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Der Bürgerbeauftragte fragt die Kommission, wie sie die Rechenschaftspflicht bei den Ausgaben für den Aufbaufonds sicherstellen wird
Aktuelles - Datum Montag | 28 Februar 2022
Fall SI/6/2021/PVV - Geöffnet am Donnerstag | 24 Februar 2022 - Entscheidung vom Dienstag | 12 September 2023 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission um Informationen darüber gebeten, wie sie Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Verwendung von EU-Mitteln gewährleisten will, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, sich von der Pandemie zu erholen.
In ihrem Schreiben betont die Bürgerbeauftragte, wie wichtig es ist, zugängliche Informationen über die Darlehen und Zuschüsse bereitzustellen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 700 Mrd. EUR unterstützt werden. Insbesondere stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Öffentlichkeit beruhigt werden sollte, dass die Mitgliedstaaten alle an die EU-Mittel geknüpften Bedingungen einhalten.
In dem Schreiben wird die Kommission gefragt, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz bei den Verhandlungen über nationale Pläne bestehen und wie sie die öffentliche Kontrolle der von den Mitgliedstaaten erreichten Etappenziele sicherstellen wird. Die Bürgerbeauftragte fragt auch, ob die Kommission plant, eine spezielle Website einzurichten, auf der die nationalen Pläne aufgeführt sind, und wie sie die Prüfungsmechanismen in den Mitgliedstaaten überwachen wird. Die Kommission wird voraussichtlich bis zum 24. Mai 2022 antworten.
Im Rahmen seiner allgemeinen Arbeit in diesem Bereich veröffentlichte das Büro des Bürgerbeauftragten in Zusammenarbeit mit der OECD und mit Hilfe des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ein Papier, in dem die „Grundsätze bewährter Verfahren“ für die Transparenz der Verwendung von Einziehungsmitteln durch die Regierung dargelegt wurden.