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Putting it Right?- Wie die EU-Institutionen 2019 auf den Bürgerbeauftragten reagierten
Weiterbehandlung - Datum Dienstag | 08 Dezember 2020
Vorwort
Ich freue mich, den diesjährigen Bericht „Putting it Right?“ vorzulegen, in dem bewertet wird, wie die EU-Organe auf Vorschläge reagiert haben, die in unseren 2019 abgeschlossenen Untersuchungen gemacht wurden. Die EU-Organe haben 2019 in 79 % der Fälle zufriedenstellend zusammengearbeitet, was eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Dies ist eine positive Reflexion über die EU-Organe, die versucht haben, ihre Verwaltungspraxis zu verbessern.
Die Organe reagierten positiv auf 93 der 118 Vorschläge des Hofes zur Korrektur oder Verbesserung ihrer Verwaltungspraxis. Von 17 Institutionen, zu denen wir Vorschläge gemacht haben, haben 10 zufriedenstellend auf alle von uns vorgeschlagenen Lösungen, Vorschläge und Empfehlungen reagiert. Zwar haben nicht alle Institutionen auf alle unsere Vorschläge zufriedenstellend reagiert, doch haben diese Vorschläge ihr Bewusstsein für Bedenken hinsichtlich ihrer Praktiken geschärft. Das allein sollte zu einer erhöhten Sensibilität für das, was die Öffentlichkeit erwartet, und letztlich zu einer besseren Verwaltung beitragen.
Während die Zahl von 79 % die Antworten der Institutionen auf meine Vorschläge zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, werden die Auswirkungen unserer Arbeit im Laufe der Zeit nicht vollständig erfasst. Aus diesem Grund werden im diesjährigen Bericht auch die umfassenderen Auswirkungen der Untersuchungen und Initiativen der Bürgerbeauftragten untersucht.
Zu diesen Auswirkungen gehören beispielsweise Änderungen im Zusammenhang mit Initiativen, die ich ergriffen habe, ohne eine Untersuchung einzuleiten, oder Angelegenheiten, die von den Institutionen gelöst wurden, während eine Untersuchung des Bürgerbeauftragten im Gange war. Entscheidend ist jedoch, dass sie auch die Ergebnisse bestimmter Untersuchungen umfasst, bei denen die Auswirkungen erst nach Abschluss der Untersuchung offensichtlich waren. Einige unserer Vorschläge sind weitreichend, erfordern erhebliche Anstrengungen und können Reformverfahren und -praktiken beinhalten, die seit Jahrzehnten bestehen. In anderen Fällen kann die anhaltende externe Dynamik nach Abschluss einer Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt zu Änderungen führen, obwohl das Institut zunächst möglicherweise negativ auf einen Vorschlag reagiert hat.
Die EU-Verwaltung leistet im Allgemeinen einen hohen Standard, und ich möchte meinen, dass wir alle in diesem schwierigen Jahr, das von der COVID-19-Krise geprägt ist, davon profitiert haben. Ich habe versucht, einige dieser bewährten Verwaltungspraktiken durch den „Award for Good Administration“ anzuerkennen, der alle zwei Jahre stattfindet, und freue mich darauf, dies 2021 erneut zu tun.
Bericht
1. Einleitung
Dieser Bericht gibt Aufschluss darüber, wie die EU-Organe [1] dem Bürgerbeauftragten in 2019 abgeschlossenen Fällen geantwortet haben. Der Bürgerbeauftragte kann Vorschläge in Form von Lösungen, Empfehlungen und Vorschlägen unterbreiten. Der Bürgerbeauftragte kann die Verbesserung auch durch strategische Initiativen fördern, bei denen es sich nicht um förmliche Untersuchungen handelt, oder eine Institution dazu veranlassen, eine Angelegenheit zu klären, noch bevor ein formeller Lösungsvorschlag oder eine Empfehlung unterbreitet wird.
