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Ungleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/208/11
Eröffnete Fälle
Fall 2473/2011/DK - Geöffnet am Dienstag | 20 Dezember 2011 - Entscheidung vom Donnerstag | 12 September 2013 - Betroffene Institution Europäisches Amt für Personalauswahl ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Das EPSO hat es versäumt, ausreichende Begründungen dafür vorzulegen, dass Bewerbern bei allgemeinen Auswahlverfahren das bulgarische PHO-Tastaturlayout nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Forderung(en)
EPSO sollte den Bewerbern das bulgarische PHO-Tastaturlayout zur Verfügung stellen.