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Bürgerbeauftragte fordert gute Verwaltungspraxis von den Europäischen Schulen
Pressemitteilung Nr. 34/2002 - Datum Dienstag | 17 Dezember 2002
Fall 845/2002/(IJH)MF - Geöffnet am Donnerstag | 16 Mai 2002 - Empfehlung vom Dienstag | 10 Dezember 2002 - Entscheidung vom Dienstag | 08 Juli 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, fordert die Kommission auf gute Verwaltungspraxis bei den Europäischen Schulen zu fördern. In einem Empfehlungsentwurf, bittet der Bürgerbeauftragte die Kommission die Konturen konkreter Maßnahmen zu schildern, die die Kommission zukünftig in diesem Bereich ergreifen wird. Einsendeschluss für die Antwort der Kommission ist der 31. März 2003.
Der Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten erfolgte aus der Beschwerde von Eltern von 50. Kinder welche die Brüsseler Europäischen Schulen besuchen. Die Beschwerde bezieht sich auf die Zuteilung der Schulplätze in den drei Schulen, im Schuljahr 2002-03. Dies führte zu über 200 internen Einspruchsverfahren. Die Eltern vertraten die Meinung dass die Aufteilung zwischen den Schulen, ohne einer gründlichen Untersuchung der Bedürfnisse der Kinder, ein Beispiel für schlechteste Verwaltungspraxis darstellt. Dem wiedersprach die Kommission und sagte dass die Schulen keine Mühe gescheut haben um die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen, viele der Individualeinsprüche seine erfolgreich gewesen.
Die Kommission hat eingestanden dass, das recht auf eine gute Verwaltungspraxis und die Rechte der Kinder, wie sie in der Grundrechtcharta dargelegt sind, in vollem Maße auch für die Europäischen Schulen anwendbar sind. Damit diese Rechte auch geachtet werden, haben die Eltern eine umfassende Überarbeitung der Schulverwaltung verlangt.
Der Bürgerbeauftragte sagte, dass "die Antwort der Kommission gegenüber dieser Vorkommnisse nicht gezeigt hat dass die Kommission ihre Verantwortung gute Verwaltungspraxis in den Schulen zu fördern, anerkannt hat. Wenn ein bestimmtes Verwaltungsgebiet eine ungewohnt hohe Anzahl an Beschwerden hervorruft, ist es angebracht zu überprüfen ob ein grundlegendes Problem vorliegt und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen um sich in der Zukunft damit zu befassen. "
Der Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten kann
im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/recommen/en/020845.htm
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel:+33 (0) 3 88 17 23 84.
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