In Abschnitt 2 werden die Lösungen, Empfehlungen und Vorschläge des Bürgerbeauftragten erläutert. Er untersucht die Ergebnisse der Arbeit des Bürgerbeauftragten und bewertet, inwieweit die EU-Organe Vorschläge des Bürgerbeauftragten annehmen.
In Abschnitt 3 werden die qualitativen Auswirkungen der Arbeit des Bürgerbeauftragten analysiert, die nicht anhand von Statistiken gemessen werden können. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen, die auf strategische Initiativen oder von den Institutionen gelöste Fragen zurückzuführen sind, während eine Untersuchung des Bürgerbeauftragten im Gange war. In diesem Abschnitt wird auch das Ergebnis von Untersuchungen untersucht, bei denen die Auswirkungen erst nach Abschluss der Untersuchung offensichtlich waren.
Beide Abschnitte enthalten Zusammenfassungen von Fällen, die eine „besondere Erwähnung“ als Leitbeispiele rechtfertigen.
2. Ergebnisse in Fällen von Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte unterstützt Einzelpersonen, Unternehmen und Verbände, die Probleme mit einer EU-Institution haben [2]. Gleichzeitig dient der Bürgerbeauftragte dem breiteren öffentlichen Interesse, indem er die Institutionen dabei unterstützt, die Qualität der von ihnen erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Neben der Untersuchung von Beschwerden kann der Bürgerbeauftragte auch auf eigene Initiative Untersuchungen einleiten.
Der Bürgerbeauftragte kann das Organ auffordern, Informationen zur Verfügung zu stellen, seine Akten zu prüfen und Zeugenaussagen von seinen Bediensteten einzuholen. Diese Befugnisse sind im Statut des Bürgerbeauftragten [3] (im Folgenden „Statut“) festgelegt. Gegebenenfalls kann der Bürgerbeauftragte das Organ auffordern, seinen Standpunkt zu überarbeiten, Rechtsbehelfe einzulegen oder allgemeine Änderungen für die Zukunft vorzunehmen. Wenn die Antwort des Organs auf eine Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit unbefriedigend ist, kann der Bürgerbeauftragte die politische Aufmerksamkeit auf einen Fall lenken, indem er dem Europäischen Parlament einen „Sonderbericht“ vorlegt.
a. Zusammenarbeit bei 2019 abgeschlossenen Fällen
Die Annahmequote ist der Prozentsatz der positiven Antworten auf die Gesamtzahl der Vorschläge (Lösungen, Empfehlungen und Vorschläge) des Bürgerbeauftragten.
Bei den Vorschlägen des Bürgerbeauftragten in 2019 abgeschlossenen Fällen lag die Gesamtannahmequote bei 79 %. Das heißt, die Organe reagierten positiv auf 93 von 118 Vorschlägen des Bürgerbeauftragten zur Korrektur oder Verbesserung ihrer Verwaltungspraxis [4].
Die Rate variiert von Institution zu Institution. Von 17 Institutionen hatten 10 im Jahr 2019 eine Akzeptanzquote von 100 %. Die Kommission, auf die die meisten Fälle entfallen, in denen der Bürgerbeauftragte aufgrund der Größe seiner Verwaltung Vorschläge unterbreitete, hatte eine Annahmequote von 75 %.
Tabelle 1 - Gesamtakzeptanz der Vorschläge des Bürgerbeauftragten nach Organen:
|
Institution |
Lösungen, Empfehlungen und Anregungen |
Zufriedenstellende Antworten |
|
Europäisches Parlament |
2 |
0 |
|
Europäische Kommission |
71 |
53 |
|
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung |
5 |
4 |
|
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen |
5 |
5 |
|
Europäische Agentur für Flugsicherheit |
1 |
1 |
|
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache |
5 |
5 |
|
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung |
1 |
1 |
|
Europäische Chemikalienagentur |
3 |
3 |
|
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
1 |
1 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst |
6 |
5 |
|
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit |
1 |
1 |
|
Europäische Investitionsbank |
3 |
2 |
|
Europäische Arzneimittel-Agentur |
4 |
4 |
|
Europäisches Amt für Personalauswahl |
7 |
6 |
|
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde |
1 |
1 |
|
Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit |
1 |
1 |
|
Exekutivagentur für Innovation und Netze |
1 |
0 |
|
Insgesamt |
118 |
93 |
b. Lösungen
Ist der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass eine Beschwerde schnell gelöst werden kann, kann er dem betreffenden Organ auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 5 des Statuts einen Lösungsvorschlag unterbreiten [5].
