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Wie die Europäische Kommission ihre überarbeiteten Vorschriften von 2016 anwendet, um Transparenz in Bezug auf ihre Expertengruppen und andere ähnliche Einrichtungen zu gewährleisten, die die Kommission bei der Ausarbeitung von (Legislativ-)Vorschlägen unterstützen
Eröffnete Fälle
Fall OI/3/2024/KR - Geöffnet am Montag | 01 Juli 2024 - Entscheidung vom Freitag | 21 Februar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
01/07/2024Laufende Untersuchung
01/07/2024Ergebnis der Untersuchung
21/02/2025
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Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
Das Expertengruppensystem der Europäischen Kommission spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Information über die von der Kommission getroffenen Entscheidungen. Es gibt mehr als 1100 Expertengruppen, deren Aufgabe es ist, die Kommission fachlich zu beraten.[1]
Im Mai 2016 überarbeitete die Kommission ihre allgemein geltenden Vorschriften über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission [2] im Anschluss an eine Untersuchung des Bürgerbeauftragten [3].
Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieser Vorschriften wurden von der Zivilgesellschaft [4] und Wissenschaftlern [5] sowie im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bürgerbeauftragten zur Transparenz und Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsprozessen der EU [6] geäußert.
Aus diesem Grund habe ich beschlossen, diese strategische Untersuchung als Folgemaßnahme zu meiner früheren Untersuchung einzuleiten und zu bewerten, wie die Kommission ihre Vorschriften für Expertengruppen anwendet.
Ich werde mich insbesondere darauf konzentrieren, wie die Kommission sicherstellt, dass die Transparenzmaßnahmen in ihren Vorschriften in sinnvoller Weise eingehalten werden.[7] In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass sich die Kommission neben anderen Transparenzmaßnahmen verpflichtet hat, die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten im Register der Expertengruppen zu verbessern.
Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die in der Anlage enthaltenen Fragen bis zum 15. Oktober 2024 beantworten könnten. Wir werden Ihre Antwort veröffentlichen.
Bei Fragen können sich Ihre Mitarbeiter an die zuständigen Untersuchungsbeauftragten, Herrn Koen Roovers und Frau Alice Bernard, wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, den 1.7.2024
Anhang - Fragen an die Kommission
1) Damit die Öffentlichkeit die Entwicklungen innerhalb von Expertengruppen verfolgen, an der Entscheidungsfindung teilnehmen oder nachvollziehen kann, ob eine bestimmte Expertengruppe noch aktiv ist, sind aktuelle Informationen über die Tätigkeiten von Expertengruppen unerlässlich.
a. Bietet die Kommission ihren Mitarbeitern, die für Expertengruppen zuständig sind, Orientierungshilfen in Bezug auf die Dokumente, zu deren Veröffentlichung Expertengruppen verpflichtet sind? Falls ja, legen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme vor.
b. Was unternimmt die Kommission, um sicherzustellen, dass Protokolle über Sitzungen von Sachverständigengruppen aussagekräftig sind? Erhalten beispielsweise diejenigen, die für die Erstellung von Protokollen über Sitzungen von Sachverständigengruppen zuständig sind, diesbezüglich Leitlinien? Falls ja, legen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme vor.
c. Wie stellt die Kommission sicher, dass alle einschlägigen Dokumente, einschließlich der Tagesordnungen, rechtzeitig vor der Sitzung veröffentlicht werden?
d. In Fällen seit langem etablierter Expertengruppen können Protokolle von Sitzungen, die in der Vergangenheit abgehalten wurden, möglicherweise nicht mehr zugänglich sein. Entfernt die Kommission ältere Protokolle? Wenn ja, was sind die Kriterien dafür?
2) Im Einvernehmen mit den zuständigen Dienststellen der Kommission kann eine Sachverständigengruppe mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder beschließen, dass ihre Beratungen öffentlich sind.
a. Wie viele Expertengruppen haben ihre Sitzungen online gestreamt?
b. Welche Anreize hat die Kommission geschaffen, um eine größere Offenheit und Zugänglichkeit der Tätigkeiten von Sachverständigengruppen für die Öffentlichkeit zu fördern?
Im Gegensatz dazu können einige Expertengruppen mit Beobachtern geschlossene Sitzungen haben, was bedeutet, dass diese Sitzungen für akkreditierte Beobachter geschlossen sind.
c. Auf welcher Grundlage beschließt eine Expertengruppe, Sitzungen abzuhalten, die für akkreditierte Beobachter der Interessenträger geschlossen sind, und wann werden solche Sitzungen mit geschlossener Tür als angemessen erachtet?
d. Wie viele Expertengruppen haben Sitzungen abgehalten, die für akkreditierte Beobachter von Interessenträgern geschlossen sind?
