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Bürgerbeauftragter kritisiert OLAF wegen unterbliebener Zurücknahme von Bestechungsvorwürfen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat das Europäische Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) wegen seiner Weigerung kritisiert, Bestechungsvorwürfe zurückzunehmen, die als gegen einen Journalisten gerichtet verstanden worden sein dürften. Dieser Schritt folgte auf eine Beschwerde des Brüsseler Korrespondenten des Stern, einer deutschen Wochenzeitschrift.

Der Beschwerdeführer war der Ansicht, dass OLAF falsch gehandelt habe, als es in seiner Pressemitteilung vom 27. März 2002 und gegenüber der “European Voice” öffentlich Bestechungsvorwürfe erhob, die als gegen ihn und seine Zeitschrift gerichtet verstanden werden mussten. OLAF stellte sich auf den Standpunkt, dass der Hinweis auf "einen" Journalisten in seiner Pressemitteilung neutral sei und keine konkrete Einzelperson impliziere. Was die Bestechungsvorwürfe betraf, machte OLAF geltend, dass es Grund zu der Annahme gehabt habe, dass in mindestens einem Fall eine Zahlung für die Weitergabe vertraulicher Dokumente erfolgt war.

Der Bürgerbeauftragte betonte, dass die Unterstellung einer Bestechung eine ernste Anschuldigung darstelle, die den Ruf eines Journalisten beschädigen dürfte. Derartige Unterstellungen dürfen seines Erachtens daher in der Öffentlichkeit nicht ohne eine hinreichend tragfähige Grundlage gemacht werden, die öffentlich überprüft werden kann. Auf der Grundlage der dem Bürgerbeauftragten unterbreiteten Beweise erschien die Auffassung des Beschwerdeführers, OLAF habe sich in Wirklichkeit auf nichts als Gerüchte gestützt, nicht unvernünftig. Diese Auffassung wurde durch ein E-Mail-Schreiben gestützt, das innerhalb OLAFs zirkuliert hatte.

Der Bürgerbeauftragte sprach daher eine Empfehlung aus, der zufolge OLAF erwägen sollte, die Vorwürfe zurückzuziehen. OLAF nahm diese Empfehlung an, unterließ es jedoch, sie angemessen umzusetzen. Statt die Vorwürfe zurückzuziehen, verwies OLAF in einer im Anschluss an die Empfehlung des Bürgerbeauftragten veröffentlichten Pressemitteilung einfach darauf, dass es “bisher” nicht genügend Beweise gefunden habe, um diese Vorwürfe zu belegen. Der Bürgerbeauftragte hielt dies für ungenügend und kritisierte OLAF.

Hintergrund

Der Stern veröffentlichte zwei Artikel über Anschuldigungen betreffend mutmaßliche Unregelmäßigkeiten, die von dem EU-Beamten Paul van Buitenen erhoben worden waren, und über die diesbezüglichen Untersuchungen von OLAF. Diese Artikel beruhten auf vertraulichen Dokumenten, die der Brüsseler Korrespondent des Stern erlangt hatte. OLAF veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, der zufolge "ein" Journalist sich eine Reihe von Dokumenten zu dieser Untersuchung beschafft habe und wonach OLAF beschlossen habe, eine interne Untersuchung einzuleiten. Diese interne Untersuchung werde sich auch auf die Behauptung erstrecken, die fraglichen Dokumente seien “durch die Bezahlung eines Beamten” erworben worden.

Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten kann auf seiner Internetseite unter folgender Referenz abgerufen werden:

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Hauptrechtsberater Gerhard Grill (Tel.: +33 3 88 17 24 23).

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