Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Ombudsfrau eröffnet Untersuchung zur Transparenz der „Realitätsprüfungen“ der Kommission mit Interessenträgern
Aktuelles - Datum Mittwoch | 08 Juli 2026
Fall 1029/2026/KR - Geöffnet am Donnerstag | 02 Juli 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Dänemark
Beschwerde eingereicht
29/04/2026Analyse der Beschwerde
30/04/2026Laufende Untersuchung
02/07/2026Vorläufiges Ergebnis
Ergebnis der Untersuchung
Die Europäische Ombudsfrau Teresa Anjinho hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu untersuchen, wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass ihre „Realitätsüberprüfungen“ mit Interessenträgern den Transparenzanforderungen für die Entscheidungsfindung entsprechen.
Reality-Checks sind ein neues Konsultationsinstrument, mit dem die Kommission Informationen direkt von den von ihr selbst ermittelten Interessenträgern einholt, um sich über die Hürden zu informieren, mit denen sie bei der Umsetzung der EU-Vorschriften konfrontiert sind.
Die Kommission erklärt, dass die Realitätskontrollen zur Sammlung von Fakten, Daten oder Fachwissen dienen und daher von den Transparenzvorschriften ausgenommen sind, die normalerweise für Treffen zwischen der Kommission und Interessenvertretern gelten.
Der Beschwerdeführer, eine Organisation der Zivilgesellschaft, argumentiert, dass alle Phasen der Entscheidungsfindung in der EU durch sinnvolle Transparenzmaßnahmen abgedeckt werden müssen.
In einem ersten Schritt der Untersuchung hat die Ombudsfrau der Kommission eine Reihe von Fragen zu Realitätskontrollen vorgelegt.
Dazu gehört auch, wie sichergestellt wird, dass solche Treffen im Rahmen der Sammlung von Sachinformationen verbleiben und nicht zu umfassenderen Konsultationen werden, die Standardtransparenzmaßnahmen unterliegen, die für Treffen mit Lobbyisten gelten.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission auch gebeten, eine Liste aller von ihr in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführten Realitätsüberprüfungen sowie Informationen darüber vorzulegen, wie sie sicherstellt, dass die Geschäftsinteressen die Diskussionen nicht dominieren, und wie sie sicherstellt, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft rechtzeitig Zugang zu dem haben, was in den Realitätsüberprüfungssitzungen erörtert wurde.
Sie hat die Kommission gebeten, bis zum 18. September 2026 zu antworten.
Hintergrund
Transparenzmaßnahmen für Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Interessenvertretern sowie für Treffen zwischen hochrangigen Kommissionsbediensteten und Interessenvertretern sind in zwei Beschlüssen der Kommission (2024/3081 und 2024/3082) festgelegt.
In Artikel 3 jedes Beschlusses sind Ausnahmen von den Transparenzmaßnahmen festgelegt, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Beschluss nicht für „Sitzungen gilt, die zum Zwecke der Einreichung von Stellungnahmen organisiert werden: auf direkte und spezifische Anfragen der Kommission, ihrer Vertreter oder Bediensteten nach Sachinformationen, Daten oder Fachwissen.