Die EU-Organe akzeptierten sechs von zehn Lösungen, die der Bürgerbeauftragte in 2019 abgeschlossenen Fällen vorgeschlagen hatte [6].
Tabelle 2 - Annahme von Lösungsvorschlägen nach Organen:
|
Institution |
Lösungen |
Zufriedenstellende Antworten |
|
Europäische Kommission |
5 |
2 |
|
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung |
1 |
0 |
|
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
1 |
1 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst |
1 |
1 |
|
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit |
1 |
1 |
|
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde |
1 |
1 |
|
Insgesamt |
10 |
6 |
Abbildung 2 - Annahme von Lösungsvorschlägen nach Organen:
Beispiele für eine positive Zusammenarbeit:
|
Fall 860/2018/THH zur Weigerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Öffentlichkeit Zugang zu Interessenerklärungen von Bediensteten der mittleren Führungsebene zu gewähren Eine Untersuchung der Weigerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Öffentlichkeit Zugang zu den Interessenerklärungen der mittleren Führungsebene zu gewähren, führte dazu, dass die EFSA eine neue Transparenzpolitik in diesem Bereich annahm. Im Rahmen der überarbeiteten Politik veröffentlicht die EFSA die Interessenerklärungen aller Führungskräfte. Die EFSA folgte auch dem Ersuchen des Bürgerbeauftragten, die Interessenerklärungen seines leitenden Wissenschaftlers, seines leitenden Wissenschaftskoordinators und seines leitenden Politikberaters zu veröffentlichen. Die Bürgerbeauftragte stellte ferner mit Befriedigung fest, dass die EFSA über ein geeignetes System für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten verfügt. |
|
Sache 357/2019/FP zur Weigerung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Kontakten mit Interessenträgern zu gewähren Ein Wissenschaftler beschwerte sich beim Bürgerbeauftragten, nachdem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Zugang zu bestimmten Dokumenten über Treffen mit Branchenvertretern zu einem bestimmten Thema verweigert hatte. Der Bürgerbeauftragte untersuchte die Angelegenheit und stellte fest, dass die ESMA interne Aufzeichnungen über diese Sitzungen hielt, die sie hätte offenlegen sollen. Im Anschluss an die Untersuchung des Bürgerbeauftragten hat die ESMA Teile von acht Dokumenten offengelegt. Der Bürgerbeauftragte forderte die ESMA ferner auf, künftig anzugeben, ob ihre Online-Informationsbibliothek für die Öffentlichkeit detaillierte Aufzeichnungen über ihre Treffen mit Lobbyisten enthält. |
c. Empfehlungen
Der Bürgerbeauftragte kann formelle Empfehlungen abgeben, wenn er Missstände in der Verwaltungstätigkeit feststellt. Wird die Empfehlung angenommen, schließt der Bürgerbeauftragte den Fall und begrüßt diese Zusammenarbeit. Wird die Empfehlung vom Organ abgelehnt, kann der Bürgerbeauftragte den Fall abschließen, indem er seine Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit bestätigt. Der Bürgerbeauftragte kann dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht über alle Untersuchungen vorlegen, die mit der Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit abgeschlossen werden, die nach Auffassung des Bürgerbeauftragten von größerem öffentlichem Interesse sind.
