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Ombudsfrau bedauert die Bearbeitung des Zugangsantrags durch die Kommission zur Bewertung der Einhaltung der digitalen EU-Vorschriften durch X

Die Bürgerbeauftragte bedauert, dass die Europäische Kommission ihrer Empfehlung, einen Bericht der Social-Media-Plattform X über die Einhaltung der digitalen EU-Vorschriften zur Offenlegung zu prüfen, nicht gefolgt ist. In der Empfehlung der Bürgerbeauftragten hieß es, dass die Kommission den Bericht im Interesse eines möglichst breiten Zugangs der Öffentlichkeit bewerten sollte.

In ihrem Beschluss zum Abschluss der Untersuchung wies die Ombudsfrau darauf hin, dass sie mit dem Argument der Kommission nicht einverstanden sei, dass eine allgemeine Vermutung der Nichtoffenlegung auf nach dem Gesetz über digitale Dienste erstellte Risikobewertungsberichte angewandt werden könne. Sie betont, dass der Öffentlichkeit nur Informationen vorenthalten werden könnten, die vernünftigerweise als sensibel angesehen werden könnten, da in den Vorschriften über digitale Dienste festgelegt sei, dass der Risikobewertungsbericht letztlich veröffentlicht werden solle.

Die Bürgerbeauftragte hat auch zwei neue Argumente beanstandet, die die Kommission als Reaktion auf ihre Empfehlung vorgebracht hat. Die Kommission erklärte, dass sie selbst nicht beurteilen könne, ob der Bericht wirtschaftlich sensible Informationen enthalte, und dass der Beschwerdeführer ein privates und kein öffentliches Interesse an der Offenlegung des Berichts verfolge.

Die Bürgerbeauftragte betonte, dass die Bewertung sensibler Geschäftsinformationen Teil der Verpflichtungen der Kommission nach dem EU-Recht über den Zugang zu Dokumenten (Verordnung 1049/2001) sei. Da die von sehr großen Online-Plattformen angebotenen Dienste zu schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen wie der Identifizierung von Diebstahl und sexueller Gewalt führen könnten, könne die Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch die Plattformen nicht als ausschließlich privates Interesse angesehen werden.

Infolgedessen behielt die Bürgerbeauftragte ihre frühere Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit bei.

Hintergrund

Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen Anbieter sehr großer Online-Plattformen bestimmte Risiken ihrer Dienste bewerten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, den negativen Auswirkungen auf die Grundrechte oder den Schutz Minderjähriger. Die Jahresberichte über diese Risikobewertungen werden der Kommission übermittelt, die überwacht und durchsetzt, ob diese Plattformen ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachkommen.

Die Kommission erhielt den Bericht über die erste jährliche Risikobewertung von X nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste im September 2023.

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