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Wie die Europäische Kommission mit einer Vertragsverletzungsbeschwerde gegen Italien in Bezug auf die Vergütung und die Sozialversicherungsansprüche von fremdsprachigen Hochschullehrern umgegangen ist
Eröffnete Fälle
Fall 2941/2025/JN - Geöffnet am Freitag | 19 Dezember 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Italien
Beschwerde eingereicht
10/10/2025Analyse der Beschwerde
10/10/2025Laufende Untersuchung
19/12/2025Vorläufiges Ergebnis
Ergebnis der Untersuchung
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Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich habe eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission erhalten, die ein Thema betrifft, mit dem sich die EU-Organe seit über 30 Jahren befassen, nämlich die Diskriminierung von Fremdsprachenlektoren aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Italien. Der Angelegenheit wurde im Laufe der Zeit in der Presse, in der wissenschaftlichen Literatur und im Europäischen Parlament viel Aufmerksamkeit geschenkt. Der Beschwerdeführer ist der Vorsitzende des Verbandes der Fremdsprachendozenten, der offensichtlich sehr stark in die Angelegenheit involviert ist.
Im Jahr 2011 reichte der Beschwerdeführer bei der Kommission eine Vertragsverletzungsbeschwerde ein, die schließlich 2023 zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Italien führte (Rechtssache C-519/23). Die Kommission hat die Klage im Sommer 2025 zurückgezogen.
Ich habe beschlossen, eine Untersuchung zu zwei Fragen einzuleiten, die sich aus der Beschwerde ergeben:
a) Hat die Kommission den Beschwerdeführer nach dem 19. September 2023 angemessen unterrichtet, als die Kommission erklärte, sie werde ihn über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten?
b) Die Kommission zog die Klage zurück und schloss die Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers ab, ohne zuvor seinen Standpunkt einzuholen. Die Kommission hat dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass es sich bei der Rücknahme um eine dringende Angelegenheit handele, ohne den übermittelten Informationen zufolge zu erläutern, worin die Dringlichkeit bestehe und wie sie die Kommission daran gehindert habe, zunächst den Standpunkt des Beschwerdeführers einzuholen. Was hinderte die Kommission daran, zunächst den Beschwerdeführer um Stellungnahme zu ersuchen?[1]
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission zu diesen beiden Fragen innerhalb von drei Monaten nach dem Datum dieses Schreibens erhalten würden. Der Beschwerdeführer erhält eine Kopie dieses Schreibens sowie der Antwort der Kommission. Sowohl dieses Schreiben als auch die Antwort der Kommission werden ebenfalls auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht.
Darüber hinaus habe ich beschlossen, dass die folgenden Dokumente eingesehen werden müssen:
i) alle Mitteilungen, die die Kommission mit dem Beschwerdeführer ab Juli 2023, als sie die Entscheidung traf, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, bis März 2025 hatte;
ii) alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren und der gerichtlichen Klage im Zeitraum Juli 2023 bis September 2025, als der Gerichtshof seinen Beschluss über die Rücknahme erließ;
iii) schriftliche Unterlagen darüber, was das interne Verfahren in der Kommission ist, um zu entscheiden, ob eine gerichtliche Klage zurückgenommen werden sollte, und um zu entscheiden, wann sie dringend erfolgen muss.
Bitte legen Sie die Unterlagen innerhalb von acht Wochen nach dem Datum dieses Schreibens vor. Hält die Kommission die Dokumente für vertraulich, so werden sie dem Beschwerdeführer oder einer anderen Person ohne vorherige Zustimmung der Kommission nicht zugänglich gemacht [2].
Wenn Ihre Dienststellen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Josef Nejedly, den für diesen Fall zuständigen Untersuchungsbeauftragten.
Im Anhang finden Sie eine Kopie der Beschwerde.
Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 19.12.2025
[1] Die allgemeine Besorgnis der Europäischen Bürgerbeauftragten über die Einholung von Stellungnahmen von Beschwerdeführern vor Abschluss von Vertragsverletzungsbeschwerden durch die Kommission wurde beispielsweise in den Entscheidungen der Bürgerbeauftragten in den Fällen 161/99/IJH geäußert: https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/1160
und 104/2010/(IP)EIS: https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/12431
[2] Bitte kennzeichnen Sie dieses Material deutlich mit „Vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.