# Europäischer Bürgerbeauftragter untersucht verspätete Bezahlung durch die Kommission
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 1999-12-13T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/215)
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In Anschluß an eine zunehmende Anzahl Beschwerden über verspätete Zahlung durch die Kommission hat der Europäische Bürgerbeauftragte eine öffentliche Untersuchung aus eigener Initiative eingeleitet.
In einer vor kurzem eingegangenen Beschwerde beklagt sich ein Experte, daß er mehr als siebeneinhalb Monate auf die Vergütung seiner Spesen warten musste, und daß man ihm sagte, "Verzögerungen gehörten zu dem System". Ein Zentrum für politische Studien in Brüssel wartete 16 Monate auf die Bezahlung einer Rechnung. Eine Firma, welche 9 Monate lang keine Bezahlung erhielt, hatte Bedenken, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, weil das ihre Chancen für weitere Zusammenarbeit mit der Kommission gefährden könnte.
In der Untersuchung aus eigener Initiative fordert der Bürgerbeauftragte die Kommission auf,
: - ihn über die Maßnahmen zu informieren, welche die
Kommission ergriffen hat, um die Gründe für die Verzögerungen
bei Auszahlungen an Auftragnehmer und Empfänger von Zuschüssen
und Subventionen zu identifizieren und sich damit zu befassen;
: - ihm eine Untersuchung über die Gründe für verspätete
Zahlung und über die möglichen Lösungen des Problems
vorzulegen;
: - zu erwägen, wie die Prozeduren verbessert werden können,
über die ein Auftragnehmer Abhilfe erlangen kann, im Falle
eines Disputs mit der Kommission hinsichtlich der Angemessenheit
seiner Leistungen oder der Dokumentation, die er der Kommission
geliefert hat.
Die Anzahl der von verspäteten Zahlungen betroffenen Unternehmen und Bürger ist potentiell sehr hoch. Der Bürgerbeauftragte wird deshalb eine Kopie seines Briefes, in dem er die Kommission von seiner Untersuchung informiert, an vertretende Organisationen senden, und ihn auch auf seiner Webseite publizieren (<http://www.ombudsman.europa.eu>). Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, Bemerkungen zu der Untersuchung zu machen.
Die Untersuchung aus eigener Initiative wird sich nicht mit Einzelfällen befassen, welche Gegenstand einer separaten Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sein könnten.
*Für weitere Informationen: Herrn Ian HARDEN, Leitender Beamter
des Sekretariats des Bürgerbeauftragten, Tel. + 33 (0)3 88 17 23
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