Wie in den Vorjahren ist die Akzeptanzquote für formelle Empfehlungen im Jahr 2019 deutlich niedriger als die Quote für Lösungsvorschläge und Vorschläge des Bürgerbeauftragten. Dies liegt möglicherweise daran, dass Empfehlungen auf der Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit beruhen. Zu dem Zeitpunkt, an dem eine Untersuchung diesen Punkt erreicht, können sich Positionen verfestigt haben, was es schwieriger macht, ein positives Ergebnis zu erzielen.
Tabelle 3 - Annahme der Empfehlungen durch die Organe:
|
Institution |
Empfehlungen |
Zufriedenstellende Antworten |
|
Europäisches Parlament |
2 |
0 |
|
Europäische Kommission |
13 |
3 |
|
Europäische Investitionsbank |
3 |
2 |
|
Europäisches Amt für Personalauswahl |
3 |
2 |
|
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache |
2 |
2 |
|
Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit |
1 |
1 |
|
Exekutivagentur für Innovation und Netze |
1 |
0 |
|
Insgesamt |
25 |
10 |
Beispiele für eine positive Zusammenarbeit:
|
Sache 758/2017/MDC zur Sprachenpolitik der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) Der Fall betraf einen Antrag der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) auf Erhalt eines Dokuments in italienischer Sprache. Die Bürgerbeauftragte untersuchte die Sprachenpolitik von Frontex in ihren externen Mitteilungen und empfahl Frontex, allgemeine Informationen auf ihrer Website in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung zu stellen. Außerdem empfahl sie Frontex, ihre Sprachenpolitik auf ihrer Website in allen EU-Amtssprachen zu veröffentlichen. Frontex nahm ihre Empfehlungen an. |
|
Fall 723/2018/AMF zur Abwicklung eines Vergabeverfahrens für die Organisation einer Veranstaltung durch die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit Ein spanisches Unternehmen beschwerte sich beim Bürgerbeauftragten, nachdem die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) die Fragen, die sie bei der Vorbereitung ihres Angebots für einen Vertrag gestellt hatte, nicht beantwortet hatte, obwohl die ENISA Fragen eines anderen Bieters beantwortet hatte. Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass dies ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit war, und empfahl der ENISA, den Beschwerdeführer für die Zeit und die Ressourcen zu entschädigen, die in die Vorbereitung seines Angebots investiert wurden. Die ENISA akzeptierte den Vorschlag des Bürgerbeauftragten und bot dem Unternehmen eine „Ex-gratia“-Zahlung in Höhe von 2 500 EUR an. Der Beschwerdeführer war mit dem Ergebnis zufrieden, und der Bürgerbeauftragte schloss den Fall ab. |
d. Vorschläge
Verbesserungsvorschläge zielen darauf ab, eine systemische Verbesserung der EU-Verwaltung zu gewährleisten. Sie werden entweder in der Entscheidung, mit der der Fall abgeschlossen wird, oder in einem früheren Stadium der Untersuchung getroffen.
Insgesamt wurden 83 Vorschläge in Fällen unterbreitet, die 2019 abgeschlossen wurden [7] Die Weiterverfolgung der Vorschläge war in 93 % der Fälle zufriedenstellend , was über der Vorjahresrate von 82 % liegt.
