunikation (SatCom) wurde ein Auftrag an Airbus Defence and Space SAS (Teil von Airbus France) vergeben, und ein Vertrag über SatCom-Schulungen wurde aus dem operativen Haushalt der EDA finanziert.

[11] Obwohl der Hauptgeschäftsführer der EDA der gesetzliche Vertreter der Agentur ist, werden die Befugnisse des „Anweisungsbefugten“ übertragen, was bedeutet, dass der stellvertretende Hauptgeschäftsführer die betreffenden Beschaffungsverträge unterzeichnet hat.

[12] Für eine Auswahl von Angelegenheiten, an denen der ehemalige Chief Executive während der letzten drei Dienstjahre gearbeitet hat, siehe: https://eda.europa.eu/news-and-events/news/2020/01/22/eda-bids-farewell-to-chief-executive-jorge-domecq.

Der ehemalige Hauptgeschäftsführer kehrte als Beamter mit dem Außenministerium seines Heimatlandes zurück, nachdem er die EDA verlassen hatte.

[14] Nach der Rechtsprechung der EU verfügen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU in diesem Bereich über einen weiten Ermessensspielraum. Siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1549037343294&uri=CELEX:62013FJ0086.

[15] Der ehemalige Hauptgeschäftsführer hatte ein so genanntes Ausreiseerklärungsformular unterzeichnet, in dem er sein Verständnis für seine Verpflichtungen nach dem Statut der EDA in Bezug auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst anerkennt und auf die Rückkehr an das Außenministerium eines EU-Mitgliedstaats hinweist.

[16] Einschließlich aller Arbeiten im Zusammenhang mit dem Rat der EU (Liste solcher Angelegenheiten siehe Anhang) oder der Kommission, z. B. im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds und dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich, siehe: https://ec.europa.eu/growth/sectors/defence/european-defence-fund_en.

[17] Siehe S. 6 der Antwort der EDA: https://www.ombudsman.europa.eu/de/correspondence/de/141624.
Die Einladung zur Veranstaltung am 5. Februar 2018 stammte von Airbus Spanien, die Einladung zur Veranstaltung im September von Airbus Defence and Space, die Einladungen zu den Veranstaltungen im Juni und Oktober 2019 von Airbus SE.

[18] Der Bürgerbeauftragte stellt ferner fest, dass die Treffen mit der Kommission, die Airbus im Transparenzregister auflistet, sich auf Airbus beziehen und nicht ausschließlich auf das Büro von Airbus in Brüssel. Siehe: https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=2732167674-76.

[19] Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die Interessen von Airbus auch weiter gefasst sind als die Tätigkeiten der EDA allein, wie aus der Registrierung des Unternehmens im EU-Transparenzregister hervorgeht Siehe: Transparenzregister – Suche im Register (europa.eu).

[20] Artikel 18 des EDA-Statuts sieht ein einjähriges Lobbyverbot für hohe Beamte vor, die aus dem Amt ausscheiden.

[21] Gemäß Artikel 141 des Statuts der Beamten der EDA siehe Fußnote 9. Im Rahmen dieses Verfahrens beauftragte der Leiter der Agentur der EDA (Hoher Vertreter der EU) am 9. September 2020 den Hauptgeschäftsführer der EDA, ihn bei der Einrichtung, Abhaltung und Aufzeichnung der Anhörung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers zu vertreten.

[22] Gemäß Artikel 18 des EDA-Beamtenstatuts siehe Fußnote 4.

[23] Gemäß Artikel 141 des Statuts der Beamten der EDA siehe Fußnote 9.

[24] Siehe die Zeitleiste oben. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende reichte seinen Antrag am 27. Juli 2020 ein. Die 30-Tage-Frist begann somit an diesem Tag. Die EDA teilte ihm mit, dass dem Antrag keine Informationen darüber fehlten, wie die neuen Arbeitgeber das Risiko von Interessenkonflikten zwischen seinen früheren und geplanten künftigen Funktionen am 31. Juli 2020 mindern würden. Am 31. August 2020 oder am 26. Arbeitstag nach Einreichung des Antrags übermittelte der ehemalige Hauptgeschäftsführer die von der EDA angeforderten Informationen, sodass der EDA vier Arbeitstage für ihre Bewertung zur Verfügung standen, wozu auch die Anhörung der Personalvertretung der EDA gehörte.

[25] Nämlich Luft-zu-Luft-Betankung, ferngesteuerte Luftfahrzeugsysteme, staatliche Satellitenkommunikation und Cyberabwehr.

Nämlich Hauptkampfpanzer, Soldatensysteme, Patrouillenklassenoberflächenschiffe, unbemannte Flugabwehrsysteme, Verteidigungsanwendungen im Weltraum und militärische Mobilität.

[27] Weitere Einzelheiten siehe: Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates zur Festlegung des Statuts, des Sitzes und der Betriebsvorschriften der Europäischen Verteidigungsagentur https://www.eda.europa.eu/docs/default-source/documents/eda-council-decision-2015-1835-dated-13-10-2015.pdf.

[28] Siehe: https://eda.europa.eu/docs/default-source/documents/eda-council-decision-2015-1835-dated-13-10-2015.pdf.

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