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Transparenz und Rechenschaftspflicht der Aufbau- und Resilienzfazilität
Eröffnete Fälle
Fall SI/6/2021/PVV - Geöffnet am Donnerstag | 24 Februar 2022 - Entscheidung vom Dienstag | 12 September 2023 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Frau Ursula von der Leyen
Präsidentin
Europäische Kommission
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich erkenne die wichtige Arbeit der Europäischen Kommission bei der Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität an, die durch die Bereitstellung von mehr als 700 Mrd. EUR bereits eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie spielt und Europa dabei unterstützt, gestärkt aus dieser beispiellosen Krise hervorzugehen.
Seit dem Ausbruch der Pandemie habe ich betont, dass die EU hohe Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht aufrechterhalten muss, und habe die Arbeit der EU-Verwaltung zu diesem Zweck überwacht. Angesichts der wichtigen Rolle, die dieser hohe Betrag an Darlehen und Zuschüssen spielt, muss Transparenz darüber herrschen, wie die Mittel ausgegeben werden [1], und ich begrüße die diesbezügliche Zusage der Kommission [2]. Es ist in der Tat von größter Bedeutung, zugängliche Informationen über die Darlehen und Zuschüsse und die von ihnen unterstützten Projekte bereitzustellen.
Die Öffentlichkeit sollte beruhigt werden, dass die Mitgliedstaaten alle an die Darlehen und Zuschüsse geknüpften Bedingungen einhalten. Dies ist angesichts ihrer Umweltziele und der wachsenden Besorgnis darüber, wie der EU-Haushalt in bestimmten Mitgliedstaaten eingesetzt werden könnte, um die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, besonders wichtig.
In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen identifiziert, die ich für eine Klärung durch die Kommission begrüßen würde. Beiliegend erhalten Sie eine Anlage mit den Fragen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie nach Möglichkeit bis zum 24. Mai 2022 mit der Stellungnahme der Kommission zu diesen Fragen antworten könnten. Sollten weitere Informationen oder Klarstellungen erforderlich sein, können sich die Bediensteten der Kommission an Frau Leticia Díez Sánchez und Frau Patricia López Martín wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 24.2.2022
Anhang
1) Transparenz der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und deren Bewertung
Es wurden Bedenken hinsichtlich unzureichender Transparenz in Bezug auf die Aushandlung und Genehmigung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne geäußert.[3] Der Bürgerbeauftragte hat in der Vergangenheit gegenüber der Kommission geltend gemacht, dass er sicherstellen sollte, dass Transparenzanforderungen angesichts der wichtigen öffentlichen Interessen, die auf dem Spiel stehen, Teil der Verhandlungen sind.[4]
Welche Mechanismen hat die Kommission eingerichtet, um Transparenz bei den Verhandlungen über die nationalen Pläne zu gewährleisten? Mit Blick auf die Zukunft: Welche Transparenzmaßnahmen wird die Kommission ergreifen, um eine öffentliche Kontrolle der Bewertung der Etappenziele und Reformen der Mitgliedstaaten zu ermöglichen?
In Bezug auf den Zugang zu Dokumenten prüft die Bürgerbeauftragte derzeit, ob die Kommission bislang nicht auf einen Zweitantrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Bewertung des deutschen Plans geantwortet hat.[5] Hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung künftiger ähnlicher Anträge zu erleichtern?
2) Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)[6] werden den Mitgliedstaaten Verpflichtungen hinsichtlich der Bekanntmachung der Finanzierung auferlegt. In ihren Leitlinien für die Mitgliedstaaten [7] forderte die Kommission die nationalen Regierungen auf, in ihren Aufbau- und Resilienzplänen einen Überblick über ihre nationale Kommunikationsstrategie zu geben.
Könnte die Kommission klarstellen, welche Informationen die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen und wie sie die Anforderungen der Verordnung in Bezug auf „Information, Kommunikation und Publizität“ erfüllen müssen?
Gemäß den Leitlinien müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission zusammenarbeiten, um das Bewusstsein für die Fazilität zu schärfen. Beispielsweise sollten Mitgliedstaaten, die einen eigenen Webspace für ihre Aufbau- und Resilienzpläne und damit zusammenhängende Projekte einrichten, der Kommission den Link mitteilen. Obwohl die Website der Kommission bereits viele Informationen enthält, könnte es für die Bürgerinnen und Bürger schwierig sein, durch die dort bereitgestellten Informationen zu navigieren. Plant die Kommission, die Informationen über nationale Pläne und Projekte der Öffentlichkeit zugänglicher zu machen, z. B. über eine spezielle Website, auf der alle jeweiligen nationalen Links aufgeführt sind? Welche anderen Maßnahmen erwägt die Kommission gegebenenfalls für die Verbreitung von Informationen über die Fazilität?
Beabsichtigt die Kommission schließlich, im Rahmen ihrer Kommunikationsstrategie Informationen über die durchgeführten Prüfungen zur Verfügung zu stellen, sobald diese abgeschlossen und durchgeführt sind?
3) Aufsichtsmechanismen
Die ARF-Verordnung verleiht den Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle beim Schutz der finanziellen Interessen der EU. Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen, einschließlich der wirksamen Prävention, Aufdeckung und Behebung von Interessenkonflikten, Korruption und Betrug sowie der Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Die Kommission wiederum sollte sicherstellen, dass die nationalen Kontrollmechanismen dieser Verpflichtung wirksam nachkommen.
Welche Mechanismen gibt es zur Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Prüfungs- und Kontrollmechanismen der Mitgliedstaaten, um der Öffentlichkeit zu versichern, dass die Fazilität angemessen genutzt wird? Unter welchen Umständen wird die Kommission von den Mitgliedstaaten eine detaillierte Übersicht über die Endempfänger der Mittel verlangen?
[1] Zu diesem Zweck bereitet mein Büro in Zusammenarbeit mit der OECD und mit Hilfe des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten derzeit ein Dokument mit dem Titel „Grundsätze bewährter Verfahren für die Transparenz der Verwendung von Einziehungsmitteln durch die Regierung“ vor, das in den kommenden Monaten veröffentlicht wird.
[2] Antwort der Europäischen Kommission auf das Schreiben der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Bearbeitung eines Antrags der Kommission auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zum Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/148333.
[3] Siehe Recovery Files by Follow the Money, abrufbar unter: https://www.ftm.eu/articles/recovery-files-eu-transparency?utm_source=twitter&utm_medium=social&utm_campaign=BrusselsRefuses.
[4] Dies wurde der Kommission im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise mitgeteilt, die unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/de/de/de/141706 abrufbar sind.
[5] Siehe https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/60962.
[6] Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
[7] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Guidance to Member States: Recovery and Resilience Plans“ (Leitlinien für die Mitgliedstaaten: Aufbau- und Resilienzpläne), abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/document_travail_service_part1_v2_en.pdf