Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Fehlende Antwort – Standpunkt der Europäischen Union gegenüber den Mitgliedstaaten und Drittländern
Eröffnete Fälle
Fall 2058/2011/JN - Geöffnet am Donnerstag | 20 Oktober 2011 - Entscheidung vom Dienstag | 23 Juli 2013 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Die Kommission hat i) das Schreiben des Beschwerdeführers vom 12. Oktober 2010 nicht ordnungsgemäß behandelt und ii) ihn dadurch diskriminierend und unangemessen behandelt.
Forderung(en)
Die Kommission sollte begründen, warum sie i) das Schreiben des Beschwerdeführers nicht ordnungsgemäß bearbeitet und ii) ihn diskriminierend und unangemessen behandelt hat.