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Bürgerbeauftragter begrüßt künftiges Beschwerdeverfahren für abgeordnete nationale Sachverständige

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat den Schritt der Europäischen Kommission zur Einführung eines internen Beschwerdeverfahrens für abgeordnete nationale Sachverständige begrüßt. Dies folgt auf die Initiativuntersuchung des Bürgerbeauftragten zur Existenz eines solchen Verfahrens. Beamte und sonstige Bedienstete der Organe haben bereits über Artikel 90 des Statuts Zugang zu einem internen Streitbeilegungsverfahren.

Die Untersuchung

Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass "die Erfahrung der Bürgerbeauftragten ... darin besteht, dass ein wirksames internes Streitbeilegungsverfahren es einer öffentlichen Stelle ermöglicht, einen großen Teil der Probleme selbst zu lösen, entweder durch Abhilfemaßnahmen ... oder indem sie dem Beschwerdeführer ihre Position erläutert". Er fordert daher die Kommission auf,

  • ob sie Beschwerden von abgeordneten nationalen Sachverständigen zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer Abordnung erhält und wie mit solchen Beschwerden umgegangen wird;
  • ob die Kommission, falls derzeit kein internes Streitbeilegungsverfahren existiert, bereit wäre, eine geeignete Bestimmung in die für abgeordnete nationale Sachverständige geltenden Vorschriften aufzunehmen.

Die Kommission antwortete, dass sie informelle Methoden zur Beilegung möglicher Streitigkeiten und zur Beantwortung von Untersuchungen befolgt habe, um zu vermeiden, dass potenzielle Streitigkeiten verstärkt und verschärft würden. Sie räumte ein, daß die Rechtslage ─ in bezug auf den Umfang, die Schritte und die Wege der Streitbeilegung ─ nicht ganz klar sei, und erklärte sich bereit, eine geeignete Regelung für die Beilegung möglicher Streitigkeiten einzuführen. Nachdem der Bürgerbeauftragte darauf hingewiesen hatte, dass die Kommission keinen endgültigen Zeitplan für Maßnahmen angegeben habe, wies die Kommission darauf hin, dass das Beschwerdeverfahren bis März 2005 angenommen werden könne.

Hintergrund

Abgeordnete nationale Sachverständige sind nationale oder internationale Beamte oder im Privatsektor beschäftigte Personen, die vorübergehend für europäische Institutionen arbeiten. Laut ihrem Verbindungsausschuss gibt es rund 900 solcher Experten in der Kommission.

Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten ist auf seiner Website abrufbar unter:


 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Elodie Belfy, Rechtsassistentin, Tel. +32 2 284 39 01.
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