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Die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten

Die Europäische Bürgerbeauftragte ist unabhängig und unparteiisch tätig. Sie zieht die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU zur Rechenschaft und fördert eine gute Verwaltungspraxis. Das Amt des Bürgerbeauftragten unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen bei Problemen mit Verwaltungseinrichtungen der EU, indem es Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU nachgeht und sich zusätzlich auf eigene Initiative hin tiefergehenden systemischen Fragen widmet.

Unsere Strategie

Im Jahr 2020 hat die Europäische Ombudsstelle eine neue Strategie – „Die nächsten Schritte bis 2024“ – ausgearbeitet, die als Richtschnur für das derzeitige Mandat der Europäischen Bürgerbeauftragten dienen soll. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Strategie „Die nächsten Schritte bis 2019“, die darauf abzielte, die Wirkung, Wahrnehmung und Relevanz des Amtes zu erhöhen.

In der Strategie wird die Aufgabe der Bürgerbeauftragten skizziert. Diese besteht darin, mit den EU-Institutionen zusammenzuarbeiten, um eine transparentere, ethischere und leistungsfähigere Verwaltung zu schaffen.

Darin wird dargelegt, wie sich der Kontext, in dem die Europäische Bürgerbeauftragte tätig ist, insbesondere durch die COVID-19-Pandemie verändert hat und wie diese das Verständnis der Öffentlichkeit davon, was eine gute Verwaltung ausmacht, geprägt hat. Es wird auf die wichtigsten politischen Fragen eingegangen, mit denen die EU konfrontiert ist – wie etwa die Bewältigung des Klimawandels, die Migrationskrise und die Probleme der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU. Weiter wird erläutert, wie wichtig es ist, innerhalb der EU-Institutionen hohe ethische Standards zu wahren, damit die Bürger*innen den Entscheidungen und Gesetzen, die in den kommenden Jahren verabschiedet werden, vertrauen können.

Mit der Strategie sollen vier Ziele erreicht werden:

  • Nachhaltig positive Wirkung auf die EU-Verwaltung – zu den Prioritäten gehören die Entwicklung einer systematischeren und fundierten Weiterverfolgung der Arbeit der Bürgerbeauftragten sowie die Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs mit den EU-Institutionen.
  • Anhaltender Praxisbezug der Arbeit der Bürgerbeauftragten – zu den Prioritäten gehören die Identifizierung der systemischen Trends in der öffentlichen Verwaltung auf EU- und nationaler Ebene und die Bewertung ihrer Auswirkungen auf die europäische Demokratie.
  • Steigerung der Sensibilisierung der Bürger*innen für die Arbeit der Bürgerbeauftragten – zu den Prioritäten gehört die Entwicklung eines partizipativen Ansatzes mit Interessensgruppen und Multiplikatoren wie Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien, Unternehmen und anderen Organisationen.
  • Weitere Steigerung der Effizienz der Arbeit des Amtes – zu den Prioritäten gehören die flexible und anpassungsfähige Strukturierung des Amtes, der Arbeitsabläufe und der Öffentlichkeitsarbeit.

Es werden jährlich konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele geplant und bewertet.

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