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Fluggastrechte – Rolle der nationalen Durchsetzungsbehörden

Behauptung(en)

Die Kommission stellt nicht sicher, dass die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte korrekt umsetzen, da sie nicht darauf besteht, dass die nationalen Durchsetzungsbehörden befugt sein müssen, die Fluggastrechte durchzusetzen, und nicht nur die Befugnis, eine unverbindliche Stellungnahme abzugeben.

Forderung(en)

Die Kommission sollte darauf bestehen, dass die nationalen Durchsetzungsstellen befugt sind, die Fahrgastrechte durchzusetzen, und nicht nur befugt sind, eine unverbindliche Stellungnahme abzugeben.

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