# Bösch-Bericht ein Sieg für Bewerber/innen in Einstellungsverfahren und für den Bürgerbeauftragten
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2000-12-12T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/224)
---
Der Europäische Bürgerbeauftragte, **Jacob Söderman**, hat seine Initiativuntersuchung
betreffend die Geheimhaltung bei den Einstellungsverfahren der Kommission
abgeschlossen und sie als hundertprozentigen Erfolg beurteilt. Er ist
sehr erfreut über die Unterstützung, die der Bösch-Bericht zu dem Thema
vom Europäischen Parlament erhielt, und betrachtet ihn als einen wichtigen
Sieg nicht nur für Bewerber in Einstellungsverfahren, sondern auch für
seine eigenen Arbeitsmethoden.

Herrn Söderman merkte an:
> *"Der Bösch-Bericht geht noch weiter als mein Sonderbericht, um die
> Geheimhaltung bei den EU-Einstellungsverfahren zu beenden. Er ist ein
> Sieg für alle Bewerber, die in der Vergangenheit unfair behandelt wurden.
> Unter meinen Sonderberichten hatte dieser am meisten Erfolg; er beweist
> die Zweckmäßigkeit dieses Vorgehens, wenn einer Beschwerde auf keine
> andere Art und Weise abgeholfen werden kann."*

Im Anschluß an die Initiativuntersuchung des Bürgerbeauftragten betreffend
die Geheimhaltung bei Einstellungsverfahren der Kommission wurde der Bösch-Bericht
in der November-Tagung des Europäischen Parlaments genehmigt. Der Bürgerbeauftragte
hatte im Oktober 1999 die Ergebnisse seiner Untersuchungen vorgelegt,
nachdem die Kommission sich bereit erklärt hatte, in ihren Einstellungsverfahren
offener zu verfahren und drei seiner vier Vorschläge dazu anzunehmen.
Der Sonderbericht enthielt die förmliche Empfehlung an die Kommission,
Bewerbern bei künftigen Auswahlverfahren auf Anfrage Zugang zu ihren eigenen
korrigierten Prüfungsarbeiten zu geben.

Die Vorlage eines Sonderberichts an das Europäische Parlament stellt
die stärkste Waffe dar, über die der Europäische Bürgerbeauftragte verfügt,
wenn ein Gemeinschaftsorgan oder eine Gemeinschaftsinstitution seiner
Empfehlung nicht nachkommt. Wenn ein Sonderbericht vorgelegt wird, kommt
der darin beanstandete Mißstand in der Verwaltungspraxis im Europäischen
Parlament zur Debatte, und es wird ein Bericht darüber verfaßt.

Seit seinem Amtsantritt in 1995 mußte der Europäische Bürgerbeauftragte
erst viermal von der Möglichkeit, einen Sonderbericht vorzulegen, Gebrauch
machen. Der Sonderbericht zu den Einstellungsverfahren beweist, daß dieses
Mittel wirksam ist. Noch vor der Verabschiedung des Berichts durch das
Europäische Parlament hatte die Kommission die Empfehlung des Bürgerbeauftragten
bereits akzeptiert und umgesetzt, indem sie ab dem 1. Juli 2000 den Zugang
der Bewerber zu ihren eigenen korrigierten Prüfungsarbeiten in Auswahlverfahren
ermöglichte. Schließlich verabschiedete das Europäische Parlament in seiner
November-Tagung in Straßburg den Entschließungsantrag, in dem es nicht
nur den in Herrn Södermans Sonderbericht getroffenen Feststellungen zustimmte,
sondern darüber hinaus noch zusätzliche Empfehlungen des Berichterstatters
Herbert Bösch MdEP genehmigte.

Darunter ist hervorzuheben, daß die Entschließung nicht nur die Kommission,
sondern alle Gemeinschaftsinstitutionen auffordert, die Empfehlungen des
Bürgerbeauftragten zu respektieren. Unter anderem enthält die Entschließung
auch die Empfehlung, Bewerber über das Beschwerderecht an den Europäischen
Bürgerbeauftragten zu informieren und alle Arten von offenen Stellen auf
dem Internet bekannt zu machen.

*Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill,
Juristischer Hauptberater, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 23.*