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Bürgerbeauftragte eröffnet Untersuchung darüber, wie die Kommission Transparenzvorschriften für Expertengruppen anwendet
Aktuelles - Datum Mittwoch | 03 Juli 2024
Fall OI/3/2024/KR - Geöffnet am Montag | 01 Juli 2024 - Entscheidung vom Freitag | 21 Februar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
01/07/2024Laufende Untersuchung
01/07/2024Ergebnis der Untersuchung
21/02/2025
Die Bürgerbeauftragte hat eine Initiativuntersuchung dazu eingeleitet, wie die Europäische Kommission Vorschriften anwendet, die Transparenz und die Beteiligung der Interessenträger gewährleisten sollen, wenn es um die fast 1100 Expertengruppen geht, die sie in einer Vielzahl von Politikbereichen fachlich beraten.
Während die Kommission ihre Vorschriften über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen im Jahr 2016 im Anschluss an eine frühere Untersuchung des Bürgerbeauftragten überarbeitet hat, haben die Zivilgesellschaft und Wissenschaftler Bedenken darüber geäußert, wie die Kommission die neuen Vorschriften anwendet. Die öffentliche Konsultation der Bürgerbeauftragten zu Transparenz und Beteiligung an Entscheidungsprozessen der EU im Umweltbereich wies auch auf potenzielle Probleme bei der Anwendung der Vorschriften hin.
Als ersten Schritt der Untersuchung richtete der Bürgerbeauftragte eine Reihe von Fragen an die Kommission. Sie konzentrieren sich auf Fragen wie die Frage, wie die Kommission sicherstellt, dass öffentliche Informationen über Expertengruppen aussagekräftig und aktuell sind, und ob die Kommission eine Straffung des Zugangs zu Informationen in Betracht ziehen würde (z. B. durch die Einrichtung eines einzigen durchsuchbaren Portals für Dokumente von Expertengruppen). Die Bürgerbeauftragte fragte die Kommission auch, wie die einzelnen Expertengruppen entscheiden, ob ihre Beratungen öffentlich sein sollten, und welche Anreize sie bietet, um eine weitere Offenheit für die Tätigkeiten der Expertengruppen zu fördern.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission gebeten, bis zum 15. Oktober 2024 zu antworten.