Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Richtig machen? – Reaktion der EU-Organe auf den Bürgerbeauftragten im Jahr 2015
Weiterbehandlung - Datum Freitag | 16 Dezember 2016
Vorwort
Als Europäischer Bürgerbeauftragter werde ich oft gefragt: "Inwieweit hören die EU-Organe Ihnen zu?" Dieser Bericht soll eine statistische Antwort auf diese Frage geben, indem untersucht wird, ob die Organe die Entscheidungen des Bürgerbeauftragten einhalten. Im Jahr 2015 gab es eine Compliance-Rate von 83 %, die zweithöchste bisher. Obwohl wir 2014 ein hervorragendes Ergebnis von 90 % erzielt haben, freue ich mich dennoch, feststellen zu können, dass die EU-Organe in mehr als vier von fünf Fällen nach den Wünschen des Bürgerbeauftragten handeln.
Konkret gaben die Organe in den 130 Fällen, in denen der Bürgerbeauftragte in 2015 abgeschlossenen Fällen Vorschläge unterbreitete, 108 positive Antworten. Weitere 135 Fälle wurden von den Organen beigelegt. 12 der 18 untersuchten Organe erzielten 100 %, während die Kommission, auf die die meisten Fälle vor dem Bürgerbeauftragten entfallen, 82 % erreichte.
Ich freue mich besonders über die Antworten der Institutionen auf die von uns durchgeführten strategischen Untersuchungen. 43 der 45 Vorschläge, die im Rahmen dieser strategischen Untersuchungen an die Organe gerichtet wurden, wurden in Bereichen angenommen, die von den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) bis zum Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative und von gemeinsamen Rückführungsaktionen von Frontex bis zur Kohäsionspolitik der EU reichen. Ganz allgemein enthält der Anhang zu diesem Bericht viele Beispiele für Fälle, in denen der Bürgerbeauftragte die EU-Verwaltung davon überzeugt hat, ihre Leistung zu verbessern, und bietet einen Überblick über das Spektrum der daraus resultierenden Verbesserungen des öffentlichen Dienstes. Dazu gehören der Beschluss der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit und der Bewertung bei der Gewährung von Finanzhilfen einzuführen, die Entwicklung neuer Kommunikationsinstrumente durch die Kommission, um die Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Entscheidungsfindung zu erhöhen, und verbesserte Verfahren zur Meldung von Missständen im Rahmen der zivilen Missionen des Europäischen Auswärtigen Dienstes.
Der Rückgang der Einhaltung der Vorschriften von 2014 bis 2015 ist jedoch eindeutig bedauerlich. In einer Zeit mehrfacher Krisen innerhalb der EU kann jede Weigerung, einer Feststellung des Bürgerbeauftragten nachzukommen, als verpasste Gelegenheit angesehen werden, eine echte Bürgerklage oder einen Verwaltungsmangel anzugehen. Ich werde weiterhin mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten, um den höchstmöglichen Servicestandard zu bieten, den die Öffentlichkeit von uns erwarten darf.
Emily O'Reilly
16. Dezember 2016
Bericht
1. Einleitung
In diesem Bericht wird beschrieben, inwieweit die EU-Organe [1] auf die Vorschläge des Europäischen Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2015 konstruktiv reagiert haben. Diese Vorschläge kommen in Form von Lösungen, Empfehlungen, kritischen Bemerkungen und weiteren Bemerkungen.
In den Abschnitten 3, 4 und 5 wird erläutert, welche Lösungen, Empfehlungen, kritischen und weiteren Bemerkungen der Bürgerbeauftragte mit sich bringt. Die neuen „Durchführungsbestimmungen“ des Bürgerbeauftragten, die am 1. September 2016 in Kraft getreten sind, wirken sich in gewissem Maße auf die Verwendung dieser Begriffe durch uns aus. Auch wenn die in diesem Bericht behandelten Untersuchungen im Rahmen der vorangegangenen UZ durchgeführt wurden, erläutern wir die Änderungen, soweit relevant, im Folgenden.
2. Befugnisse und Verfahren des Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte hilft Einzelpersonen, Unternehmen und Verbänden, die ein Problem mit einer EU-Institution haben [2]. Gleichzeitig dient sie dem öffentlichen Interesse, indem sie den Institutionen hilft, die Qualität der von ihnen erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Neben der Untersuchung von Beschwerden kann der Bürgerbeauftragte auch auf eigene Initiative Untersuchungen einleiten.
