# Verweigerung der Annahme eines ärztlichen Attestes (Krankheit während des Urlaubs) - Autor: Europäischer Ombudsmann - Datum: 2014-05-08T00:00+02:00[Europe/Paris] - [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/opening-summary/de/54285) --- Behauptung(en) -------------- Das Parlament hielt das ärztliche Attest zu Unrecht für unzulässig. Forderung(en) ------------- Das Parlament sollte empfehlen, dass die Abwesenheit des Beschwerdeführers vom 2. bis 14. April 2013 als genehmigte Abwesenheit angesehen wird, und die Entscheidung vom 29. Mai 2013 über das ärztliche Attest zurücknehmen.