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Zahlung von Familienzulagen
Eröffnete Fälle
Fall 374/2014/DR - Geöffnet am Dienstag | 25 März 2014 - Empfehlung vom Montag | 18 Juli 2016 - Entscheidung vom Freitag | 17 November 2017 - Betroffene Institution Europäische Investitionsbank ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Polen
Behauptung(en)
Die EIB habe zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Begriff des Sorgerechts für ein Kind Vorrang vor dem Begriff des Wohnsitzes eines Kindes habe, und somit gegen ihre eigenen Durchführungsbestimmungen und die Durchführungsbestimmungen der EG zu Familienbeihilfen verstoßen.
Forderung(en)
Die EIB sollte sich an das PMO der Kommission wenden und mindestens 50 % dieser Zulagen direkt an die Beschwerdeführerin zahlen, da sie anerkannt hat, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für das Kind hat.