Der Bürgerbeauftragte kann von dem betreffenden Organ verlangen, Informationen zur Verfügung zu stellen, seine Akten einzusehen und Zeugenaussagen von Beamten einzuholen. Diese Befugnisse sind im Statut des Bürgerbeauftragten [3] (im Folgenden „Statut“) festgelegt. Wenn sie es für angemessen hält, dies in einem bestimmten Fall zu tun, fordert die Bürgerbeauftragte das Organ auf, seinen Standpunkt zu überarbeiten, Abhilfe zu schaffen oder allgemeine Änderungen für die Zukunft vorzunehmen. Verweigert das Organ die Zusammenarbeit, kann es die politische Aufmerksamkeit auf einen Fall lenken, indem es dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegt.
3. Lösungen
Ist der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass eine Beschwerde beigelegt werden kann, sucht er nach einer Lösung mit dem betreffenden Organ auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 5 des Statuts [4]. Eines der Ziele der 2016 eingeführten Änderungen der Durchführungsbestimmungen des Bürgerbeauftragten bestand darin, die Suche nach Lösungen zur Beseitigung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit zu erleichtern und zu beschleunigen.
4. Empfehlungen
Stellt die Bürgerbeauftragte einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest, gibt sie einen „Empfehlungsentwurf“in Artikel 3 Absatz 6 des Statuts heraus. Die an die Organe gerichteten Empfehlungen werden gleichzeitig auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht. Die neuen IP der Bürgerbeauftragten verlangen, dass Empfehlungen verwendet werden, um alle Feststellungen von Missständen in der Verwaltungstätigkeit zu behandeln, bevor eine Untersuchung abgeschlossen wird.
5. Kritische Anmerkungen und weitere Anmerkungen
In der Vergangenheit führte die Ablehnung eines Lösungsvorschlags oder einer Empfehlung durch ein Institut zu einer Reihe möglicher Ergebnisse, einschließlich des Abschlusses des Falls mit einer „kritischen Bemerkung“. Eine kritische Bemerkung informierte das Organ darüber, was es im konkreten Fall falsch gemacht hatte. In der Bemerkung wurde die Regel oder der Grundsatz genannt, gegen die bzw. den verstoßen wurde, und (sofern dies nicht offensichtlich war) erläutert, wie das Organ im Zusammenhang mit dem Fall hätte handeln sollen. Das Organ meldete sich innerhalb von sechs Monaten, wenn der Bürgerbeauftragte dies verlangte. In 63 % der Fälle, in denen 2015 Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurden, wurde der Fall mit einer kritischen Bemerkung abgeschlossen.
Eine „weitere Bemerkung“ soll dem öffentlichen Interesse dienen, indem sie dem betreffenden Organ dabei hilft, die Qualität seiner Verwaltung in Zukunft zu verbessern. Im Gegensatz zu einer Empfehlung oder einer kritischen Bemerkung beruhte eine weitere Bemerkung nicht auf der Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit und implizierte keine Missachtung des Organs, an das sie gerichtet war.
Die neuen Durchführungsbestimmungen ersetzen das Konzept der kritischen Bemerkungen durch das Konzept der „Feststellungen von Missständen in der Verwaltungstätigkeit“ und das Konzept der weiteren Bemerkungen durch das Konzept der „Verbesserungsvorschläge“.
6. 2015 angenommene Lösungsvorschläge und Empfehlungen
Im Jahr 2015 akzeptierten die EU-Organe insgesamt 15 Lösungsvorschläge, während 14 Empfehlungen angenommen wurden. Drei Empfehlungen wurden von der Kommission abgelehnt, obwohl sie in allen drei Fällen positive Folgemaßnahmen zu den anschließenden kritischen Bemerkungen enthielt.
Tabelle 1 - Vom Organ im Jahr 2015 akzeptierte Lösungen und Empfehlungen
|
Institution |
Lösungen Akzeptiert |
Angenommene Empfehlungen |
|
Europäisches Parlament |
3 |
|
|
Europäische Kommission |
5 |
7 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) |
1 |
|
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) |
1 |
|
|
Ausschuss der Regionen |
1 |
|
|
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
1 |
|
|
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
2 |
1 |
|
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) |
2 |
1 |
|
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
1 |
|
|
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) |
1 |
|
|
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) |
2 |
|
|
Insgesamt |
15 |
14 |
Im Anhang zu diesem Bericht sind die Fälle zusammengefasst, in denen ein Lösungsvorschlag oder eine Empfehlung angenommen wurde. Einer dieser Fälle verdient eine besondere Erwähnung als "Sternfall", der anderen Institutionen als Modell dienen sollte, wie sie am besten auf die Vorschläge des Bürgerbeauftragten reagieren können.
