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Wie die Europäische Kommission einen Leitfaden zur vergleichenden Bewertung im Zusammenhang mit der Substitution gefährlicher Stoffe in Pestiziden angenommen hat

Frau Ursula von der Leyen

Präsidentin

Europäische Kommission

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission wegen der Annahme eines Leitfadens zur vergleichenden Bewertung im Zusammenhang mit der Substitution gefährlicher Stoffe in Pestiziden [1] erhalten. 

Der Beschwerdeführer, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), ist besorgt darüber, dass die Kommission in ihren Leitfaden einen von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum entwickelten Standard aufgenommen hat.

Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die von dieser Organisation entwickelte Norm nicht mit den Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung [2] (im Folgenden „ÖPP-Verordnung“) im Einklang steht und die Substitution gefährlicher Stoffe behindert. Sie ist ferner der Auffassung, dass die Organisation die EU-Standards für Transparenz und Unabhängigkeit bei ihrer Arbeit nicht erfüllt und dass die Pestizidindustrie die Ausarbeitung der Norm stark beeinflusst hat.

Ich habe beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoll wäre, eine schriftliche Antwort der Kommission auf die Bedenken des Beschwerdeführers zu erhalten und die im Anhang enthaltenen Fragen zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass ich dem Beschwerdeführer eine Kopie dieses Schreibens und der dazugehörigen Anlage übermittelt habe. Ich werde dem Beschwerdeführer wahrscheinlich auch Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen zur Stellungnahme zusenden [3]. Wir können auch beschließen, Ihre Antwort zu veröffentlichen. Der zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Herr Vieri Biondi.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 24. Mai 2023 erhalten würden. Sollte sich die Kommission im Laufe dieser Untersuchung an Gerichtsverfahren beteiligen, die denselben Gegenstand wie diese Beschwerde betreffen, bitte ich Sie, uns dies mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 24.2.2023

 

ANHANG – 177/2023/VB

1. Könnte die Kommission bitte auf die Behauptung des Beschwerdeführers eingehen, dass die von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum entwickelte Norm nicht mit der Pflanzenschutzmittelverordnung übereinstimmt und die Substitution von Stoffen behindert, die als Substitutionskandidaten identifiziert wurden? Insbesondere würde ich es begrüßen, wenn die Kommission auf die Argumente des Beschwerdeführers eingehen könnte, dass der Standard der Organisation

a) verwendet das Konzept der „verfügbaren chemischen Vielfalt der Wirkungsweise“anstelle des Konzepts der „chemischen Vielfalt der Wirkstoffe“gemäß Artikel 50 der PSM-Verordnung; und

b) behandelt „geringfügige Verwendungen“ in einer Weise, die nicht mit der Verordnung im Einklang steht. 

2. Könnte die Kommission bitte dazu Stellung nehmen, ob der Verweis in ihrem Leitfaden auf eine von einer internationalen Organisation, der Nicht-EU-Länder angehören, entwickelte Norm zur Auslegung von EU-Rechtsvorschriften impliziert oder zumindest den Eindruck erwecken könnte, dass die internationale Norm als offizielle EU-Norm zu behandeln und entsprechend anzuwenden ist?

3. Wenn die Kommission in einem Leitfaden (auf den sich die Behörden der EU-Mitgliedstaaten wahrscheinlich verlassen werden) auf eine von Nicht-EU-Einrichtungen oder internationalen Organisationen entwickelte Norm verweist, wie stellt sie sicher, dass diese Normen mit dem EU-Recht im Einklang stehen und auf der Grundlage unabhängigen Fachwissens entwickelt werden?

4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Kommission in diesem Fall vor der Veröffentlichung des Leitfadens ergriffen, um sicherzustellen, dass die von der Organisation entwickelte Norm mit dem EU-Recht vereinbar ist? Hat die Kommission das Verfahren, das zur Annahme der Norm geführt hat, überprüft, bevor sie sie in den Leitfaden aufgenommen hat, um sicherzustellen, dass sie unabhängig entwickelt wurde? Falls ja, hat die Kommission ähnliche Bewertungen für die aktualisierten Fassungen der Normen durchgeführt, die nach der Veröffentlichung des Leitfadens angenommen wurden?

 

[1] Entwurf eines Leitfadens für die vergleichende Bewertung und Substitution von Pflanzenschutzmitteln, SANCO/11507/2013 rev. 12, https://food.ec.europa.eu/system/files/2016-10/pesticides_aas_guidance_comparative_assessment_substitution_rev_1107-2009.pdf.

[2] Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32009R1107.

[3] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.

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