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Die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Beschwerdeführer in Bezug auf angeblich rechtswidrige staatliche Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist

Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit mutmaßlich rechtswidrigen staatlichen Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist.

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