7. Folgemaßnahmen zu kritischen Bemerkungen und weiteren Bemerkungen aus dem Jahr 2015
Im Jahr 2015 wurden in 19 Entscheidungen 22 kritische Anmerkungen gemacht, während in 30 Entscheidungen 76 weitere Anmerkungen gemacht wurden.[5] Eine einzige Entscheidung kann mehr als eine Anmerkung enthalten, und beide Arten von Anmerkungen können in derselben Entscheidung enthalten sein.
Tabelle 2 - Kritische und weitere Bemerkungen 2015 nach Organen
|
Institution |
Kritische Bemerkungen |
Weitere Anmerkungen |
|
Europäische Kommission |
17 |
52 |
|
Europäischer Rechnungshof (EuRH) |
0 |
1 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) |
0 |
1 |
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) |
1 |
0 |
|
Europäische Investitionsbank (EIB) |
2 |
0 |
|
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
0 |
2 |
|
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
0 |
2 |
|
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
1 |
2 |
|
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
0 |
1 |
|
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
1 |
1 |
|
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) |
0 |
3 |
|
Europol |
0 |
1 |
|
Frontex |
0 |
8 |
|
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) |
0 |
2 |
|
Insgesamt |
22 |
76 |
Die Organe wurden aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten auf die Bemerkungen zu antworten. Mit einer Ausnahme [6] gingen Antworten auf alle Bemerkungen aus dem Jahr 2015 ein, wenn auch in einigen Fällen mit Verzögerung.
Unter Berücksichtigung kritischer und weiterer Anmerkungen lag die Rate der zufriedenstellenden Folgemaßnahmen bei 81 % gegenüber dem Rekordhoch von 94 % im Jahr 2014. Die Weiterverfolgung weiterer Bemerkungen war in 92 % der Fälle zufriedenstellend, während die Rate der zufriedenstellenden Weiterverfolgung kritischer Bemerkungen 41 % betrug, ein Rekordtief. Die höchsten bisher verzeichneten Zahlen waren 100 % im Jahr 2008, was die positive Weiterverfolgung weiterer Bemerkungen betrifft, und 88 % im Jahr 2014 in Bezug auf die positive Weiterverfolgung kritischer Bemerkungen.
Eine Überprüfung der Antworten der Organe auf kritische Bemerkungen deutet darauf hin, dass einige auch nach Abschluss einer Untersuchung weiterhin die Feststellungen des Bürgerbeauftragten bestreiten und die Argumente wiederholen, die sie während der Untersuchung vorgebracht haben. Es ist zwar in gewisser Weise nachvollziehbar, dass es einer Institution angesichts der öffentlichen Kritik durch den Bürgerbeauftragten schwer fällt, konstruktive Folgemaßnahmen zu ergreifen, es ist jedoch wichtig, dass die Institutionen bereit sind, Lehren aus den Untersuchungen des Bürgerbeauftragten zu ziehen und das Risiko ähnlicher Probleme in Zukunft zu verringern.
Tabelle 3 - Zufriedenstellende Antworten auf 2015 abgegebene Bemerkungen nach Organen
|
Institution |
Kritische und weitere Bemerkungen |
Zufriedenstellende Antworten |
% der Zufriedenstellende Antworten |
|
Europäische Kommission |
69 |
57 |
83% |
|
Europäischer Rechnungshof (EuRH) |
1 |
1 |
100% |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) |
1 |
1 |
100% |
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) |
1 |
0 |
0% |
|
Europäische Investitionsbank (EIB) |
2 |
1 |
50% |
|
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
2 |
2 |
100% |
|
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
2 |
1 |
50% |
|
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
3 |
1 |
33% |
|
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
1 |
1 |
100% |
|
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
2 |
0 |
0% |
|
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) |
3 |
3 |
100% |
|
Europol |
1 |
1 |
100% |
|
Frontex |
8 |
8 |
100% |
|
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) |
2 |
2 |
100% |
|
Insgesamt |
98 |
79 |
81% |
Der Anhang zu diesem Bericht enthält eine detaillierte Analyse aller Fälle, in denen eine oder mehrere kritische Anmerkungen und/oder weitere Anmerkungen gemacht wurden. Vier der Folgemaßnahmen erfordern eine besondere Erwähnung als "Star-Fälle".
8. Gesamtkonformitätsrate nach Instituten
Die Gesamtzahl in Bezug auf die Einhaltung der Vorschläge des Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 beträgt 83 %. Die Einhaltungsrate basiert auf der Anzahl der positiven Antworten auf die Lösungsvorschläge, Empfehlungen, kritischen Bemerkungen und weiteren Bemerkungen in den 2015 abgeschlossenen Fällen. Von den 130 Fällen übermittelten die Organe 108 positive Antworten [7]. Die Organe erledigten weitere 135 Untersuchungen, die vom Bürgerbeauftragten eingeleitet wurden.
