# Bürgerbeauftragter kritisiert OLAF wegen unterbliebener Zurücknahme von Bestechungsvorwürfen
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2003-11-27T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/122)
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Der Europäische Bürgerbeauftragte, **P.
Nikiforos Diamandouros** ,
hat das Europäische Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) wegen seiner Weigerung
kritisiert, Bestechungsvorwürfe zurückzunehmen, die als gegen einen Journalisten
gerichtet verstanden worden sein dürften. Dieser Schritt folgte auf eine
Beschwerde des Brüsseler Korrespondenten des *Stern*, einer deutschen Wochenzeitschrift.

Der Beschwerdeführer war der Ansicht, dass OLAF falsch gehandelt habe, als es
in seiner Pressemitteilung vom 27. März 2002 und gegenüber der "European
Voice" öffentlich Bestechungsvorwürfe erhob, die als gegen ihn und seine
Zeitschrift gerichtet verstanden werden mussten. OLAF stellte sich auf
den Standpunkt, dass der Hinweis auf "einen" Journalisten in seiner Pressemitteilung neutral sei und keine konkrete Einzelperson
impliziere. Was die Bestechungsvorwürfe betraf, machte OLAF geltend,
dass es Grund zu der Annahme gehabt habe, dass in mindestens einem Fall
eine Zahlung für die Weitergabe vertraulicher Dokumente erfolgt war.

Der Bürgerbeauftragte betonte, dass die Unterstellung einer Bestechung eine ernste
Anschuldigung darstelle, die den Ruf eines Journalisten beschädigen dürfte.
Derartige Unterstellungen dürfen seines Erachtens daher in der Öffentlichkeit
nicht ohne eine hinreichend tragfähige Grundlage gemacht werden, die
öffentlich überprüft werden kann. Auf der Grundlage der dem Bürgerbeauftragten
unterbreiteten Beweise erschien die Auffassung des Beschwerdeführers,
OLAF habe sich in Wirklichkeit auf nichts als Gerüchte gestützt, nicht
unvernünftig. Diese Auffassung wurde durch ein E-Mail-Schreiben gestützt,
das innerhalb OLAFs zirkuliert hatte.

Der Bürgerbeauftragte sprach daher eine Empfehlung aus, der zufolge OLAF erwägen
sollte, die Vorwürfe zurückzuziehen. OLAF nahm diese Empfehlung an, unterließ
es jedoch, sie angemessen umzusetzen. Statt die Vorwürfe zurückzuziehen,
verwies OLAF in einer im Anschluss an die Empfehlung des Bürgerbeauftragten
veröffentlichten Pressemitteilung einfach darauf, dass es "bisher" nicht
genügend Beweise gefunden habe, um diese Vorwürfe zu belegen. Der Bürgerbeauftragte
hielt dies für ungenügend und kritisierte OLAF.
**Hintergrund**   

Der *Stern* veröffentlichte zwei Artikel über Anschuldigungen
betreffend mutmaßliche Unregelmäßigkeiten, die von dem EU-Beamten Paul
van Buitenen erhoben worden waren, und über die diesbezüglichen Untersuchungen
von OLAF. Diese Artikel beruhten auf vertraulichen Dokumenten, die der
Brüsseler Korrespondent des *Stern* erlangt hatte. OLAF veröffentlichte
daraufhin eine Pressemitteilung, der zufolge "ein" Journalist sich eine Reihe von Dokumenten zu dieser Untersuchung beschafft habe
und wonach OLAF beschlossen habe, eine interne Untersuchung einzuleiten.
Diese interne Untersuchung werde sich auch auf die Behauptung erstrecken,
die fraglichen Dokumente seien "durch die Bezahlung eines Beamten" erworben
worden.

Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten kann auf seiner Internetseite unter folgender
Referenz abgerufen werden:  
<http://www.ombudsman.europa.eu/decision/de/021840.htm>

*Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Hauptrechtsberater Gerhard
Grill (Tel.: +33 3 88 17 24 23).*