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Bürgerbeauftragter: Das System der unbezahlten Praktikanten in ausländischen EU-Delegationen sollte beendet werden.
Pressemitteilung Nr. 2/2017 - Datum Freitag | 17 Februar 2017
Fall 454/2014/PMC - Geöffnet am Dienstag | 18 März 2014 - Empfehlung vom Mittwoch | 15 Februar 2017 - Entscheidung vom Donnerstag | 21 September 2017 - Betroffene Institution Europäischer Auswärtiger Dienst ( Empfehlung, die das Organ akzeptiert hat ) - Land Österreich
Auf eine Beschwerde einer jungen EU-Praktikantin hin hat die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly empfohlen, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) allen Praktikanten eine angemessene Vergütung zahlt, um jungen Menschen jeden Hintergrunds einen besseren Zugang zu ermöglichen.
Der EAD hat fast 800 Praktikanten in seinen Delegationen auf der ganzen Welt, deren Vollzeitdienste nicht vergütet werden.
Die Auszubildenden müssen alle ihre Kosten übernehmen, einschließlich Unterkunft, Reise und Krankenversicherung, ein System, das viele junge Menschen mit begrenzten Mitteln eindeutig diskriminiert.
Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass mit der Zulage sichergestellt werden sollte, dass junge Menschen dazu angehalten werden, sich unabhängig von ihrem finanziellen Status um ein Praktikum zu bewerben.
„Praktika in dem, was tatsächlich der Auslandsdienst der EU ist, können ein wichtiges Sprungbrett für die Karriere junger Menschen sein und sollten einem möglichst breiten Spektrum von Menschen zur Verfügung stehen“, sagte O’Reilly.
„Unbezahlte Praktika können die soziale Ausgrenzung verewigen, indem sie de facto einige junge Menschen daran hindern, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen zu verbessern, was sich auf ihre weitere Laufbahn auswirken kann.
„Der diplomatische Dienst der EU sollte weltweit mit gutem Beispiel vorangehen, indem er sicherstellt, dass jeder eine faire und gleiche Chance hat, sich diese wertvollen Praktika zu sichern. Dies wird sowohl den Praktikanten als auch den Delegationen zugutekommen“, so der Bürgerbeauftragte.
Der Bürgerbeauftragte hat vorgeschlagen, eine angemessene Zulage auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten in dem Land zu gewähren, in dem sich die Delegation befindet. Der Bürgerbeauftragten ist bekannt, dass die Bezahlung von Praktikanten in Delegationen Haushaltsfragen aufwirft, sie rät jedoch, diese Angelegenheit bei der EU-Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten) zur Sprache zu bringen.
Hintergrund
Der Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger, wandte sich an den Bürgerbeauftragten, nachdem er als unbezahlter Praktikant in einer EU-Delegation in Asien gearbeitet hatte. Zunächst beantwortete der EAD ihre Beschwerde nicht und übermittelte wenig Informationen. Im Laufe der Untersuchung der Bürgerbeauftragten unternahm der EAD Schritte, um Informationen über bevorstehende Praktika in seinen Delegationen öffentlich zugänglich zu machen.
Der EAD verfügt über ein Netz von 139 EU-Delegationen weltweit, die fast 6 000 Menschen beschäftigen, und bot 2016 etwa 800 unbezahlte Praktika an. In anderen EU-Institutionen als dem EAD sind bezahlte Praktika die Norm. In Brüssel ansässige Praktikanten des EAD werden jedoch bezahlt.
Die Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten ist hier abrufbar.
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