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Bürgerbeauftragte kritisiert Weigerung der Kommission, Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen zu gewähren

Die Bürgerbeauftragte hat Missstände bei der Weigerung der Europäischen Kommission festgestellt, Zugang zu Dokumenten über Treibhausgasemissionen der Keramikindustrie zu gewähren, die im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) gemeldet wurden.

Die Bürgerbeauftragte erklärte, dass die Weigerung der Kommission, Zugang zu gewähren, angesichts der Bedeutung der Gewährleistung von Transparenz und Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsprozessen besonders besorgniserregend sei.

Eine Umweltorganisation bat um Informationen, einschließlich Daten über Emissionen aus Keramikanlagen in den EU-Mitgliedstaaten, um sich an der Überprüfung von Referenzdokumenten für die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen für die Keramikindustrie der EU zu beteiligen.

Als Vertragspartei des Übereinkommens von Aarhus ist die EU verpflichtet, ein hohes Maß an Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsprozessen sicherzustellen. Die Bürger haben auch besonders starken Zugang zu Dokumentenrechten, wenn es um Informationen über Emissionen in die Umwelt geht.

Die Bürgerbeauftragte widersprach der Argumentation der Kommission, dass die angeforderten Dokumente nicht mehr Informationen über Emissionen in die Umwelt enthielten als das, was bereits öffentlich zugänglich war. Sie widersprach auch der Einschätzung der Kommission, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Dokumente bestehe.  

Der Bürgerbeauftragte beabsichtigt, dem Europäischen Parlament die Ergebnisse dieser Untersuchung zur Kenntnis zu bringen. Sie erwägt auch, eine umfassendere Untersuchung darüber durchzuführen, wie die Kommission den Umfang von Umweltinformationen und Informationen im Zusammenhang mit Emissionen in die Umwelt auslegt.

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