# Bürgerbeauftragter begrüßt Entscheidung der Kommission, Altersgrenze für Praktikanten abzuschaffen
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2005-04-29T00:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/148)
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Der Europäische Bürgerbeauftragte, **P.
Nikiforos Diamandouros**,
hat die Entscheidung der Kommission begrüßt, die Altersgrenze in ihrem
Praktikantenprogramm abzuschaffen. Die Entscheidung geht auf eine Beschwerde
über die Regelung für Praktika zurück, in der eine Altersgrenze von 30
Jahren festgelegt war. Bei der Verkündung ihrer Entscheidung erklärte
die Kommission: "In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten hat
die Kommission eine Entscheidung zur Regelung des offiziellen Praktikantenprogramms
angenommen ... in der sie die Altersgrenze als eine der Zulassungsvoraussetzungen
abschafft..."
**Die Beschwerde**   

Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Altersgrenze
diskriminierend sei und gegen die EU-Grundrechtecharta verstoße. Laut
Artikel 21 der Charta sind "Diskriminierungen, insbesondere wegen ... des Alters ... verboten". Gemäß ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt eine ungleiche
Behandlung eine Diskriminierung dar, wenn sie nicht durch objektive Faktoren
gerechtfertigt ist.

Die Kommission argumentierte zunächst, die Altersgrenze sei objektiv gerechtfertigt,
da das Praktikantenprogramm für junge Universitätsabsolventen am Anfang
ihrer Karriere gedacht sei.

Die Kommission habe jedoch nicht erklärt, warum sie es für gerechtfertigt halte,
einen Unterschied zwischen 'jungen' und 'alten' Universitätsabsolventen
zu machen, befand der Bürgerbeauftragte. Er stellte fest, dass die Altersgrenze
eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstelle, und rief die Kommission
in einem Empfehlungsentwurf dazu auf, sie abzuschaffen. Bereits im April
2002 hatte sich die Kommission auf Kritik des Bürgerbeauftragten hin
bereit erklärt, Altersgrenzen in Einstellungsverfahren abzuschaffen.
**Hintergrund**   

Die Beschwerde stammte von einem Studenten an der Handelsschule
Kopenhagen[(1)](#(1)){#Footnote1}. Der Beschwerdeführer erklärte, ein drei- bis sechsmonatiges Praktikum sei Bestandteil
seines Studiengangs, und er habe sich über die Möglichkeit erkundigt,
dieses Praktikum bei der Kommission zu absolvieren. Der Beschwerdeführer,
der 40 Jahre alt war, als er seine Beschwerde einreichte, bemerkte, dass
die Altersgrenze für Praktikanten bei der Kommission bei 30 Jahren lag.
Er beschloss, sich darüber beim Europäischen Bürgerbeauftragten zu beschweren.

Der Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten zu diesem Fall ist auf seiner Website
unter folgender Adresse verfügbar:  
<http://www.ombudsman.europa.eu/recommen/en/022107.htm>

*Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Peter
Bonnor, Rechtsberater, Tel.: +33 3 88 17 25 41.*   

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[(1)](#Footnote1){#(1)} Eine
ähnliche Beschwerde erreichte den Bürgerbeauftragten später von einem
Staatsbürger des Vereinigten Königreichs. Er richtete daraufhin den gleichen
Empfehlungsentwurf an die Kommission.