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Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/187/10

Behauptung(en)

EPSO habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/187/10 verstoßen.

Forderung(en)

EPSO sollte Bewerbern, die am ersten Tag des Auswahlverfahrens die Assessment-Tests abgelegt und die allgemeine Kompetenzprüfung nicht bestanden haben, die erneute Teilnahme an der Prüfung ermöglichen.

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