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Fehlende Antwort – Standpunkt der Europäischen Union gegenüber den Mitgliedstaaten und Drittländern

Behauptung(en)

Die Kommission hat i) das Schreiben des Beschwerdeführers vom 12. Oktober 2010 nicht ordnungsgemäß behandelt und ii) ihn dadurch diskriminierend und unangemessen behandelt.

Forderung(en)

Die Kommission sollte begründen, warum sie i) das Schreiben des Beschwerdeführers nicht ordnungsgemäß bearbeitet und ii) ihn diskriminierend und unangemessen behandelt hat.

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