# Transparenz und Rechenschaftspflicht der Aufbau- und Resilienzfazilität
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2022-02-24T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/opening-summary/de/148742)
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Ursula von der Leyen

Präsidentin

Europäische Kommission

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich erkenne die wichtige Arbeit der Europäischen Kommission bei der Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität an, die durch die Bereitstellung von über 700 Mrd. EUR bereits eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie spielt und Europa dabei hilft, gestärkt aus dieser beispiellosen Krise hervorzugehen.

Seit Ausbruch der Pandemie habe ich betont, dass die EU hohe Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht einhalten muss, und habe die Arbeit der EU-Verwaltung zu diesem Zweck überwacht. Angesichts der wichtigen Rolle, die dieser hohe Betrag an Darlehen und Zuschüssen spielt, muss es Transparenz darüber geben, wie die Mittel ausgegeben werden^[\[1\],](#_ftn1){#_ftnref1}^ und ich begrüße das Engagement der Kommission in dieser Hinsicht.[^\[2\]^](#_ftn2){#_ftnref2} Es ist in der Tat von größter Bedeutung, zugängliche Informationen über die Darlehen und Zuschüsse und die von ihnen unterstützten Projekte bereitzustellen.

Die Öffentlichkeit sollte sich vergewissern, dass die Mitgliedstaaten alle an die Darlehen und Zuschüsse geknüpften Bedingungen einhalten. Dies ist angesichts ihrer Umweltziele und der zunehmenden Besorgnis darüber, wie der EU-Haushalt in bestimmten Mitgliedstaaten eingesetzt werden könnte, um die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, besonders wichtig.

In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen identifiziert, die ich gerne klären würde, wenn die Kommission sie klären könnte. Beiliegend erhalten Sie eine Anlage mit den Fragen.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie nach Möglichkeit bis zum 24. Mai 2022 mit den Ansichten der Kommission zu diesen Fragen antworten könnten. Sollten weitere Informationen oder Klarstellungen erforderlich sein, können sich Kommissionsbedienstete an Frau Leticia Díez Sánchez und Frau Patricia López Martín wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly


Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 24.2.2022

**Anhang**
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#### 1) **Transparenz der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und deren Bewertung**

Es wurden Bedenken hinsichtlich unzureichender Transparenz im Zusammenhang mit den Verhandlungen und der Genehmigung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne geäußert \[3\]^[Die](#_ftn3){#_ftnref3}^ Bürgerbeauftragte hat in der Vergangenheit gegenüber der Kommission geltend gemacht, dass sie angesichts der wichtigen öffentlichen Interessen, um die es geht, sicherstellen sollte, dass Transparenzanforderungen Teil der Verhandlungen sind^[\[4\].](#_ftn4){#_ftnref4}^

**Welche Mechanismen hat die Kommission eingerichtet, um bei den Verhandlungen über die nationalen Pläne für Transparenz zu sorgen? **Welche Transparenzmaßnahmen wird die Kommission mit**Blick auf die Zukunft ergreifen, um eine öffentliche Kontrolle der Bewertung der Etappenziele und Reformen der Mitgliedstaaten zu ermöglichen?**

In Bezug auf den Zugang zu Dokumenten prüft die Bürgerbeauftragte derzeit, ob die Kommission bislang auf einen Zweitantrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Bewertung des deutschen Plans nicht geantwortet **hat.[^\[5\]^](#_ftn5){#_ftnref5} Hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung künftiger ähnlicher Anträge zu erleichtern?**

#### **2)** **Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit**

Die Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität[^(ARF) \[6\]^](#_ftn6){#_ftnref6} verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bekanntmachung der Finanzierung. In ihren Leitlinien für die Mitgliedstaaten^[\[7\]](#_ftn7){#_ftnref7}^forderte die Kommission die nationalen Regierungen auf, in ihren Aufbau- und Resilienzplänen einen Überblick über ihre nationale Kommunikationsstrategie vorzulegen.

