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Laut Eurobarometer wissen die Bürger über ihr Recht zur Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten Bescheid
Pressemitteilung Nr. 36/2002 - Datum Donnerstag | 19 Dezember 2002
87% der europäischen Bürger glauben zu Recht, dass sie ein Recht haben, sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten zu beschweren. Dieses Recht ist damit das am zweitbesten bekannte Recht der Unionsbürgerschaft. Laut der Blitzumfrage des Eurobarometer "ist bei Betrachtung aller Länder das Recht zur Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten in der Tat für eine sehr große Mehrheit der Unionsbürger Wirklichkeit geworden". Herr Söderman sagte in seinem Kommentar zu diesem Ergebnis, dass "wir große Anstrengungen unternommen haben, um die Bürger über ihr Recht zur Beschwerde zu informieren. Diese Umfrage bestätigt, dass unsere Kommunikationsstrategie wirksam ist. Das Ergebnis ist ermutigend und wir werden in dieser Richtung weitermachen."
Auf die mit richtig oder falsch zu beantwortende Frage, ob die Behauptung, dass "Bürger der Europäischen Union das Recht haben, eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu richten", gaben 87% "richtig" an. Das Ergebnis erreichte in Irland und Frankreich sogar 96% - kein anderes Bürgerrecht hatte ein besseres Ergebnis als 96%, in keinem Land. Nur 6% der EU-Bürger dachten, dass sie sich nicht beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren könnten, während 7% sagten, dass sie nicht wüssten, ob sie dieses Recht hätten.
Anteil der Bevölkerung in Prozent, die der Meinung waren, dass die Frage "Unionsbürger haben das Recht, eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzureichen", richtig sei.
| Be | Dk | De | El | Es | Fr | Ie | It | Lu | Nl | At | Pt | Fi | Se | Uk |
| 90 | 85 | 83 | 76 | 92 | 89 | 96 | 87 | 90 | 92 | 88 | 80 | 96 | 88 | 90 |
Hintergrund
Diese Blitzumfrage von Eurobarometer wurde durch das Institut EOS Gallup Europe für die Europäische Kommission im Oktober 2002 durchgeführt. Hierbei wurden 7 525 Bürger in den 15 Mitgliedstaaten befragt. Die Hauptaufgabe der Umfrage war es, herauszufinden, was die Menschen über die Unionsbürgerschaft und im besonderen, was sie über ihre Rechte als europäische Bürger wissen.
Das Recht der EU-Bürger, in jedem der Mitgliedstaaten zu arbeiten, ist das Recht, das die Bürger am besten kennen, während das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu wohnen, an dritter Stelle steht, hinter dem Recht zur Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten. Danach kommt das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Politische Rechte, namentlich das Recht zu wählen und für das Europäische Parlament und für Kommunalwahlen zu kandidieren, sind dagegen nicht so bekannt.
Falls Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Rosita Agnew, Pressesprecherin: Tel: +33 (0) 3 88 17 24 08.
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