Tabelle 4 - Annahme von Vorschlägen nach Organen:
|
Institution |
Vorschläge |
Zufriedenstellende Antworten |
|
Europäische Kommission |
53 [8] |
48 |
|
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung |
4 |
4 |
|
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen |
5 |
5 |
|
Europäische Agentur für Flugsicherheit |
1 |
1 |
|
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache |
3 |
3 |
|
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung |
1 |
1 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst |
5 |
4 |
|
Europäische Chemikalienagentur |
3 |
3 |
|
Europäische Arzneimittel-Agentur |
4 |
4 |
|
Europäisches Amt für Personalauswahl |
4 |
4 |
|
Insgesamt |
83 |
77 |
Abbildung 4 - Annahme von Vorschlägen nach Organen:
Beispiele für eine positive Zusammenarbeit:
|
Fall 1139/2018/MDC zum Verhalten von Sachverständigen bei Befragungen von Asylbewerbern, die vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen organisiert werden Der Bürgerbeauftragte befasste sich mit einem Fall, in dem es darum ging, wie das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ein Interview mit einem Asylbewerber führte. Der Beschwerdeführer, NGO Advocates Abroad, äußerte ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Interviews mit einem Asylbewerber, der anschließend abgeschoben wurde. Das EASO räumte ein, dass der Interviewer eine unangemessene Fragestellung verfolgt habe und dass es Probleme mit der Auslegung gegeben habe. Auf Vorschlag der Bürgerbeauftragten bestätigte das EASO die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Sie werde die nationalen Behörden unverzüglich und systematisch informieren, wenn sie feststelle, dass bei den Befragungen von Asylbewerbern erhebliche Fehler gemacht worden seien. |
|
Rechtssache 417/2018/JF, wie die Europäische Kommission mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen in einem von der EU kofinanzierten Heim für Menschen mit Behinderungen umgegangen ist Der Bürgerbeauftragte befasste sich mit einer Beschwerde darüber, wie die Europäische Kommission mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen in einem von der EU kofinanzierten Heim für Menschen mit Behinderungen in Ungarn umgegangen ist. Sie bringt ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Auslegung einer zentralen Bestimmung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen über ein unabhängiges Leben durch die Kommission im Widerspruch zu der des für die Überwachung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständigen Gremiums der Vereinten Nationen stehe. Als Antwort auf die Vorschläge der Bürgerbeauftragten erklärte sich die Kommission bereit, besonders darauf zu achten, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Vorbereitung und Durchführung von EU-Finanzierungsprogrammen angemessen berücksichtigt wird. |
3. Positiver Einfluss
In diesem Bericht wird die Annahme der Vorschläge des Bürgerbeauftragten zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten. Die Messung der Auswirkungen der Arbeit des Bürgerbeauftragten erfordert jedoch eine Überschreitung der quantitativen Akzeptanzquote.
Die Untersuchungen des Bürgerbeauftragten können schwierige Fragen aufwerfen und auf systemische, weitreichende Fragen aufmerksam machen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass sich einige positive Veränderungen nicht in den Jahreszahlen niederschlagen können.
Wirkung kann auch erzielt werden, indem die Debatte um ein Thema intensiviert wird. Die Arbeit des Bürgerbeauftragten kann zusammen mit dem Parlament, der Zivilgesellschaft und vielen anderen eine wichtige „abschreckende Wirkung“ bei der Verhinderung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit haben. Die Organe sind sich bewusst, dass Verwaltungsmaßnahmen, die hinter den von der Öffentlichkeit erwarteten hohen Standards zurückbleiben, zu einer Untersuchung durch den Bürgerbeauftragten oder zu einer umfassenderen Kontrolle führen könnten. In diesem Sinne spiegeln die Statistiken die Auswirkungen der Arbeit des Bürgerbeauftragten nicht vollständig wider.
Schließlich zeigt die Akzeptanzquote nicht, wo oder wie oft Untersuchungen des Bürgerbeauftragten sofortige Änderungen seitens der Institutionen hervorrufen, noch bevor der Bürgerbeauftragte einen förmlichen Vorschlag macht. Solche Untersuchungen gelten als von den Organen „abgewickelt“.
a. Auswirkungen im Laufe der Zeit
Einige der vom Bürgerbeauftragten geforderten Änderungen sind weitreichend, erfordern erhebliche Anstrengungen und können Reformverfahren und -praktiken beinhalten, die seit Jahrzehnten bestehen. Solche Änderungen brauchen Zeit und können zu spät eintreten, um in den jährlichen Berechnungen des Bürgerbeauftragten erfasst zu werden.
In anderen Fällen richtet der Druck, der durch eine bestimmte Untersuchung ausgeübt wird, eine größere öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Thema, was wiederum zu einem späteren Zeitpunkt zur Umkehrung einer negativen Antwort auf einen Vorschlag führen kann.
