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Textnachrichten der Kommissionspräsidentin - Ombudsfrau kritisiert Umgang mit Antrag auf Zugang
Pressemitteilung Nr. 2/2022 - Datum Freitag | 28 Januar 2022

Die Europäische Ombudsfrau hat die Art und Weise kritisiert, wie die Kommission mit einem Antrag auf öffentlichen Zugang zu Textnachrichten zwischen ihrer Präsidentin und dem Vorstandsvorsitzenden eines Pharmaunternehmens umgegangen ist.
Sie forderte nun eine umfassendere Suche nach den entsprechenden Nachrichten.
In ihrer Antwort auf den Antrag eines Journalisten auf Akteneinsicht teilte die Kommission mit, die Textnachrichten, die sich auf den Kauf von COVID-19-Impfstoffen bezogen, seien nicht registriert worden.
Die Untersuchung der Ombudsstelle ergab, dass die Kommission das Kabinett der Präsidentin nicht ausdrücklich gebeten hatte, nach Textnachrichten zu suchen.
Stattdessen forderte sie das Kabinett auf, nach Dokumenten zu suchen, die die internen Registrierungs-Kriterien der Kommission erfüllen - Textnachrichten zählen derzeit nicht dazu.
Der Ombudsstelle stellte fest, dass dies einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt.
"Die restriktive Art und Weise, in der dieser Antrag auf Akteneinsicht behandelt wurde, bedeutete, dass nicht versucht wurde herauszufinden, ob Textnachrichten existierten. Dies entspricht nicht den Erwartungen an die Transparenz- und Verwaltungsstandards der Kommission“, so O’Reilly.
"Nicht alle Textnachrichten müssen registriert werden, aber sie fallen eindeutig unter das EU-Transparenzgesetz. Daher sollten relevante Textnachrichten erfasst werden. Es ist nicht glaubwürdig, etwas anderes zu behaupten".
"Wenn es um das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu EU-Dokumenten geht, ist der Inhalt des Dokuments ausschlaggebend und nicht das Gerät oder die Form. Wenn Textnachrichten EU-Maßnahmen und Entscheidungen betreffen, sollten sie als EU-Dokumente behandelt werden. Die EU-Verwaltung muss ihre Praxis der Dokumentenregistrierung aktualisieren, um diesem Umstand Rechnung zu tragen."
"Der Zugang zu EU-Dokumenten ist ein Grundrecht. Auch wenn dies aus vielen Gründen ein komplexes Anliegen ist, sollten sich die EU-Verwaltungspraktiken weiterentwickeln und mit der Zeit und modernen Kommunikationsmethoden mitwachsen“, sagte die Ombudsfrau.
Die Ombudsfrau forderte die Kommission auf, das Kabinett der Kommissionspräsidentin zu bitten, erneut nach den relevanten Textnachrichten zu suchen. Falls Textnachrichten identifiziert werden, sollte die Kommission prüfen, ob sie die Kriterien des EU-Gesetzes über den Zugang zu Dokumenten erfüllen, um freigegeben zu werden.
Hintergrund
Im April 2021 veröffentlichte die New York Times einen Artikel, in dem sie berichtete, dass die Kommissionspräsidentin und der Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens Textnachrichten im Zusammenhang mit der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen ausgetauscht hatten. Daraufhin beantragte ein Journalist den öffentlichen Zugang zu Textnachrichten und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit diesem Austausch. Die Kommission identifizierte drei Dokumente, die in den Anwendungsbereich des Antrags fielen - eine E-Mail, ein Schreiben und eine Pressemitteilung - die alle freigegeben wurden. Der Beschwerdeführer wandte sich an die Ombudsstelle, da die Kommission keine Textnachrichten identifiziert hatte.
In der Verordnung 1049/2001, die das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu EU-Dokumenten regelt, werden Dokumente als "Inhalte unabhängig von der Form des Datenträgers (auf Papier oder in elektronischer Form, Ton-, Bild- oder audiovisuelles Material), die einen Sachverhalt im Zusammenhang mit den Politiken, Maßnahmen oder Entscheidungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Organs betreffen“ definiert.
Die Details der Empfehlung finden Sie hier.
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Ombudsfrau: Untersuchung zu Textnachrichten der Kommissionspräsidentin ist ein Weckruf für die EU

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