# Bürgerbeauftragte kritisiert Kommission für inkonsequentes Handeln
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2003-11-12T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/120)
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Der Europäische Bürgerbeauftragte, **P. Nikiforos DIAMANDOUROS**,
hat die Europäische Kommission wegen inkonsequenten Handelns im Rahmen
eines Vertrages mit einer nationalen Fischereibehörde kritisiert. Die
Kommission versäumte es, einen Schlussbericht zu prüfen, welcher wesentliche
Änderungen gegenüber dem Berichtsentwurf enthielt, den die Kommission
über ein Jahr früher genehmigt hatte. Dem Bürgerbeauftragten zufolge
war der Kommission eine Reihe von Umständen bekannt, die sie dazu bewegen
hätten sollen, den Schlussbericht aufmerksam zu prüfen.
**Die Beschwerde**   

Die Beschwerde wurde von dem Wissenschaftler, der für den zwischen dem Irish
Sea Fisheries Board und der Generaldirektion Fischerei der Kommission
abgeschlossenen Vertrag *"Physische Beeinflussung zwischen Kegelrobben und Fischfanggeräten"* verantwortlich war, eingereicht. Er behauptete, dass die Fischereibehörde von
ihrer Dachbehörde Anweisungen erhalten habe, wesentliche Abänderungen
am Entwurf des Schlussberichts vorzunehmen, nachdem dieser von der Kommission
genehmigt worden war[(1)](#(1)){#Footnote1}.
Er vertrat die Meinung, dass bei Veröffentlichung des Schlussberichtes
die wichtigsten Ergebnisse des Entwurfes entweder entfernt, verleugnet
oder verwässert worden waren.

Der Beschwerdeführer behauptete, dass die Kommission nachlässig gehandelt habe,
als sie es unterließ, Erklärungen für die Änderungen einzuholen, und
bat den Bürgerbeauftragten, den Fall zu untersuchen.
**Die Untersuchung**   

Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten ergab, dass der Kommission
bewusst war, (a) dass der Inhalt des Entwurfs des Schlussberichts möglicherweise
umstritten war, (b) dass das zuständige nationale Ministerium die Redaktion
des Schlussberichtes vor der Veröffentlichung kontrollieren wollte, (c)
dass der Schlussbericht über ein Jahr, nachdem der Entwurf des Schlussbericht
von der Kommission genehmigt worden war, eingereicht wurde und (d) dass
dieser Schlussbericht wesentliche Änderungen gegenüber des Schlussberichtentwurfes
enthielt. Angesichts dieser Umstände wäre zu erwarten gewesen, dass die
Kommission den Schlussbericht aufmerksam prüfen würde. Es deutet jedoch
nichts darauf hin, dass die Kommission eine solche Prüfung durchgeführt
hätte.

Die Kommission war der Auffassung, dass man argumentieren könne, dass sie keine
schlecht begründete und ungerechtfertigten wissenschaftlichen Ergebnisse
akzeptieren hätte sollen. Dies könne jedoch nicht einem Missstand in
der Verwaltung gleichgestellt werden. Aus Ihrer Sicht seien die Klauseln
des Vertrages eingehalten worden.

Der Bürgerbeauftragte stimmte dem nicht zu und befand die Kommission des Missstandes
in der Verwaltungstätigkeit für schuldig. Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten
finden Sie unter folgender Adresse im Internet:  
<http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/030754.htm>

*Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Gerhard GRILL, Hauptverwaltungsrat, Tel. + 33 (0)3 88 17 24 23.*   

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[(1)](#Footnote1){#(1)} Weil
der Beschwerdeführer dazu nicht bereit war, kam er zum Schluss, dass
seine Position unhaltbar geworden sei und schied daher aus der Behörde
aus.