Beispiele:
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Gemeinsame Rechtssachen 488/2018/KR und 514/2018/KR zur Ernennung eines neuen Generalsekretärs durch die Europäische Kommission Im Rahmen der Untersuchung der Bürgerbeauftragten zu dem Verfahren, das zur Ernennung des höchsten Beamten der Kommission führte, forderte sie die Kommission auf, ein spezifisches Verfahren für die Ernennung ihres Generalsekretärs einzuführen. Während die Kommission sich zunächst weigerte, die Empfehlung des Bürgerbeauftragten zu akzeptieren, tat sie anschließend, wie der Bürgerbeauftragte empfohlen hatte, gegen Ende 2019, indem sie ein spezifisches Ernennungsverfahren für die Stelle des Generalsekretärs einleitete, einschließlich einer Stellenausschreibung und eines genau festgelegten Zeitplans. |
b. Strategische Initiativen
Der Bürgerbeauftragte kann sich dafür entscheiden, strategisch wichtige Themen zu verfolgen, ohne eine Untersuchung einzuleiten, indem er eine sogenannte „strategische Initiative“eröffnet [9]. Ziel dieser Initiativen ist es, mit den Institutionen Vorschläge zu wichtigen Themen auszutauschen, auf Angelegenheiten von öffentlichem Interesse aufmerksam zu machen oder mehr über ein bestimmtes Thema zu erfahren, bevor entschieden wird, ob eine Untersuchung eingeleitet werden muss.
Im Jahr 2019 eröffnete der Bürgerbeauftragte zwei [10] strategische Initiativen und schloss elf ab.
Beispiel:
|
Strategische Initiative mit der Europäischen Kommission zu den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (SI/1/2017/KR) Vor Beginn der Brexit-Verhandlungen schrieb der Bürgerbeauftragte an die Kommission und den Rat und forderte die proaktive Veröffentlichung wichtiger Verhandlungsdokumente. Im Jahr 2019 schloss die Bürgerbeauftragte die zweijährige Initiative zur Überwachung der Brexit-Verhandlungen ab, indem sie das allgemein hohe Maß an Transparenz lobte. Sie forderte die Europäische Kommission und den Rat nachdrücklich auf, diese Standards bei künftigen Verhandlungen über die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beizubehalten. Zu den positiven Schritten der „Brexit Taskforce“ der Kommission gehörten die Veröffentlichung von über 100 Verhandlungsdokumenten, die Veröffentlichung des Kalenders des Chefunterhändlers und die Begegnung mit nur registrierten Lobbyisten. Der Rat hat ferner die Verhandlungsrichtlinien und Leitprinzipien für die Transparenz veröffentlicht. |
c. Beigelegte Fälle
Der Bürgerbeauftragte kann eine Untersuchung frühzeitig abschließen, ohne eine Lösung vorzuschlagen, wenn das Organ das Problem spontan löst oder einen möglichen Missstand in der Verwaltungstätigkeit behebt, nachdem er über das Problem informiert wurde.
Im Jahr 2019 vertrat die Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass die Organe in 178 Fällen die erforderlichen Schritte unternommen hatten, um die Angelegenheit auf diese Weise beizulegen.
