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Bürgerbeauftragter: Rat sollte Sprachen-Regelung für Websites der EU-Präsidentschaft überdenken
Pressemitteilung Nr. 6/2006 - Datum Donnerstag | 30 März 2006
Fall 1487/2005/GG - Geöffnet am Mittwoch | 04 Mai 2005 - Empfehlung vom Dienstag | 14 März 2006 - Sonderbericht vom Mittwoch | 04 Mai 2005 - Entscheidung vom Donnerstag | 07 Dezember 2006
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat in einem Empfehlungsentwurf an den Rat erklärt, dass die Sprachen-Wahl für die Websites der EU-Präsidentschaft überdacht werden sollte. Ein deutscher Verein hatte sich zuvor beim Bürgerbeauftragten beschwert, dass diese Websites meistens nur auf Englisch und Französisch, und nicht auf Deutsch, angeboten würden. Dem Rat zufolge ist allein der Mitgliedstaat für die Website verantwortlich, der die Präsidentschaft innehat. Der Bürgerbeauftragte ist anderer Meinung.
Der Fall
Ein Verein zum Schutz der deutschen Sprache reichte eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten ein, in dem er geltend machte, die Weigerung des Rates, dafür zu sorgen, dass die Präsidentschafts-Websites auch auf Deutsch verfügbar seien, stelle einen Verwaltungsmissstand dar.
In seiner Stellungnahme zu der Beschwerde bestätigte der Rat, dass die Präsidentschaft funktionell zum Rat gehöre. Das bedeute jedoch nicht, dass der Rat die Websites der Präsidentschaft kontrolliere oder dass der Rat einem Mitgliedstaat befehlen könne, seine Website auf eine bestimmte Art und Weise zu gestalten. Der Rat erklärte, auf seiner Seite liege kein Verwaltungsmissstand vor, weil er keine Verantwortung für die Präsidentschafts-Websites trage.
Dem Bürgerbeauftragten zufolge geht es in diesem Fall um die Beziehung zwischen Rat und Präsidentschaft. Die Präsidentschafts-Websites könnten nicht als "nationale", außerhalb des EU-Rechtes stehende Websites betrachtet werden, weil die Präsidentschaft eindeutig Teil des Rates sei. Der Bürgerbeauftragte ist nicht von den Gründen überzeugt, auf deren Grundlage der Rat darauf besteht, er könne nicht für den Sprachengebrauch auf den Präsidentschafts-Websites verantwortlich gemacht werden. Die Weigerung des Rates, den Inhalt der Beschwerde zu berücksichtigen, stelle deshalb einen Verwaltungsmissstand dar, so die Schlussfolgerung des Bürgerbeauftragten. Der Bürgerbeauftragte ruft den Rat daher dazu auf, die Forderung des Beschwerdeführers, die Internet-Präsentationen der Präsidentschaften auch auf Deutsch zur Verfügung zu stellen, zu prüfen.
Der Rat wurde gebeten, bis zum 30. Juni 2006 eine begründete Stellungnahme zu schicken. Der vollständige Empfehlungsentwurf ist zugänglich unter:
Hintergrund
Im Jahre 2004 hatte ein Verein zum Schutz der deutschen Sprache die niederländische und luxemburgische Regierung aufgefordert, ihre EU-Präsidentschafts-Websites nicht nur auf Englisch und Französisch, sondern auch auf Deutsch anzubieten. Der Verein argumentierte, mit der EU-Erweiterung sei Deutsch die zweitwichtigste Sprache in der EU geworden. Beide Regierungen lehnten die Anfrage ab. Daraufhin reichte der Verein eine Beschwerde gegen den Rat beim Bürgerbeauftragten ein.
Für Anfragen zum Fall: Gerhard Grill, Hauptrechtsberater, Tel. +33 388 17 24 23
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