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Der Bürgerbeauftragte fragt die Kommission, wie sie bei „dringenden“ Legislativvorschlägen wie der jüngsten Änderung der GAP-Rechtsvorschriften vorgeht.
Aktuelles - Datum Freitag | 20 September 2024
Fall 1379/2024/MIK - Geöffnet am Montag | 16 September 2024 - Empfehlung vom Dienstag | 25 November 2025 - Entscheidung vom Dienstag | 23 Juni 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
24/07/2024Analyse der Beschwerde
24/07/2024Laufende Untersuchung
09/08/2024Vorläufiges Ergebnis
25/11/2025Ergebnis der Untersuchung
23/06/2026
Der Bürgerbeauftragte hat eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie die Europäische Kommission bei „dringenden“ Legislativvorschlägen wie der jüngsten Änderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU arbeitet. Die Untersuchung betrifft auch die Frage, wie die Kommission bewertet, ob ihre Vorschläge mit den Zielen der Klimaneutralität des Europäischen Klimagesetzes im Einklang stehen.
Umweltorganisationen äußerten gegenüber der Bürgerbeauftragten Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie die Kommission den GAP-Vorschlag ausgearbeitet hat, der Anfang dieses Jahres angenommen wurde und darauf abzielt, den Landwirten mehr Flexibilität bei der Einhaltung der EU-Umweltschutzvorschriften zu bieten.
Die Organisationen stellten in Frage, ob die Kommission hinreichend geprüft habe, ob sich die Änderungen auf die langfristige ökologische Nachhaltigkeit der EU-Landwirtschaft ausgewirkt hätten. Sie stellten auch in Frage, ob die Öffentlichkeit zu dem Legislativvorschlag der Kommission angemessen konsultiert worden sei. Dieser Schritt ist gemäß den internen Leitlinien und dem Instrumentarium der Kommission für eine bessere Rechtsetzung erforderlich.
In einem ersten Schritt hat der Bürgerbeauftragte die Kommission aufgefordert, eine Reihe von Fragen zu beantworten. Dazu gehört, ob sie über interne Verfahren verfügt, um zu entscheiden, ob die Folgenabschätzungsanforderungen für dringende Legislativvorschläge umgangen werden sollen, und wie sie unter diesen Umständen den Grundsatz der faktengestützten Entscheidungsfindung beachtet.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission gebeten, bis zum 16. Dezember 2024 zu antworten.