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Bürgerbeauftragter akzeptiert Verweigerung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationsvermerken durch die Kommission
Pressemitteilung Nr. 35/2002 - Datum Mittwoch | 18 Dezember 2002
Fall 1128/2001/IJH - Geöffnet am Dienstag | 04 September 2001 - Empfehlung vom Donnerstag | 27 Juni 2002 - Entscheidung vom Montag | 09 Dezember 2002
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat akzeptiert, dass die Kommission berechtigt ist, der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationsvermerken ihrer Delegationen bei zwei Sitzungen des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs (TABD) zu verweigern. Dies folgt auf den Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten zu Beginn dieses Jahres, in dem er die Kommission aufforderte, ihre Ablehnung auf der Grundlage der neuen Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten, die im Dezember 2001 in Kraft getreten sind (Verordnung 1049/2001), zu überdenken.
Nach Ansicht der Kommission "Die Dokumente enthalten interne Bewertungen der US-Positionen und -Politiken.... Die Offenlegung dieser internen Argumentation und der vom Kommissionsmitglied erwogenen Alternativen würde die Verhandlungsposition der Kommission schwächen. Sie würde den Verhandlungspartnern einen Einblick in mögliche Kompromisse geben, zu denen die Kommission später in den Verhandlungen bereit wäre.“
Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass "die Kommission klar erklärt ..., wie die Verbreitung der Dokumente den Schutz des öffentlichen Interesses in Bezug auf die internationalen Beziehungen untergraben könnte". Dies ist eine der in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen. Der Bürgerbeauftragte erkennt an, dass ein öffentliches Interesse an der Offenlegung der Dokumente besteht, diese Ausnahme sieht jedoch keine Berücksichtigung vor.
Der Bürgerbeauftragte weist das Argument der Kommission zurück, dass das Risiko eines selektiven Angebots bei der Bewertung des möglichen Schadens für seinen Entscheidungsprozess, der durch die Veröffentlichung eines Dokuments entstehen würde, berücksichtigt werden muss. Seiner Meinung nach widerspricht dies dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.
HintergrundDie Dokumente wurden im Namen von Corporate Observatory Europe, einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz in den Niederlanden, angefordert. Nach Ansicht des Bürgers, der sich nach der Ablehnung seines Antrags auf Dokumente an den Bürgerbeauftragten wandte, "sind die Informationsvermerke der einzige Weg, um die Art der Beziehung zwischen der Kommission und der TABD wirksam zu beleuchten".
Die TABD-Website beschreibt die TABD als "einen informellen Prozess, bei dem europäische und amerikanische Unternehmen und Wirtschaftsverbände in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der US-Administration gemeinsame handelspolitische Empfehlungen der EU und der USA entwickeln".
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten ist auf seiner Website abrufbar unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/de/011128.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel.: +33 (0) 3 88 17 23 84.
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