3) Dokumente im Zusammenhang mit der Arbeit von Expertengruppen können an verschiedenen Online-Standorten gefunden werden, einschließlich des Registers der Expertengruppen, einer speziellen Website der Expertengruppe, einer GD-Plattform oder der CIRCABC-Plattform oder im Register der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte [8]. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger kann die Navigation in diesen Registern eine Herausforderung darstellen und ihren zeitnahen und sinnvollen Beitrag zur Arbeit von Expertengruppen erschweren.
a. Kann die Kommission erläutern, warum sie verschiedene Plattformen zur Speicherung und Veröffentlichung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Arbeit von Expertengruppen nutzt?
b. Würde die Kommission erwägen, ihr Informationsumfeld zu straffen, indem sie beispielsweise ein einziges durchsuchbares Portal für alle einschlägigen Dokumente im Zusammenhang mit Expertengruppen schafft? Was wären die technischen Herausforderungen bei der Schaffung eines solchen Portals?
Um ein Dokument über das Register der Sachverständigengruppen oder das Register der delegierten Rechtsakte zu finden, muss darüber hinaus Folgendes bekannt sein: i) dass ein Dokument existiert, ii) wie der genaue Titel lautet und (möglicherweise) iii) die Sitzung und Expertengruppe, in der es erörtert wurde, was die Suche nach Dokumenten erschwert.
c. Wie kann die Kommission die Suchoptionen für Dokumente im Zusammenhang mit Expertengruppen kurzfristig verbessern? Bietet die Kommission ihren Mitarbeitern beispielsweise Orientierungshilfen für die Erstellung von Schlüsselwörtern, die mit Dokumenten verknüpft sind, sowie für die Vergabe von Titeln für Dokumente, um die Dokumentensuche zu optimieren?
4) Wenn Beobachter von Interessenträgern aufgefordert werden, schriftlich Stellung zu nehmen, ist möglicherweise nicht immer klar, wie die Stellungnahmen dann von der Expertengruppe und der Kommission berücksichtigt werden.
a. Wie stellt die Kommission sicher, dass den Interessenträgern klar ist, wie ihre schriftlich geäußerten Ansichten (und die Ansichten anderer Interessenträger) berücksichtigt wurden? Wie oft und unter welchen Umständen gibt die Kommission beispielsweise eine Tabelle mit „Antworten auf Stellungnahmen“ heraus? Wenn die Kommission hierzu Leitlinien herausgegeben hat, könnte sie die entsprechenden Dokumente vorlegen.
b. Werden die Ansichten der Interessenträger in solchen Dokumenten anonymisiert, und wenn ja, warum?
[1] Siehe: https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups-explained?lang=de.
[2] Die Kommission bezeichnet diese Vorschriften als horizontale Vorschriften für die Einsetzung und Arbeitsweise von Sachverständigengruppen der Kommission, die hier abrufbar sind: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2016)3301&lang=de.
[3] Siehe den Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten in ihrer strategischen Untersuchung OI/6/2014/NF zur Zusammensetzung und Transparenz von Expertengruppen der Europäischen Kommission: https://www.ombudsman.europa.eu/de/de/decision/de/86030.
[4] Siehe z. B.: https://corporateeurope.org/de/expert-groups/2017/02/corporate-interests-continue-dominate-key-expert-groups und https://eeb.org/wp-content/uploads/2023/06/NGO-Letter-on-the-functioning-of-the-Expert-Group-on-Carbon-Removals-and-its-meetings-June-2023.pdf.
[5] Siehe z. B.: Radulova et al. (2021) „Sachverständigengruppen der Europäischen Kommission: Adapting to the Contestation of Expertise", in The Contestation of Expertise in the EU, S. 91-121.
[6] Öffentliche Konsultation zur Transparenz und Beteiligung an der Entscheidungsfindung der EU im Umweltbereich (SI/5/2022/KR). Siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/de/168767.
[7] Andere Bereiche von Interesse für den Bürgerbeauftragten betreffen die Art und Weise, in der die Kommission die Bestimmungen ihrer Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten anwendet, siehe beispielsweise den Beschluss des Bürgerbeauftragten darüber, wie die Europäische Kommission mit Bedenken hinsichtlich der Zusammensetzung des Hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion und mutmaßlichen Interessenkonflikten einiger ihrer Mitglieder umgegangen ist (Fall 1777/2020/KR).
[8] Das Register der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte besteht aus zwei Registern, nämlich dem Register der delegierten Rechtsakte und dem Register der Durchführungsrechtsakte. Letzteres ist getrennt vom Komitologieregister, das auch Durchführungsrechtsakte und andere einschlägige Entwürfe von Rechtsakten der Kommission enthält, zu denen auch Sachverständigengruppen konsultiert werden können.