Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Europäischer Bürgerbeauftragter fordert das Europäische Parlament auf, sich zu entschuldigen
Pressemitteilung Nr. 17/99 - Datum Dienstag | 21 Dezember 1999
Fall 507/98/OV - Geöffnet am Freitag | 04 September 1998 - Empfehlung vom Freitag | 17 Dezember 1999 - Entscheidung vom Donnerstag | 11 Mai 2000
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat das Europäische Parlament aufgefordert, sich bei vier Bürgern zu entschuldigen, die an einem seiner Design-Wettbewerbe teilgenommen hatten. Die vier Kandidaten hatten beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht, nachdem sie vom Europäischen Parlament fünfzehn Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch keine Mitteilung über das Ergebnis des Wettbewerbes erhalten hatten. In einer Empfehlung an das Europäische Parlament, hat der Europäische Bürgerbeauftragte beschlossen, daß das Parlament keine Erklärungen für seine Handlungen abgegeben habe, und der Institution folglich empfohlen, sich im Sinne einer guten Verwaltungspraxis zu entschuldigen.
Die Beschwerden, die unabhängig voneinander von den vier Beschwerdeführern eingereicht aber gemeinsam behandelt wurden, betreffen den Design-Wettbewerb, welcher vom Europäischen Parlament ausgeschrieben wurde, um das Leopold-Gebäude in Brüssel neu zu gestalten. Obwohl die Bewerbungsfrist am 15. Januar 1997 abgelaufen war, hatte das Parlament im Frühjahr 1998, als die Bewerber sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschwerten, noch nicht geantwortet. Drei von vier Kandidaten hatten sich sogar schriftlich an das Parlament gewandt, um sich zu erkundigen, doch die Antwort blieb aus.
Im Juni 1998 informierte das Parlament letztendlich die vier Bewerber, daß es beschlossen hatte keine der eingegangenen Kandidaturen zu berücksichtigen. Auf die Anfrage hin, die verzögerte Benachrichtigung der Kandidaten zu erklären, bemerkte das Europäische Parlament lediglich, daß es "an dem Zeitaufwand läge, den die Jury benötigte, um eine Entscheidung zu fällen, welcher wiederum mit der parlamentarischen Arbeitsbelastung ihrer Mitglieder zusammenhänge".
Der Europäische Bürgerbeauftragte erachtet diese Erklärung als unzureichend und beschließt, daß das Parlament es versäumt habe, zu erklären, warum die Jury nach ihrer Sitzung am 17. April 1997, in welcher beschlossen wurde, keines der 15 Projekte zu berücksichtigen, noch 13 Monate brauchte, um diesen Beschluß zu bestätigen. Das Europäische Parlament hat also die Benachrichtigung der Kandidaten über das Ergebnis der Bewerbungen unnötig und in ungerechtfertigter Weise hinausgezögert.
In seiner Empfehlung an das Parlament, schlägt der Europäische Bürgerbeauftragte vor:
- "sich im Sinne einer guten Verwaltungspraxis bei den Bewerbern für die ungerechtfertigt verzögerte Benachrichtigung des Resultats des Wettbewerbs und die fehlende Beantwortung der Schreiben einzelner Bewerber, in welchen ausdrücklich die Ergebnisse des Wettbewerbs erbeten wurden, zu entschuldigen".
Das Europäische Parlament hat bis zum 31. März 2000 Gelegenheit, auf die Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten zu reagieren.
Für weitergehende Informationen setzten Sie sich bitte mit dem Herrn Olivier Verheecke, Justitiar, in Verbindung, Tel.: +32 (0)2 284 2003.
Aktuelle Pressemitteilungen
Donnerstag | 27 November 2025Pressemitteilung
Bürgerbeauftragter stellt Missstand in der Verwaltungstätigkeit bei der Ausarbeitung dringender Legislativvorschläge durch die Kommission fest
Mittwoch | 28 Februar 2024Pressemitteilung
Ombudsfrau fordert Änderungen der EU-Such- und Rettungsregeln und eine öffentliche Untersuchung der Todesfälle im Mittelmeer
Für Presseanfragen
Sollten Sie weitere Informationen über Medienaktivitäten der Ombudsfrau benötigen, wenden Sie sich an: Fr. Honor Mahony, Stellvertretender Leiter Kommunikation, Tel. +32 (0)2 283 47 33.