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Die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Beschwerdeführer in Bezug auf angeblich rechtswidrige staatliche Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist
Eröffnete Fälle
Fall 129/2018/NF - Geöffnet am Mittwoch | 31 Januar 2018 - Entscheidung vom Montag | 24 September 2018 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Deutschland
Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit mutmaßlich rechtswidrigen staatlichen Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist.