Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Umsetzung eines Urteils durch das Gericht für den öffentlichen Dienst durch die Kommission
Eröffnete Fälle
Fall 2456/2011/BEH - Geöffnet am Freitag | 16 Dezember 2011 - Entscheidung vom Donnerstag | 25 Juli 2013 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Die Kommission habe ihre Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 nicht ordnungsgemäß behandelt.
Forderung(en)
Die Kommission sollte ihre Entscheidung über ihre Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 widerrufen und ihren Standpunkt überdenken.