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Vorgehensweise der Europäischen Kommission bei der Bewertung der Nachhaltigkeits- und Umweltauswirkungen von vorgeschlagenen „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ im Energiebereich

Die Europäische Bürgerbeauftragte hat eine Untersuchung dazu eingeleitet, wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die Auswirkungen von Energieinfrastrukturprojekten auf Nachhaltigkeit und Klima bewertet werden, bevor sie in die Liste der „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“* aufgenommen werden. Die Untersuchung stützt sich auf eine Beschwerde, in der geltend gemacht wird, dass Erdgasprojekte vor ihrer Aufnahme in die Liste nicht ausreichend bewertet würden.

Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission schriftlich um weitere Informationen darüber ersucht, wie sie solche Bewertungen in Bezug auf Erdgas- und Erdölprojekte durchgeführt hat, die als Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewiesen wurden.

* Vorhaben von gemeinsamem Interesse sind wichtige grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte, die die Energiesysteme der EU-Länder miteinander verbinden. Vorhaben von gemeinsamem Interesse profitieren von einer beschleunigten Planung und Genehmigungserteilung und können Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) beantragen.