Beispiel:
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Sache 279/2018/JN zur Entscheidung der Europäischen Kommission, Mittel von einem Unternehmen zurückzufordern, das an einem EU-finanzierten Projekt in Namibia teilgenommen hat Die Beschwerde betraf ein deutsches Unternehmen, das an einem EU-finanzierten Projekt zur Verbesserung der Fähigkeit der nationalen Behörden Namibias zur Verwaltung von EU-Mitteln und -Programmen beteiligt war. Das Unternehmen wandte sich an den Bürgerbeauftragten, nachdem die Europäische Kommission nach einer Prüfung rund 100 000 EUR von ihm eingezogen hatte. Während die Untersuchung des Bürgerbeauftragten im Gange war, wandte sich die Kommission sowohl an den Beschwerdeführer als auch an die namibischen Behörden, um eine Lösung zu finden. Da die namibischen Behörden eine teilweise finanzielle Verantwortung übernommen hatten, zahlte die Kommission dem Beschwerdeführer fast den gesamten Betrag zurück, den er zuvor wiedereingezogen hatte. |
4. Schlussfolgerungen
Bei einer deutlichen Mehrheit der Untersuchungen, die Gegenstand der diesjährigen Überprüfung waren, antworteten die Organe zufriedenstellend auf die Vorschläge des Bürgerbeauftragten. Die Annahme von Lösungsvorschlägen und -vorschlägen durch die Organe ist zwar hoch, bei Empfehlungen ist dies jedoch nicht der Fall. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass die Organe bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Untersuchungen den Punkt erreichen, an dem der Bürgerbeauftragte eine förmliche Empfehlung abgibt, weniger offen für eine Änderung ihrer Position sind. Dies gilt insbesondere für Beschwerden im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, wenn das Organ auf den „Bestätigungsantrag“ hin bereits eine förmliche Entscheidung getroffen hat.
Wie oben beschrieben, erfasst die Akzeptanzquote jedoch nicht alle Bemühungen der Organe, ihre Verwaltung zu verbessern und die in den Untersuchungen des Bürgerbeauftragten aufgeworfenen Probleme anzugehen. Der Bürgerbeauftragte versucht, einige dieser bewährten Verwaltungspraktiken durch den „Award for Good Administration“ anzuerkennen, der alle zwei Jahre stattfindet.
Der Bürgerbeauftragte wird weiterhin mit den Institutionen zusammenarbeiten, um Veränderungen herbeizuführen, sowohl unmittelbar als Reaktion auf individuelle Beschwerden als auch allgemein im Laufe der Zeit.
[1] Kurz gesagt, in diesem Bericht wird der Begriff "Institution"verwendet, um sich auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu beziehen.
[2] Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Bürgerbeauftragte befugt, Missstände bei der Tätigkeit der Organe der Union zu untersuchen, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsfunktion.
[3] Beschluss 2008/587 des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 94/262 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 189, S. 25).
[4] Die Statistiken in diesem Bericht enthalten keine Fälle 1946/2018/KR und 757/2017/PB, in denen wir auf Antworten des Generalsekretariats des Rates bzw. des Europäischen Auswärtigen Dienstes warten.
[5] In Artikel 3 Absatz 5 des Statuts heißt es: „So weit wie möglich bemüht sich der Bürgerbeauftragte um eine Lösung mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung, um den Missstand in der Verwaltungstätigkeit zu beseitigen und der Beschwerde nachzukommen.“
[6] Um Doppelzählungen zu vermeiden, enthalten die Statistiken keinen einzigen Lösungsvorschlag für den Fall 805/2018/MIG, auf den eine Empfehlung folgte.
[7] Die fünf Vorschläge, die dem Rat in der Sache 1946/2018/KR unterbreitet wurden, und die drei Vorschläge, die dem EAD in der Sache 757/2017/PB unterbreitet wurden, wurden nicht gezählt, da die Organe noch nicht darauf geantwortet haben.
[8] In der Untersuchung OI/3/2017/NF zum Umgang der Kommission mit „Drehtüreffekten“ in Bezug auf EU-Bedienstete unterbreitete der Bürgerbeauftragte 25 Vorschläge, von denen 21 von der Kommission akzeptiert wurden.
[9] Weitere Informationen zu den strategischen Initiativen der Bürgerbeauftragten finden Sie unter folgendem Link: https://www.ombudsman.europa.eu/de/strategische Fragen/strategische Initiativen.
[10] Dazu gehört auch die strategische Initiative SI/4/2018/TE, die im Dezember 2019 nach der Veröffentlichung des Putting it Right-Berichts 2018 eröffnet wurde.