Könnte die Kommission klarstellen, **welche Informationen die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen und wie sie die Anforderungen der Verordnung in Bezug auf „Information, Kommunikation und Publizität" erfüllen müssen?**

Gemäß den Leitlinien müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission zusammenarbeiten, um das Bewusstsein für die Fazilität zu schärfen. Beispielsweise sollten Mitgliedstaaten, die einen eigenen Webspace für ihre Aufbau- und Resilienzpläne und damit zusammenhängenden Projekte einrichten, der Kommission den Link mitteilen. Obwohl die Website der Kommission bereits viele Informationen enthält, könnte es für die Bürgerinnen und Bürger schwierig sein, sich in den dort bereitgestellten Informationen zurechtzufinden. **Plant die Kommission, die Informationen über nationale Pläne und Projekte der Öffentlichkeit zugänglicher zu machen, z. B. über eine spezielle Website, auf der alle jeweiligen nationalen Links aufgeführt sind? Welche anderen Maßnahmen erwägtdie Kommission gegebenenfalls für die Verbreitung von Informationen über die Fazilität?**

Beabsichtigt die Kommission schließlich, im Rahmen ihrer Kommunikationsstrategie **Informationen über die durchgeführten Prüfungen zur Verfügung zu stellen,** sobald diese abgeschlossen sind und umgesetzt wurden?

#### **3)** **Aufsichtsmechanismen**

Die ARF-Verordnung räumt den Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle beim Schutz der finanziellen Interessen der EU ein. Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen, einschließlich der wirksamen Prävention, Aufdeckung und Behebung von Interessenkonflikten, Korruption und Betrug sowie der Vermeidung von Doppelfinanzierung. Die Kommission sollte ihrerseits sicherstellen, dass die nationalen Kontrollmechanismen dieser Verpflichtung wirksam nachkommen.

Welche **Mechanismen gibt es zur Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Prüf- und Kontrollmechanismen der Mitgliedstaaten, um der Öffentlichkeit zu versichern, dass die Fazilität angemessen genutzt wird? Unter welchen Umständen wird die Kommission von den Mitgliedstaaten eine detaillierte Übersicht über die Endempfänger der Mittel verlangen?**

[\[1\]](#_ftnref1){#_ftn1} Zu diesem Zweck arbeitet mein Büro derzeit in Zusammenarbeit mit der OECD und mit Unterstützung des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten an einem Dokument mit dem Titel „Good Practice Principles for government transparency in the use of recovery funds", das in den kommenden Monaten veröffentlicht wird.

[\[2\]](#_ftnref2){#_ftn2} Antwort der Europäischen Kommission auf das Schreiben der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Umgang der Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zum Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) unter [https://www.ombudsman.europa.eu/en/doc/correspondence/en/148333.](/de/doc/correspondence/de/148333)

[\[3\]](#_ftnref3){#_ftn3} Sehen Sie sich die Wiederherstellungsdateien an, indem Sie dem Geld folgen, das verfügbar ist unter: [https://www.ftm.eu/articles/recovery-files-eu-transparency?utm_source=twitter\&utm_medium=social\&utm_campaign=BrusselsRefuses](https://www.ftm.eu/articles/recovery-files-eu-transparency?utm_source=twitter&utm_medium=social&utm_campaign=BrusselsRefuses).

[\[4\]](#_ftnref4){#_ftn4} Dies wurde der Kommission im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise signalisiert, die unter folgender Adresse abrufbar sind: [https://www.ombudsman.europa.eu/en/decision/en/141706](/de/decision/de/141706)

[\[5\]](#_ftnref5){#_ftn5} Siehe: [https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/60962.](/de/case/de/60962)

[\[6\]](#_ftnref6){#_ftn6} Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

[\[7\]](#_ftnref7){#_ftn7} Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Guidance to Member States: Aufbau- und Resilienzpläne", abrufbar unter: <https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/document_travail_service_part1_v2_en.pdf>