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Bürgerbeauftragter fordert das Parlament auf, dem Beispiel der Kommission zu folgen und die Transparenz seiner Einstellungsverfahren zu verbessern


Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat dem Europäischen Parlament empfohlen, vier Kandidaten in einem Einstellungsverfahren ihre korrigierten Prüfungsarbeiten zu zeigen.
Viele an den Bürgerbeauftragten gerichtete Beschwerden betreffen die Geheimhaltung bei den Einstellungsverfahren der Union. In November 1997 leitete der Bürgerbeauftragte deshalb aus eigener Initiative eine an die Kommission gerichtete Untersuchung ein. Im Anschluß daran legte er am 18. Oktober 1999 dem Parlament einen Sonderbericht vor, mit der förmlichen Empfehlung an die Kommission, Bewerbern bei künftigen Auswahlverfahren auf Anfrage Zugang zu ihren eigenen korrigierten Prüfungsarbeiten gewähren. Die Kommission folgt dieser Empfehlung seit dem 1. Juli 2000.
Das Europäische Parlament war jedoch weiterhin nicht bereit, zu akzeptieren, daß Kandidaten ihre korrigierte Prüfungsarbeit einsehen dürften. Es behauptet, dies stehe im Widerspruch zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs betreffend Einstellungsverfahren. Der Bürgerbeauftragte ist der Meinung, daß das Europäische Parlament die Urteile falsch interpretiert habe, und daß seine Stellung gegen das im Vertrag von Amsterdam festgelegte Prinzip der Offenheit verstößt.
Der Bürgerbeauftragte hat deshalb dem Parlament empfohlen, Bewerbern in Auswahlverfahren Zugang zu ihren korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren.
Jacob Söderman sagte: "Ich hoffe, daß die Verwaltung des Europäischen Parlaments dem guten Beispiel der Kommission folgen wird und wie sie mehr Offenheit in seine Einstellungsverfahren bringen wird."
Der Bürgerbeauftragte erwartet die Antwort des Parlaments auf seine Empfehlung vor Ende Oktober 2000.
Anmerkung für Herausgeber: Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten ist auf der Webseite des Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/de/379/html.bookmark

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte Ida Palumbo, Juristische Beraterin, tel.+ 33 (0) 3 88 17 23 85.

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