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Bürgerbeauftragte begrüßt konstruktive Antwort der Kommission auf dringende Feststellungen zur Entscheidungsfindung
Aktuelles - Datum Freitag | 20 Februar 2026
Fall 1379/2024/MIK - Geöffnet am Montag | 16 September 2024 - Empfehlung vom Dienstag | 25 November 2025 - Entscheidung vom Dienstag | 23 Juni 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Fall 2031/2024/VB - Geöffnet am Montag | 23 Juni 2025 - Empfehlung vom Dienstag | 25 November 2025 - Entscheidung vom Dienstag | 23 Juni 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Fall 983/2025/MIK - Geöffnet am Mittwoch | 21 Mai 2025 - Empfehlung vom Dienstag | 25 November 2025 - Entscheidung vom Dienstag | 23 Juni 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
03/11/2024Analyse der Beschwerde
05/11/2024Laufende Untersuchung
03/12/2024Vorläufiges Ergebnis
25/11/2025Ergebnis der Untersuchung
23/06/2026
Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho hat die konstruktive Antwort der Europäischen Kommission auf ihre Feststellungen in einer Reihe von Untersuchungen zur dringenden Entscheidungsfindung begrüßt.
In ihrer Antwort erkannte die Kommission an, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass Ausnahmen von ihren Standardvorschriften für die Politikgestaltung in dringenden Fällen ordnungsgemäß erfasst und erläutert werden. Im Rahmen ihrer Pläne zur Überarbeitung dieser internen Vorschriften kündigte die Kommission auch an, dass sie darüber nachdenken wird, wie sie bei ihren Bewertungen der Notwendigkeit, dringend zu handeln, transparenter sein kann.
Wie in den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten dargelegt, muss die Kommission gemäß den Verträgen und der Rechtsprechung für eine transparente, faktengestützte und inklusive Ausarbeitung „dringender“ Legislativvorschläge sorgen.
Die Bürgerbeauftragte wird nun die Antwort der Kommission eingehend prüfen, bevor sie abschließende Schlussfolgerungen zieht. Bei ihrer Analyse wird auch das Feedback berücksichtigt, das sie von den Beschwerdeführern erwartet.
Hintergrund
Die Bürgerbeauftragte führte drei getrennte beschwerdebasierte Untersuchungen durch, in denen untersucht wurde, inwieweit die Kommission ihre eigenen Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung bei der Ausarbeitung von Legislativentwürfen zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Omnibus I), zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten anwandte.
Sie stellte eine Reihe von Verfahrensmängeln bei der Anwendung dieser Vorschriften durch die Kommission fest, die zusammengenommen einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen.
In zwei zukunftsgerichteten Empfehlungen forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, für eine vorhersehbare, kohärente und nicht willkürliche Anwendung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu sorgen und sicherzustellen, dass die künftige dringende Ausarbeitung von Legislativvorschlägen stets transparent, evidenzbasiert und inklusiv ist. Sie unterbreitete auch eine Reihe von Vorschlägen im Hinblick auf die bevorstehende Überarbeitung der Vorschriften.