# Abwicklung nationaler Verwaltungsverfahren durch die EU-Delegation im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines örtlichen Bediensteten in einem Nicht-EU-Land
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2011-09-05T00:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/opening-summary/de/10818)
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Behauptung(en)
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Die EU-Delegation hat bei der Kommunikation mit den lokalen Behörden im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Beschwerdeführers in der Delegation eine Reihe von Verwaltungsfehlern begangen.

Forderung(en)
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Die Delegation sollte

1) Senden Sie das Vertragsendeformular an die ägyptischen Behörden;

2) alle Beträge, die der ägyptischen Sozialversicherung geschuldet werden, einschließlich ausstehender Geldbußen und Zinsen, zu regulieren;

3) Schadenersatz für folgenden Schaden vorschlagen oder aushandeln:

a. Laufende Schäden an der beruflichen Laufbahn des Beschwerdeführers, insbesondere Verluste aufgrund verpasster Beschäftigungsmöglichkeiten in Ägypten; b. Stress und Angst; undc. Kosten und Ausgaben, um das Problem zu lösen, einschließlich der Kosten für die Einstellung von Verwaltungs-, Finanz- und Rechtsexperten.

(Anmerkung: Die Untersuchung wurde zunächst an die Europäische Kommission gerichtet. Nachdem die Bürgerbeauftragte von der Kommission darüber informiert wurde, dass sie (nicht mehr) für die Bearbeitung dieser Beschwerde zuständig ist und dass die zuständige Stelle der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ist, leitete sie die Untersuchung an den EAD weiter.)