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Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die überarbeiteten Vorschriften für das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) für EU-Bedienstete eine umfassende Deckung der gesundheitlichen Bedürfnisse im Zusammenhang mit Behinderungen gewährleisten

Frau Ursula von der Leyen

Präsidentin

Europäische Kommission

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Die Verwirklichung der Gleichstellung für alle war in den letzten Jahren eine der zentralen Verpflichtungen der Europäischen Kommission. In Bezug auf Behinderungen hat dies dazu geführt, dass die Kommission eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 sowie eine neue Personalstrategie angenommen hat.   

Ich begrüße es, dass diese beiden Strategien die Absicht der Kommission unterstreichen, bei der Gewährleistung von Inklusivität und Vielfalt ihrer Arbeitskräfte mit gutem Beispiel voranzugehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Verwaltung sowohl als politischer Entscheidungsträger als auch als Arbeitgeber ihren Beitrag zur Beseitigung der strukturellen Hindernisse leistet, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind.

Im Jahr 2020 überarbeitete die Kommission nach einer meiner Untersuchungen die allgemeinen Durchführungsbestimmungen ihres Gemeinsamen Krankheits- und Versicherungssystems (GKFS). Mit der Überarbeitung sollte eine umfassende Deckung der gesundheitlichen Bedürfnisse von EU-Bediensteten und ihren Familien im Zusammenhang mit Behinderungen sichergestellt werden. Dies würde den Übergang von einer krankheitszentrierten Gesundheitsversorgung zu einem auf den Menschen ausgerichteten Gesundheitssystem erleichtern [1]. Die EU ist Vertragspartei des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und diese Änderungen entsprachen auch dem, was VN-Experten gefordert hatten.

Derzeit wird die EU im Rahmen des Übereinkommens einer zweiten regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Dies ist ein Moment, um darüber nachzudenken, was die EU-Verwaltung seit der ersten Überprüfung getan hat, und um zu bewerten, ob die ergriffenen Schritte wirksam waren, um konkrete und positive Veränderungen für die Betroffenen herbeizuführen. Könnte die Kommission daher auf der Grundlage der im Anhang enthaltenen Fragen eine aktualisierte Fassung vorlegen?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 16. Mai 2024 erhalten würden. Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen wahrscheinlich online veröffentlichen werde [2]. Wenn die Kommission es vorzieht, diese Fragen in einer Sitzung zu erörtern, wäre dies ebenfalls möglich, und wir würden in diesem Fall vorschlagen, eine nichtvertrauliche Fassung des Sitzungsberichts zu veröffentlichen.

Die zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Frau Amandine Le Bellec.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 16.2.2024

 

Anhang – Liste der Fragen

 

A) Könnte die Kommission der Bürgerbeauftragten bitte aktuelle Informationen über die Maßnahmen übermitteln, die sie im Anschluss an ihre Empfehlung und ihre Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Gesundheitsversorgung in OI/4/2016/EA ergriffen hat?[3] Wie entsprechen die an den allgemeinen Durchführungsbestimmungen des GKFS vorgenommenen Änderungen der Empfehlung des VN-Ausschusses, dass das GKFS den mit Behinderungen zusammenhängenden Gesundheitsbedarf in einer Weise umfassend abdecken sollte, die mit dem Übereinkommen im Einklang steht?

B) In den neuen GIP des GKFS werden die vier bereits bestehenden Kriterien für die vollständige Erstattung medizinischer Kosten beibehalten. Könnte die Kommission die Bürgerbeauftragte bitte darüber informieren, wie diese Kriterien und insbesondere die Kriterien in Bezug auf „aggressive diagnostische und/oder therapeutische Verfahren“,„schwere Behinderung“und „verkürzte Lebenserwartung“auf Fälle von Behinderungen angewandt werden? Was passiert, wenn nicht nur eines, sondern mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind?

C) Könnte die Kommission bitte darlegen, ob es legitim ist, bei der Entscheidung über die Gewährung einer vollständigen Erstattung zwischen Arten von Beeinträchtigungen (körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische) oder dem wahrgenommenen „Grad“ einer Behinderung zu unterscheiden? 

D) Eine wichtige Änderung, die mit der Überarbeitung der GIP des GKFS im Jahr 2020 eingeführt wurde, ist die größere Flexibilität, die Amtsärzte bei der Bewertung eines Kriteriums haben, das im Lichte der anderen Kriterien erfüllt ist. Wie stellt die Kommission sicher, dass diese größere Flexibilität nicht zu unvorhersehbaren Erstattungen führt?

E) Könnte die Kommission den Bürgerbeauftragten bitte über alle Schritte informieren, die sie gemäß Artikel 25 Buchstabe d des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unternommen hat? Gehört die Sensibilisierung für das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Menschenrechtsansatz zu den Schulungen für Angehörige der Gesundheitsberufe in der EU oder für das GKFS tätiges Personal?

F) In OI/4/2016/EA bat die Bürgerbeauftragte um einen Überblick über die Anzahl der Anträge auf Anerkennung einer „schwerwiegenden Krankheit“, die von oder im Namen von Menschen mit Behinderungen gestellt wurden, sowie über deren Ergebnisse (Anzahl der Ablehnungen, Anzahl der Beschwerden nach Artikel 90 Absatz 2 und nachfolgende Entscheidungen). Da es diese Art von Statistiken zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab, übermittelte die Kommission dem Bürgerbeauftragten Informationen über die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit schweren Krankheiten, darunter die Zahl der Beschwerden, bei denen die Beschwerdeführer selbst eine Behinderung erklärten, und deren endgültiges Ergebnis. Wenn dies jetzt möglich ist, könnte die Kommission dem Bürgerbeauftragten bitte einen Überblick über behindertenbezogene Anträge auf Anerkennung „schwerer Krankheiten“ und deren Ergebnisse ab 2020 und dem Inkrafttreten der überarbeiteten ADB geben? Könnte die Kommission dem Bürgerbeauftragten alternativ die gleichen Informationen zur Verfügung stellen, die sie in OI/4/2016/EA übermittelt hatte?

 

[1] Hochrangige Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, September 2023, Pressemitteilung abrufbar unter: https://www.who.int/news/item/21-09-2023-world-leaders-commit-to-redouble-efforts-towards-universal-health-coverage-by-2030#:~:text=In%20the%20Political%20Declaration%2C%20Heads,health%20care%20(PHC)%20Ansatz

[2] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.  Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.

[3] Abrufbar unter: https://www.ombudsman.europa.eu/lt/decision/de/112191. Die Empfehlung der Bürgerbeauftragten lautete: „Die Kommission sollte sich unverzüglich mit der Aufgabe befassen, die GIP (die den Betrieb des GKFS regeln) zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen künftig im Rahmen des GKFS in einer Weise behandelt werden, die mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang steht. Für die Zwecke ihrer Überarbeitung der ADB sollte die Kommission einen klaren Zeitplan für die Konsultation der einschlägigen Vertreter von Bediensteten mit Behinderungen sowie der Vertreter von Bediensteten mit unterhaltsberechtigten Personen mit Behinderungen festlegen. Der Überarbeitungsprozess sollte sich auf die Kriterien für die vollständige Erstattung medizinischer Kosten konzentrieren, aber möglicherweise müssen auch andere Fragen berücksichtigt werden.“

Was die Vorschläge betrifft, so nehmen Sie bitte insbesondere zu den Vorschlägen 1, 4 und 5 Stellung. 

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