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Kommission lehnt den Kodex für Beamte des Europäischen Bürgerbeauftragten ab
Pressemitteilung Nr. 14/99 - Datum Sonntag | 05 Dezember 1999
Der europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, hat heute bekanntgegeben, daß die Europäische Kommission seine Empfehlung, einen Kodex für die Beziehungen zwischen EU-Beamten und der Öffentlichkeit zu verabschieden, abgelehnt hat. In Tampere, Finnland, wo er am Forum der NRO teilnahm, erklärte Herr Söderman, daß die Kommission zwar das Prinzip eines solchen Kodex begrüßt, jedoch beschlossen hat, einen Kodex zu verabschieden, der das Recht der Bürger auf gute Verwaltungspraxis bloß als "zusätzliche Maßnahmen" behandelt, die notwendig sind, um die Qualität der Dienstleistungen der EU-Beamten zu verbessern. Herr Söderman erklärte, daß er, genau wie die Mehrheit der EU-Bürger, der Meinung ist, daß die Rechte der Bürger als grundlegende und nicht als zusätzliche Maßnahmen anerkannt werden müssen.
Der von Herrn Söderman im Juli vorgeschlagene Kodex wurde von seinem Amt erarbeitet. Er geht aus den Beschwerden hervor, die während der ersten Amtszeit des europäischen Bürgerbeauftragten eingingen und gibt den EU-Beamten ausführliche Regeln für ihren Umgang mit der Öffentlichkeit. Wenn diese schon früher existiert hätten, wären die meisten Beschwerden gegen die Gemeinschaftsorgane und -institutionen ausgeblieben, meinte Herr Söderman. Der vom europäischen Bürgerbeauftragten entworfene Kodex beruht auf den Prinzipien guter Verwaltungspraxis, die ihre Wurzeln im Gemeinschaftsrecht hat.
In Tampere drückte Herr Söderman die Hoffnung aus, daß die Kommission seinen Vorschlag von neuem erwägen würde:
- "Der Kodex, den ich vorschlug, definierte ausführlich, wie sich EU-Beamte mit der Öffentlichkeit verhalten sollen. Seine praktischen Regeln legten dar, wie dieses Verhalten ohnehin sein sollte, obwohl es bisher nie ausdrücklich so festgelegt wurde.
- Die Verabschiedung eines solchen Kodex würde den Bürgern wie auch den EU-Beamten ihre Rechte und Pflichten klarmachen, und die Kommission könnte damit beweisen, daß sie es mit einer größeren Dienstleistungsbereitschaft ernst meint.
- Falls sich die Kommission jedoch weigert, einen solchen Kodex zu verabschieden, oder falls sie nur eine Erklärung mit vagen Ratschlägen an ihr Personal abgibt, wird das beweisen, daß sich seit dem Sturz der letzten Kommission nichts grundlegend geändert hat. Die Kluft zwischen den schönen Worten von Präsident Prodi und der Realität ihrer Ausführung würde dann sichtbar. Ich hoffe, daß die Kommission ihre Entscheidung nochmals überprüfen wird."
Für weitere Informationen: Herr Ben Hagard, Sekretariat des Bürgerbeauftragten Tel. +33 (0)3 88 17 24 24.
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