Wie aus Tabelle 4 hervorgeht, variiert die Compliance-Rate von Institut zu Institut erheblich – von 100 % in vielen Fällen bis zu 33 % im schlimmsten Fall. Während diese Statistiken häufig auf sehr wenigen Fällen beruhen, bedeutet jedes Ergebnis, das unter 100 % liegt, dass das Organ einem Vorschlag des Bürgerbeauftragten nicht nachgekommen ist.
Tabelle 4 - Gesamteinhaltungsrate nach Instituten im Jahr 2015
|
Institution |
Bemerkungen und Empfehlungen |
Zufriedenstellende Antworten |
% der Zufriedenstellende Antworten |
||
|
Europäisches Parlament |
3 |
3 |
100% |
||
|
Europäische Kommission |
84 |
69 |
82% |
||
|
Europäischer Rechnungshof (EuRH) |
1 |
1 |
100% |
||
|
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) |
2 |
2 |
100% |
||
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) |
2 |
1 |
50% |
||
|
Ausschuss der Regionen |
1 |
1 |
100% |
||
|
Europäische Investitionsbank (EIB) |
2 |
1 |
50% |
||
|
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
3 |
3 |
100% |
||
|
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
2 |
1 |
50% |
||
|
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
6 |
4 |
67% |
||
|
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
1 |
1 |
100% |
||
|
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) |
3 |
3 |
100% |
||
|
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
3 |
1 |
33% |
||
|
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) |
3 |
3 |
100% |
||
|
Europol |
1 |
1 |
100% |
||
|
Frontex |
8 |
8 |
100% |
||
|
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) |
1 |
1 |
100% |
||
|
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) |
4 |
4 |
100% |
||
|
Insgesamt |
130 |
108 |
83% |
||
9. Schlussfolgerung
In der Schlussfolgerung zum letztjährigen Bericht kündigten wir eine Reihe von Änderungen an der Verwendung des Begriffs „Lösungen“ und „weitere Bemerkungen“ an. Diese Änderungen wurden weitgehend durch die gründlichere Überprüfung der Durchführungsbestimmungen durch den Bürgerbeauftragten ersetzt, die am 1. September 2016 in Kraft trat. Die Einführung der neuen Durchführungsbestimmungen bedeutet, dass der Bericht des nächsten Jahres sowohl Fälle im Rahmen des alten als auch des neuen Verfahrens umfassen wird.
Wir hoffen, im nächsten Jahr noch besser auf die Frage „Inwieweit hören die EU-Organe dem Bürgerbeauftragten zu?“ antworten zu können. Wir vertrauen darauf, dass sich die EU-Verwaltung weiterhin konstruktiv engagieren wird, um sicherzustellen, dass die Zahl so hoch wie möglich ist.
[1] Kurz gesagt wird in diesem Bericht der Begriff "Institution"verwendet, um sich auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu beziehen.
[2] Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Bürgerbeauftragte befugt, Missstände bei der Tätigkeit der Organe der Union zu untersuchen, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsfunktion.
[3] Beschluss 2008/587 des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 94/262 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 189, S. 25).
[4] In Artikel 3 Absatz 5 des Statuts heißt es: „So weit wie möglich bemüht sich der Bürgerbeauftragte um eine Lösung mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung, um den Missstand in der Verwaltungstätigkeit zu beseitigen und der Beschwerde nachzukommen.“
[5] Für die Zwecke dieses Berichts werden die Leitlinien für Verbesserungen, Vorschläge und Vorschläge, die die Bürgerbeauftragte in ihren Beschlüssen zum Abschluss ihrer Initiativuntersuchungen OI/9/2013/TN, OI/7/2014/NF, OI/8/2014/AN, OI/9/2014/MHZ und OI/10/2014/RA an die Organe gerichtet hat, als weitere Bemerkungen behandelt.
[6] Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hatte die Kommission ihre ergänzende Antwort auf die weitere Bemerkung des Bürgerbeauftragten in der Sache 1832/2014/TN noch nicht übermittelt. Der Fall ist daher in diesem Bericht nicht enthalten.
[7] In drei Fällen lehnten die Organe einen Lösungsvorschlag ab, akzeptierten jedoch eine spätere Empfehlung oder kritische Bemerkung. Um Doppelzählungen zu vermeiden, enthält die Zahl 130 nur die Empfehlungen/Anmerkungen in diesen Fällen und nicht die Lösungsvorschläge. In sieben weiteren Fällen lehnte das Institut entweder einen Lösungsvorschlag oder eine Empfehlung ab und versäumte es anschließend, die kritische Bemerkung zufriedenstellend weiterzuverfolgen. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird in den oben genannten Statistiken nur die negative Weiterverfolgung der kritischen Bemerkung berücksichtigt.