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Die Bürgerbeauftragte kritisiert das Versäumnis der Kommission, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie sie die Menschenrechtsrisiken im Abkommen zwischen der EU und Tunesien bewertet hat
Aktuelles - Datum Mittwoch | 23 Oktober 2024
Fall OI/2/2024/MHZ - Geöffnet am Freitag | 12 April 2024 - Entscheidung vom Montag | 21 Oktober 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
12/04/2024Laufende Untersuchung
12/04/2024Ergebnis der Untersuchung
11/10/2024
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission dafür kritisiert, dass sie vor der Unterzeichnung eines Abkommens mit Tunesien, das EU-Mittel für das Grenzmanagement umfasst, nicht transparent über die Menschenrechtsinformationen war, auf die sie sich stützte. Sie forderte die Kommission ferner auf, explizite Kriterien für die Aussetzung der EU-Finanzierung festzulegen.
Die Kommission hat trotz öffentlicher Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage in Tunesien, insbesondere in Bezug auf die Behandlung von Migranten, keine Informationen über das Risikomanagement veröffentlicht, auf das sie sich bei der Vereinbarung von 2023 stützte.
Die Vereinbarung enthält Bestimmungen zur Bekämpfung der irregulären Migration sowie finanzielle Unterstützung der EU für die Bereitstellung von Ausrüstung, für Schulungen und technische Unterstützung für das tunesische Grenzmanagement, für die Bekämpfung von Schmuggel und für die Verstärkung der Grenzkontrollen.
In einer Untersuchung stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission trotz wiederholter Behauptungen, sie sei nicht verpflichtet, vor der Unterzeichnung der Vereinbarung eine ausdrückliche Folgenabschätzung zu den Menschenrechten durchzuführen, tatsächlich eine ähnliche Bewertung durchgeführt hatte.
Es ist zwar positiv, dass die Kommission die Menschenrechtslage in Tunesien überprüft hat, unter anderem durch Berichte der EU-Delegation im Land, doch wäre eine formelle Folgenabschätzung der Vereinbarung im Bereich der Menschenrechte vorzuziehen gewesen. Solche förmlichen Bewertungen werden veröffentlicht, wodurch die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen zur Bekämpfung etwaiger Menschenrechtsprobleme, die sich aus dem Abkommen ergeben, erhöht werden kann.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission aufgefordert, eine Zusammenfassung des Risikomanagements auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Kriterien für die Aussetzung der Finanzierung
In ihren Untersuchungsergebnissen betonte die Bürgerbeauftragte, dass die Kommission verpflichtet ist, sicherzustellen, dass mit EU-Mitteln keine Maßnahmen unterstützt werden, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Sie fordert die Kommission auf, konkrete Kriterien für die Aussetzung der EU-Finanzierung von Projekten in Tunesien aufgrund von Menschenrechtsverletzungen festzulegen und zu veröffentlichen.
Die Kommission sollte auch Organisationen, die die Menschenrechte in Tunesien überwachen, ermutigen, Beschwerdemechanismen einzurichten, bei denen Einzelpersonen mutmaßliche Verletzungen ihrer Menschenrechte bei der Verwendung der Mittel melden können. Die Kommission stützt sich bei der Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen auf Berichte dieser Organisationen, zu denen die Internationale Organisation für Migration und der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte gehören.
Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass es für die Öffentlichkeit schwierig ist, sich ein vollständiges Bild von der Menschenrechtslage zu machen, und forderte die Kommission auf, Informationen über die Überwachung in einem einzigen Dokument zusammenzustellen, das Dokument zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren.