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Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen
Eröffnete Fälle
Fall 119/2015/PHP - Geöffnet am Mittwoch | 18 Februar 2015 - Entscheidung vom Mittwoch | 04 November 2015 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Belgien
Behauptung(en)
1) Die Kommission habe zu Unrecht den Zugang zu den angeforderten Dokumenten verweigert, indem sie sich zu Unrecht auf die Ausnahmen des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a dritter Gedankenstrich (Schutz der internationalen Beziehungen) und des Artikels 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 (Schutz des Entscheidungsprozesses) der Verordnung 1049/2001 gestützt habe, keine Bewertung der einzelnen Dokumente vorgenommen und die Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren, nicht ordnungsgemäß geprüft habe.
2) Die Kommission hat ihre Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus nicht ordnungsgemäß geprüft.
3) Die Kommission hat es im Rahmen der TTIP-Verhandlungen versäumt, Transparenz so umzusetzen, dass die Bürger einen sinnvollen Zugang zu Dokumentenanträgen erhalten.
4) Die Kommission hat den Antrag auf Zugang zu Dokumenten nicht rechtzeitig bearbeitet.
Forderung(en)
1) Die Kommission sollte ihre Ablehnung des Antrags der Beschwerdeführer auf Zugang zu Dokumenten von Fall zu Fall und im Lichte ihrer jüngsten Verpflichtung zur Erhöhung der Transparenz überdenken.
2) Jede Ausnahme, die für die Verweigerung der vollständigen oder teilweisen Verbreitung der angeforderten Dokumente geltend gemacht wird, sollte restriktiv ausgelegt werden und dem öffentlichen Interesse Rechnung tragen, gegebenenfalls unter gebührender Berücksichtigung der Århus-Regelung.
3) Die Kommission sollte eine umfassende Liste von Dokumenten veröffentlichen, einschließlich derjenigen, deren Inhalt geschwärzt ist, mit Gründen, warum solche Dokumente nicht veröffentlicht werden konnten.