Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Umwidmung eines Beamten auf eine andere Stelle innerhalb des Organs
Eröffnete Fälle
Fall 1770/2013/JF - Geöffnet am Freitag | 18 Oktober 2013 - Entscheidung vom Mittwoch | 18 November 2015 - Betroffene Institution Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ( Kritische Anmerkung ) - Land Belgien
Behauptung(en)
Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Entscheidung des Generalsekretärs des EWSA, ihn auf eine andere Stelle umzuwidmen, ungerecht gewesen sei.
Forderung(en)
Der Beschwerdeführer macht geltend, dass der EWSA seine Umwidmung für nichtig erklären und ihn für den moralischen und finanziellen Schaden entschädigen sollte, den er erlitten habe, einschließlich des Verlusts der Verwaltungszulage.